Betrüger gab sich bei „Einkäufen“ als Feuerwehrler aus

Prozess

Welches grundsätzliche Problem hinter der Lebensführung eines 29-Jährigen steckt, war nicht Thema am Landesgericht Korneuburg. Evident war jedenfalls, dass er bereits viermal mit der Gerichtsbarkeit zu tun hatte, und das durchaus einschlägig. Beim fünften Mal wurde die juristische Luft dünner für den St. Pöltner.

Von Christian Pfeiffer

Die Freiwillige Feuerwehr Ebenthal unterstützte beim Einsatz im September letzten Jahres in Reichenau an der Rax die lokalen Kollegen. Seine Hilfe bot auch ein 29-Jähriger aus St. Pölten an, der sich keineswegs als Hilfe herausstellen sollte.

Die Freiwillige Feuerwehr Ebenthal unterstützte beim Einsatz im September letzten Jahres in Reichenau an der Rax die lokalen Kollegen. Seine Hilfe bot auch ein 29-Jähriger aus St. Pölten an, der sich keineswegs als Hilfe herausstellen sollte.

© FF Ebenthal

So grundsätzlich haben die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Reichenau an der Rax bei dem Unwetter im September letzten Jahres und bei den Aufräumarbeiten danach jede Unterstützung brauchen können. Selbige bot ein 29-Jähriger, damals wohnhaft in St. Pölten, den Einsatzkräften an. Die nahmen dankbar an, und statteten den Mann - zur eigenen Sicherheit - mit einer Hose der Feuerwehr aus.

Daran Hilfe zu leisten, hatte der 29-Jährige aber offenbar nicht wirklich gedacht. Denn kaum ausgestattet mit dem entsprechenden Beinkleid machte er sich auf den Weg nach Grimmenstein (Bezirk Neunkirchen), um die adäquate Jacke für 170,30 Euro dazu zu erwerben. Wobei kaufen, der falsche Begriff ist. Der Mann gab an, das würde schon die entsprechende Freiwillige Feuerwehr begleichen. Mit derselben Masche ging es dann im burgenländischen Wulkaprodersdorf weiter.

Richter zum vierfach Vorbestraften: „Da ist einiges zusammengekommen“

Dort hat er - auf Lieferschein - Getränke im Wert von 675,80 Euro erstanden. Die Rechnungsanschrift sollte einmal mehr auf die von ihm angegebene Freiwillige Feuerwehr lauten. Um seine Adjustierung zu komplettieren wurde er noch bei einer Firma für Feuerwehrequipment in Korneuburg vorstellig. Und wieder sollte die lokale Löschtruppe für die Kosten aufkommen. Soweit die angesammelten Anklagepunkte, die am Landesgericht Korneuburg verhandelt wurden.

„Da ist einiges zusammengekommen“, fasste Richter Manfred Hohenecker die Vorwürfe wegen gewerbsmäßigen Betrugs zusammen. Und das war bei weitem nicht das einzige Problem, dass der 29-Jährige hatte, in dessen Strafregisterauszug bereits vier Verurteilungen aufscheinen. Der zuletzt in St. Pölten wohnhafte Mann befindet sich aktuell wegen einer einschlägigen Verurteilung in Strafhaft; bis zum Ausgang des Prozesses war das vorläufige Ende der Haft der 16. Dezember 2027.

Verteidigerin: „Er bemüht ist Schadenswiedergutmachung zu leisten“

Die Verteidigerin des 29-Jährigen warf in ihrem Plädoyer für ihn in die Waagschale, dass „er bemüht ist Schadenswiedergutmachung zu leisten“. Neben den 70 Euro, die die Getränkefirma in Wulkaprodersdorf bereits erhalten habe, kündigte sie an, dass ihr Mandant 30 Euro des Schadens des Unternehmens in Grimmenstein in der Verhandlung begleichen wolle. Allerdings sollte die im Saal anwesende Mutter diesen Betrag beisteuern.

Darüber hatte sie ihr Sohn wohl im Unklaren gelassen, denn die Antwort der Frau fiel eindeutig aus: „Ich hab dir schon so oft geholfen“, gefolgt von einem entschiedenen „Nein“. Das sollte wohl unterstreichen, dass der fast 30-Jährige die Suppe diesmal zur Gänze allein auslöffeln muss. Der war zu den Vorwürfen bereits im Vorverfahren geständig, und stritt auch vor Gericht keinen Anklagepunkt ab: „Ja, das stimmt.“

Angeklagter: „Ich bin bereit, mein Leben zu ändern“

Die geforderten Beträge der Geschädigten erkannte er auch in vollem Umfang an. Das machte das drohende Unheil nur nicht kleiner. Da er die Taten - im juristischen Jargon - „im Rückfall“ begangen hatte, was einen erhöhten Strafrahmen von bis zu viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe zur Folge hatte. Die letzten Worte des 29-Jährigen vor dem Urteil, waren ein Satz, den man bei Gericht öfter mal zu hören bekommt: „Ich bin bereit, mein Leben zu ändern.“

Für diese Erkenntnis und die weiteren Weichenstellungen für sein Leben bekam er gerichtlich quasi noch mehr Bedenkzeit: Weitere 18 Monate unbedingte Freiheitsstrafe - womit realistisch mit einer Entlassung im Jahr 2029 zu rechnen sein dürfte, bei der der Mann dann 33 Jahre alt ist. Nachdem dieses Urteil unter dem bis dato letzten lag, gab ihm der Richter noch einen Wunsch mit auf den Weg in die Arrestzelle: „Hoffen S', dass die Staatsanwaltschaft das akzeptiert.“