Jugendliche bei 66-Jährigen: Besuch eskalierte

Pensionist angeklagt

Fünf Jugendliche im Alter zwischen zwölf und sechzehn Jahren suchten in Eisenstadt einen Pensionisten auf. Später beschuldigten sie ihn, mit einem Messer gedroht zu haben.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der Angeklagte fehlte beim Prozess und wurde in Abwesenheit freigesprochen.

Der Angeklagte fehlte beim Prozess und wurde in Abwesenheit freigesprochen.

© BVZ/Kirchmeir, BVZ/Kirchmeir

Am 10. Mai 2024 standen am späteren Abend fünf Jugendliche vor der Wohnungstür eines 66-jährigen Eisenstädters. Vor Gericht gab der zwölfjährige Besucher an, er und zwei weitere Beteiligte hätten den Pensionisten bereits im Jahr davor besucht. „Wir wollten schauen, wie es ihm geht“, sagte der Zwölfjährige.

Die 16-jährige Beteiligte kannte den 66-Jährigen wiederum, weil sie mit einem seiner Hunde spazieren gegangen sei.

„Wir wollten einfach mit ihm sitzen und Musik hören“, berichtete ein 13-jähriger Beteiligter. „Am Anfang war ja alles gut. Ich dachte, er ist ein normaler lustiger Mensch.“

Licht änderte die Farbe - das ärgerte den Pensionisten

Dann sei, berichteten die Jugendlichen übereinstimmend, das Licht im Raum von weiß auf lila gewechselt. Das habe den Pensionisten geärgert, weil er die Farbe nicht mehr ändern konnte, und er beschuldigte zwei Burschen, schuld daran zu sein.

Die Situation eskalierte, der Pensionist soll die Jugendlichen aufgefordert haben, die Wohnung zu verlassen.

„Er holte ein Messer aus der Küche“, behauptete ein weiterer beteiligter Jugendlicher. Damit seien der Zwölfjährige und der Dreizehnjährige bedroht worden.

Durchs Fenster Steine und Stock geworfen

„Wir rannten in den Hof“, sagte der Dreizehnjährige. Der Zwölfjährige habe dann Steine und einen Stock durch das offene Fenster im ersten Stock in die Wohnung des Pensionisten geworfen.

Dieser rief um 22.55 Uhr die Polizei und gab an, dass Jugendliche vor seiner Wohnung randalieren würden.

Angeklagt wurde schließlich der Pensionist, der im Verdacht stand, die Jugendlichen mit einem Messer zum Verlassen der Wohnung genötigt zu haben.

Zur Strafverhandlung am 3. September 2024 erschien der 66-Jährige jedoch nicht. Richterin und Staatsanwalt befragten in seiner Abwesenheit ausführlich die beteiligten Jugendlichen.

Angeklagter könnte Großvater der Jugendlichen sein

Der Staatsanwalt verwies mehrfach darauf, dass es eigenartig sei, dass Jugendliche abends einen 66-Jährigen aufsuchten, der ihr Großvater sein könnte. Einer der Jugendlichen stimmte zu: „Ich finde es nicht gewöhnlich und nicht okay. Eigentlich wollte ich schon gehen, blieb dann aber doch.“

Auch der Zwölfjährige gab zu, dass es ungewöhnlich sei, in seinem Alter einen um so viel älteren Mann aufzusuchen. Die 16-Jährige erzählte über frühere Treffen mit dem Pensionisten: „Wir redeten mit ihm, wenn er draußen saß, und hatten Spaß mit ihm.“

Der Zwölfjährige war mit einem anderen Freund am 26. Juni in die Wohnung des 66-Jährigen eingedrungen und hatte dort Gegenstände beschädigt. Das gab er vor Gericht zu. Hingegen bestritt er, am 10. Mai Steine und einen Stock in die Wohnung des Pensionisten geworfen zu haben.

Zwölfjähriger bekam keine Strafe, weil er strafunmündig ist

„Du hattest ein Strafverfahren. Warum hast du keine Strafe bekommen?“, fragte die Richterin den Zwölfjährigen.

„Ich weiß nicht“, antwortete dieser. „Weil du erst zwölf bist“, erklärte ihm die Richterin.

„Ab 14 bist du strafmündig“, ermahnte der Staatsanwalt den Jugendlichen. Dieser solle Handlungen wie die vorgefallenen in Zukunft unterlassen, sonst werde man sich öfter am Gericht sehen.

Polizist: „Es war suspekt“

Einer jener Polizisten, die am 10. Mai über Notruf zur Wohnung des Pensionisten gerufen worden waren, sprach von einem „Chaos“ vor Ort. „Wir versuchten, uns Klarheit zu verschaffen, es war aber suspekt“, sagte der Polizist. „Ich fragte, warum Jugendliche zwischen zwölf und sechzehn in der Nacht bei einem 66-Jährigen in der Wohnung sind. Es konnte mir keiner sagen.“

Der Staatsanwalt verwies darauf, dass es gegen das Jugendschutzgesetz verstoße, wenn Jugendliche unter 14 Jahren zu später Stunde ohne Einverständnis der Eltern eine um so viel ältere Person aufsuchen. „Ich ersuche um Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe“, wandte sich der Staatsanwalt an den Polizisten.

„Das Beweisverfahren war so dubios, wie es schon das Ermittlungsverfahren war“, fasste der Staatsanwalt schließlich die Ergebnisse zusammen. „Ich kann nicht sagen, welche Version die richtige ist.“

Die Richterin sprach den 66-Jährigen schließlich von dem gegen ihn erhobenen Vorwurf frei.