12 Jahre Haft für Mordversuch: 42-Jähriger verurteilt

„Ex“ in Hals geschnitten

Am 21. März 2024 fügte ein 42-jähriger gebürtiger Ungar seiner 33-jährigen Ex-Frau in einer Ortschaft im Bezirk Eisenstadt einen 2,5 Zentimeter tiefen und zwölf Zentimeter langen Schnitt am Hals zu. Am Montag, 9. September 2024, wurde er wegen Mordversuchs zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der Angeklagte musste sich am 9. September wegen Mordversuchs am Landesgericht Eisenstadt verantworten.

Der Angeklagte musste sich am 9. September wegen Mordversuchs am Landesgericht Eisenstadt verantworten.

© BVZ/Kirchmeir

Der Angeklagte hatte sich vor dem Schwurgericht zwar schuldig bekannt, aber nur zu einer absichtlich schweren Körperverletzung. Verteidigerin Beate Schauer sprach von einem „tragischen Vorfall“, es sei zu einem Handgemenge gekommen, dabei sei die Ex-Frau „leider verletzt“ worden.

12 Jahre Haft für Mordversuch: 42-Jähriger verurteilt

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Die Staatsanwältin hielt dem Angeklagten vor, versucht zu haben, seine Ex-Frau vor den Augen der gemeinsamen fünfjährigen Tochter zu töten.

Im August 2023 hatte die Frau ihren Mann angezeigt, weil er auf sie losgegangen und sie verletzt hatte. Ein Annäherungs- und Betretungsverbot wurde damals ausgesprochen, der Ehemann erhielt eine Diversion mit Geldbuße.

Angeklagter belästigte Frau trotz Annäherungsverbot

„Sie wollte jeden Kontakt vermeiden, er aber die Beziehung fortführen“, schilderte die Staatsanwältin die weitere Situation. Der Angeklagte habe ein „obsessives“ Verhalten gezeigt, seiner Ex-Frau aufgelauert, sei auf den Spielplatz gekommen, habe ihr eine Vielzahl an Nachrichten geschickt und eine Wohnung in der Nähe von Ex-Frau und Kind genommen.

Im Jänner 2024 wurde die Ehe geschieden. Dennoch soll der Angeklagte seine Ex-Frau weiterhin belästigt haben.

Schließlich zeigte ihn die Ex-Frau wegen beharrlicher Verfolgung an. Dieses Verfahren war anhängig, als der Angeklagte am Osterwochenende 2024 die Bluttat beging. Richterin Karin Lückl hielt dem Angeklagten vor, dass dieser am Ostermontag unbedingt das Kind habe sehen wollten, obwohl die Tochter am Tag davor bei ihm gewesen war und am folgenden Tag ein neuerlicher Besuch geplant war.

Er sagte dazu vor Gericht lapidar: „Ostermontag gibt es nur einmal im Jahr.“

Diskussion bei Übergabe des Kindes

Trotz aufrechtem Annäherungs- und Betretungsverbot soll der Angeklagte am Ostersonntag , 21. März, bei Übergabe des Kindes das Gartentor blockiert haben, indem er sich hinhockte. Es kam zu einer Diskussion. Der Vater drängte darauf, an einer Ostereiersuche im Kindergarten teilnehmen zu dürfen. Die Ex-Gattin drohte, sie werde die Polizei rufen, wenn er es wagen sollte, beim Kindergarten aufzutauchen.

Mit einem Küchenmesser, das er von zuhause mitgenommen haben soll, soll der Angeklagte seiner Ex-Frau bei der Übergabe des Kindes am 21. März 2024 einen zwölf Zentimeter langen und 2,5 Zentimeter tiefen Schnitt am Hals zugefügt haben, der ihre Halsmuskulatur und Adern durchtrennte.

12 Jahre Haft für Mordversuch: 42-Jähriger verurteilt

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Angeklagter behauptete, Verletzung sei „versehentlich passiert“

Der Angeklagte behauptete vor Gericht, er habe die Frau nicht mit einem mitgebrachten Küchenmesser verletzt, sondern ein Klappmesser, das er für die Arbeit benötigte, aus seiner Manteltasche gezogen. „Ich wollte sie damit erschrecken“, sagte er. Er habe sie an der Schulter gepackt, sie seien zu Boden gefallen und als er die Augen wieder geöffnet habe, sei ihm das Blut am Boden aufgefallen. „Ich wollte sie nicht verletzen. Das ist versehentlich passiert“, sagte der Angeklagte.

Die Staatsanwältin hatte die Tat anders geschildert: Am Nachmittag habe der Angeklagte einen Abschiedsbrief verfasst und diesen mit Fotos und 43.000 Euro in der Wohnung bereitgelegt. Bei der Übergabe des Kindes seien bei dem Angeklagten „die Sicherungen durchgebrannt“. „Er nahm das Messer, packte sie an den Haaren und versetzte ihr einen Schnitt an ihrem Hals“, so die Staatsanwältin. Es habe höchste Lebensgefahr bestanden.

Schwerverletzte Frau rettete sich zu Nachbar

Die schwerverletzte Frau konnte sich zu einem Nachbar retten. Die fünfjährige Tochter soll bei der Tat anwesend gewesen sein. An ihrer Kleidung befand sich Blut. Der Vater soll sie weinend zurückgelassen haben. Eine Nachbarin habe sich dann um das Kind gekümmert.

Der Täter flüchtete vom Tatort und wurde einen Tag später in seiner Wohnung verhaftet.

