Trotz restriktiver Haushaltsführung bleibt die Budgetsituation in der Stadt angespannt. Der Gemeinderat beschloss nun einen Nachtragsvoranschlag und die Aufnahme eines 1,9-Millionen-Euro-Kredits.
Teddy „hörte mit“: Vater und dessen Partnerin verurteilt
Lauschangriff
Wegen Missbrauchs von Tonaufnahmen und Abhörgeräten wurden vorige Woche am Bezirksgericht Eisenstadt ein 34-jähriger Mann und dessen Lebensgefährtin verurteilt.
Die Kommunikation der Mutter und ihres Sohnes wurde abgehört - nicht legal, wie das Gericht befand.
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Der Fall hatte medial hohe Wellen geschlagen: Mittels eingeschmuggelter Abhörgeräte wurde eine 36-jährige Mutter aus dem Raum Eisenstadt beim Umgang mit ihrem Sohn belauscht. Die Tonprotokolle wurden der Kinder- und Jugendhilfe übermittelt. Auch dem Gericht sollen die Aufnahmen angeboten worden sein. Ein Strafverfahren gegen die Mutter wurde eingeleitet.
Der Prozess gegen die 36-Jährige hatte im Juni 2023 mit einer Diversion geendet. Sie hatte zugegeben, ihren Sohn durch verbale Bedrohungen, Beschimpfungen und Erniedrigungen seelische Qualen zugefügt zu haben.
Vorwurf: Missbrauch von Tonaufnahmen und Abhörgeräten
Nun mussten sich auch der 34-jährige Vater des Buben und dessen Lebensgefährtin vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hielt beiden den Missbrauch von Tonaufnahmen und Abhörgeräten vor. Sie sollen die Privatsphäre der Ex-Partnerin des Mannes, des Kindes und von dessen Großeltern widerrechtlich ausspioniert und die Tonprotokolle weitergegeben haben.
Die Abhörgeräte sollen zu Beginn in Stofftieren, später in einer Schultasche versteckt worden sein.
Mutter, Bub und Großeltern wurden abgehört
Mehr als ein Jahr lang sollen Mutter, Bub und Großeltern immer wieder abgehört worden sein, wobei die Staatsanwaltschaft den Vater nur für einen Tatzeitraum, dessen Lebensgefährtin jedoch für insgesamt drei Episoden in den Jahren 2022 und 2023 zur Rechenschaft zog.
Vor dem Bezirksgericht behaupteten die beiden Beschuldigten, dass der Vater von der Abhöraktion nichts gewusst habe: Seine Lebensgefährtin sei dafür allein verantwortlich. Diese wiederum verteidigte sich mit dem Argument, sie habe aus Notwehr und Nothilfe gehandelt, um die Mutter des gewalttätigen Umgangs mit dem Buben zu überführen.

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„Die Richterin kam jedoch sinngemäß zu dem Schluss, dass sich in den Abhörprotokollen teilweise Passagen finden, die darauf abzielten, die Kindesmutter zu diskreditieren“, berichtete Rechtsanwaltsanwärterin Kristina Unger, die vor Gericht die Rechte der 36-jährigen Mutter vertrat.
Geldstrafen für Kindsvater und dessen Partnerin - nicht rechtskräftig
Der Kindsvater wurde zu einer unbedingten Geldstrafe im Ausmaß von 1800 Euro verurteilt, seine Lebensgefährtin zu 720 Euro Geldstrafe.
An die Kindsmutter sowie an die Großmutter und den Großvater des Buben müssen die Beschuldigten je 100 Euro bezahlen.
„Als erschwerend wertete die Richterin den langen Tatzeitraum“, berichtet Kristina Unger weiter. „Und beim Kindsvater wurde zusätzlich als erschwerend gewertet, dass die Abhörmaßnahmen gegen den eigenen Sohn gerichtet waren und er zudem im Exekutivdienst tätig ist.“
Nach eineinhalb Stunden war die Verhandlung zu Ende. Das Urteil ist nicht rechtskräftig - keine der beteiligten Personen gab eine Erklärung ab.