Parkstrafen bei McDonald's: „Körberlgeld“ oder leere Drohung?

Kulanz oder Strafe?

Wer länger als 90 Minuten bei McDonald's parkt, kann unter Umständen eine deutlich höhere Rechnung für seine Burger als geplant ausgestellt bekommen. Vermehrt sei es Berichten zufolge schon zu Geldstrafen wegen Verletzung der Parkdauer gekommen. Andreas Schwerla, Franchisenehmer im Burgenland, verteidigt sich gegen den Vorwurf, McDonald's würde sich mit den Parkplätzen ein „Körberlgeld“ dazuverdienen.

Von Von BVZ Redaktion

Die McDonald's Filiale in Neusiedl samt Parkplatz - den man lieber nicht länger als 90 bzw. 120 Minuten nutzen sollte.

Die McDonald's Filiale in Neusiedl samt Parkplatz - den man lieber nicht länger als 90 bzw. 120 Minuten nutzen sollte.

© McDonalds Österreich

Wenn der BigMac über 90 Euro kostet, hat man wohl zu lang bei McDonald's geparkt. Ab einer Parkdauer von 90 Minuten kann es für Kunden nämlich eine Strafe von 85 Euro setzen - was in Eisenstadt und Neusiedl Berichten zufolge zuletzt vermehrt der Fall war.

Parkstrafen bei McDonald's: „Körberlgeld“ oder leere Drohung?

© McDonald's

Nach Empörung darüber in Sozialen Medien und beispielsweise der Kronen Zeitung wandte sich Andreas Schwerla, Franchisenehmer von McDonald's an den Standorten Eisenstadt, Neusiedl am See, Mattersburg und Parndorf, an die Presse. Den Vorwurf, McDonald's würde sich mit den Parkplätzen ein „Körberlgeld“ dazuverdienen, will er so nicht stehen lassen.

„Bei Restaurants an hoch frequentierten Standorten, wie beispielsweise in Eisenstadt oder in Neusiedl, besteht oftmals die Notwendigkeit eingeschränkte Parkzeiten einzuführen, um allen Gästen bequemes Parken auf den Kundenparkplätzen zu ermöglichen und Dauerparker (v.a. Pendler), die nichts konsumieren zu vermeiden“, erklärt Andreas Schwerla das Anliegen des Fast Food-Riesen.

„Wir möchten aber auch in Zukunft sicherstellen, dass unsere Gäste bei uns parken und damit einen bequemen Restaurantbesuch genießen können – und nicht durch Missbrauch Dritter eingeschränkt sind.“ Andreas Schwerla, McDonald's-Franchisenehmer.

Die maximale Parkdauer von 90 Minuten sei ausreichend ausgeschildert und auch „bei Billa und anderen Firmen“ Usus.

Mix aus Kulanz und Strafen

Kunden die ihren PKW 90 Minuten vor McDonalds parken, müssten aber (noch) nicht mit einer Parkstrafe rechnen, denn dann schlage man noch 30 Minuten als Kulanz drauf, gibt Schwerla an: „Wichtig ist mir zu betonen, dass Gäste jederzeit bei längeren Besuchen bei Bekanntgabe natürlich auch kostenfrei länger parken dürfen - wir müssen dies dem Dienstleister, der die Kontrollen durchführt, dann aktiv mitteilen.“

Parkstrafen bei McDonald's: „Körberlgeld“ oder leere Drohung?

© Foto: Gregor Nesvadba, Gregor Nesvadba

Ein „Körberlgeld“ verdiene man sich mit den Parkstrafen nicht, versichert Schwerla: „Wir erhalten nichts von der Parkraumüberwachung. Im Gegenteil: Ich beauftrage für die Parkraumüberwachung einen externen Dienstleister, der sowohl die Kontrolle der Parkplätze als auch die Abwicklung der Parkstrafen übernimmt – und diese für seine Leistung erhält.“

Wenn sich Gäste mit einem Ticket wegen zu langer Parkdauer beim Restaurantmanagement melden, „kommen wir ihnen im Einvernehmen entgegen und veranlassen eine Stornierung der Strafe bei der externen Partnerfirma auf unsere Kosten“, scheinen die Parkstrafen laut Darstellung des Franchisenehmers ohnehin eher zahnlos.

Mit den Kunden wolle man es sich jedenfalls nicht verscherzen. Schwerla verspricht: „Es liegt mir fern, Gäste, die bei uns konsumieren in irgendeiner Form zu verärgern und wir werden alles dafür tun, dass dies nicht mehr geschieht.“