Falschgeld: Angeklagter von Betrugsvorwurf freigesprochen

Opfer verlor 29.500 Euro

Ein Burgenländer war um 29.500 Euro betrogen worden. Nun stand wegen des Vorwurfs des schweren Betrugs ein 46-jähriger Serbe mit Wohnsitz in Wien vor Gericht.

Von APA/Kirchmeir

Der 46-Jährige wurde von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen freigesprochen.

Der 46-Jährige wurde von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen freigesprochen.

© BVZ/Kirchmeir

Der Angeklagte gab zwar zu, als Übersetzer an einem sogenannten Rip-Deal beteiligt gewesen zu sein, bei dem ein Burgenländer um 29.500 Euro betrogen wurde. Die ebenfalls angeklagte Geldfälschung und die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung konnten ihm jedoch nicht nachgewiesen werden. Übrig blieb deshalb nur der Betrugsvorwurf, für den die Verjährungsfrist bereits abgelaufen war.

Der Angeklagte hatte das spätere Opfer, das Landmaschinen zum Verkauf anbot, im Herbst 2017 in Mailand getroffen und behauptet, Vertreter einer italienischen Firma zu sein, die Interesse am Kauf mehrerer Maschinen habe. 250.000 Euro wurden dem Burgenländer als Kaufpreis in Aussicht gestellt, ein Teil davon - 30.000 Euro - sollte in bar übergeben werden. Erklärt wurde das damit, dass man 500-Euro-Scheine gegen kleinere Geldscheine tauschen wolle, die man für diverse Ausgaben benötige.

Burgenländer erhielt Bündel mit nur einem echten Schein

Bei der Übergabe war dann der 46-Jährige nicht dabei. Der Burgenländer erhielt ein Bündel 500-Euro-Scheine, von denen jedoch nur der erste echt und der Rest Falschgeld war.

Der Angeklagte beteuerte vor Gericht, nur an diesem einen Deal beteiligt gewesen zu sein. Er habe bei einem Bekannten 2.000 Euro Spielschulden gehabt, die er nicht zurückzahlen habe können. Dieser habe ihm angeboten, die Schulden zu begleichen, indem er als Übersetzer fungiert. Als solcher habe er nur am ersten Treffen mit dem Opfer teilgenommen und einige Male mit diesem telefoniert.

Er habe gewusst, dass es nicht um ein echtes Geschäft, sondern um einen Rip-Deal gehe, gab der Angeklagte zu, der sich beim Opfer entschuldigte: "Das ist eine einmalige Sache, was ich da gemacht habe, das wird nicht wieder vorkommen", meinte er. Der Angeklagte wurde schließlich von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.