„Dass die Frau diese Verletzung überlebt hat, ist reinem Glück zu verdanken“, sagte die Staatsanwältin.

Richterin Karin Lückl zeigte dem Angeklagten jenes blutbefleckte Messer, das am Tag nach der Tat bei dem Angeklagten in der Wohnung gefunden wurde. „Sie sagten zur Polizei, das sei jenes Messer, mit dem Sie Ihrer Ex-Frau die Schnittverletzung zufügten und sich selbst in den Hals geschnitten haben“, hielt die Richterin dem Angeklagten vor.

Täter flüchtete und versteckte sich in Gebüsch

„Als ich um drei Uhr in der Früh ankam, nahm ich dieses Messer an mich“, sagte der Angeklagte. Zuvor habe er sich oberhalb eines Weingartens im Gebüsch versteckt. Jenes Messer, mit dem er seine Ex-Frau und dann auch sich selbst verletzt habe, das habe er unterwegs verloren.

Richterin Melanie Gschiel wies darauf hin, dass sich auf dem Messer, das bei dem Angeklagten in der Wohnung gefunden war, Blut befand.

„Ich nahm das Messer aus der Schublade und versuchte mich zu verletzen“, gab der Angeklagte vor Gericht an. „Dann dürfte ich eingeschlafen sein.“

Gutachter: Schnitt von hinten nach vorne durchgeführt

Der vom Gericht beigezogene medizinische Sachverständige hielt in seinem Gutachten fest, dass die Schnittverletzung vom Täter zugefügt worden sein muss, als dieser hinter dem Opfer stand. Ein Sachverständiger aus dem Fachgebiet der Psychiatrie hatte den Angeklagten begutachtet und festgestellt, dass dieser an einer Persönlichkeitsstörung leidet.

Der Angeklagte sei nicht in der Lage, die Trennung von der Frau zu managen. Weitere Tathandlungen seien zu befürchten. Der Sachverständige empfahl eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

Die auf Video aufgezeichnete Aussage der Ex-Frau wurde auszugsweise im Gerichtssaal gezeigt.

Sie sei am 21. März selbst zum Tor vor ihrem Wohnbereich gegangen, um die zwei Rucksäcke zu übernehmen, die sie dem Kind mitgegeben hatte. Ihr Ex-Mann habe sich dann hingehockt, deshalb habe sie das Tor nicht mehr schließen können.

Gewalttat geschah, als Opfer dem Täter den Rücken zukehrte

„Ich fragte ihn, warum er kein neues Leben beginnt“, so die Frau. „Er fragte zurück, ob ich ein neues Leben begonnen habe.“ Sie habe dann dem Mann bereits den Rücken zugekehrt, und nur mehr gespürt, dass dieser sie an den Haaren packte. „Die Kleine sagte, er hielt meinen Hals fest“, so das Opfer.

Sie sei zu Boden gefallen und habe gespürt, wie das Blut strömte. „Ich spürte keine Schmerzen, es spürte nur, dass es eigenartig war“, so die Frau. „Die Kleine war neben uns, vielleicht eineinhalb Meter entfernt.“ Sie sei dann ins Haus gelaufen. „Ich wusste, ich brauche Hilfe“, so die Frau.

Mehrere große Blutgefäße wurden durch den Schnitt geöffnet, Muskeln und Nerven durchtrennt. Nur der fachkundigen Ersten Hilfe durch den Nachbar, der raschen Notfallversorgung und viel Glück ist es zu verdanken, dass das Opfer überlebte.

Staatsanwältin: „Es war geplanter Mord“

„Das Beweisverfahren hat ergeben, dass es sich um einen geplanten Mord handelte, der nur durch viel Glück beim Versuch blieb“, sagte abschließend die Staatsanwältin. Der Angeklagte habe ein Problem damit gehabt, dass sich seine Ex-Frau seiner Kontrolle entzog.

Die Frau habe alles richtig gemacht, so die Staatsanwältin. Sie habe sich wegen eines strafrechtlich relevanten Vorfalls einer Gewaltbeziehung entzogen. Während sie selbst versuchte, jedes Zusammentreffen mit dem Kindsvater zu vermeiden, sorgte sie trotzdem dafür, dass der Kontakt zur Tochter aufrecht blieb.

Der Angeklagte hingegen habe seine Ex-Frau beschimpft, sie eingeschüchtert. „Er nutzte es schamlos aus, dass sie den Kontakt zum Kind aufrecht erhielt“, so die Staatsanwältin. „Er war eifersüchtig, hatte einen Kontrollwahn und ertränkte sich im Selbstmitleid.“

Feige habe der Angeklagte am 21. März seine Ex-Frau von hinten angegriffen, habe ihr in den Hals geschnitten und sei dann „abgehauen“. „Er hat auch die Tochter mit dem Blut der Mutter an den Händen zurückgelassen“, so die Staatsanwältin.

„Dass es nicht zu einem weiteren Frauenmord kam, ist nur dem Glück geschuldet“, sagte die Opferanwältin.

Täter zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Kurz vor 16 Uhr zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Sie sprachen den 42-Jährigen anklagekonform schuldig: Er habe sich durch seine Tat des Mordversuchs schuldig gemacht. Die Strafe wurde mit zwölf Jahren Haft ausgemessen. Außerdem wurde eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum angeordnet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Weder Angeklagter noch Staatsanwaltschaft gaben eine Erklärung ab.