15-Jähriger widersetzte sich Polizei nach Familienstreit: Diversion

Bezirk Eisenstadt

Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung wurde ein 16-Jähriger angeklagt. Am 9. Mai 2025 musste er sich wegen eines Vorfalls von Ende Jänner am Gericht verantworten.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der Jugendliche bekannte sich schuldig und erhielt eine Diversion.

Der Jugendliche bekannte sich schuldig und erhielt eine Diversion.

© BVZ/Kirchmeir

Zu diesem Zeitpunkt war der Jugendliche erst 15 Jahre alt gewesen. Nach einem Familienstreit hatte er wütend das Haus verlassen. Die Schwester hatte die Polizei gerufen, diese machte sich im Wohnort des Jugendlichen im Bezirk Eisenstadt auf die Suche.

Als die drei Polizisten den Schüler fanden, verlor dieser die Nerven. Er schlug auf die Beamten ein, trat mit den Füßen gegen sie und versuchte einen Polizisten zu beißen. Zwei Polizisten wurden dabei verletzt.

Reumütig kam der bislang unbescholtene Jugendliche am vergangenen Freitag ins Landesgericht. Noch vor dem Verhandlungssaal entschuldigte er sich bei den Beamten, später während der Gerichtsverhandlung wiederholte sich diese Szene.

Jugendlicher: „Ich hatte Panik, wollte weg“

„Ich hatte Panik, ich wollte nur weg“, sagte er zu der Situation der Anhaltung durch die Polizei. Er sei zornig wegen des Streits mit den Eltern gewesen.

„Faustschläge und Fußtritte gegen Polizisten im Einsatz - das geht gar nicht!“, ermahnte ihn die Jugendrichterin.

„Im Nachhinein habe ich es bereut“, sagte der Jugendliche. Und er gab zu: „Ich ticke leicht aus.“

„Sie müssen Strategien erlernen, um damit umzugehen“, empfahl ihm die Richterin.

Nach Vorfall war der Jugendliche fremduntergebracht

Nach dem Vorfall wurde der Jugendliche für einige Wochen fremduntergebracht. Er begann bereits mit einer Schulung in Gewaltprävention. Jetzt lebt er wieder bei den Eltern. Unterstützung erhält die Familie von der Kinder- und Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaft.

Der Jugendliche erhielt eine Diversion: Das Strafverfahren gegen ihn wird auf eine Probezeit von zwei Jahren vorläufig eingestellt.

Die verletzten Polizisten und ihre vorgesetzte Behörde wurden mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Sie könne einem Jugendlichen, der kein Geld verdiene, keine Schadensgutmachung auftragen, so die Richterin.

Der Jugendliche erhielt die Weisung, eine begonnene Psychotherapie fortzusetzen. Weiters muss die Familie Betreuungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen.