Welches grundsätzliche Problem hinter der Lebensführung eines 29-Jährigen steckt, war nicht Thema am Landesgericht Korneuburg. Evident war jedenfalls, dass er bereits viermal mit der Gerichtsbarkeit zu tun hatte, und das durchaus einschlägig. Beim fünften Mal wurde die juristische Luft dünner für den St. Pöltner.