Geduld brauchen Verkehrsteilnehmer in den nächsten Wochen: Entlang der Bahnstrecke zwischen Wulkaprodersdorf und Schützen am Gebirge finden Bauarbeiten statt.
Eisenstädterin fand Bombe unter ihrem Auto
Prozess
Am 4. März 2024 fand eine Eisenstädterin eine Sprengvorrichtung, die unter ihrem Auto deponiert worden war. Am 5. November musste sich ein 22-Jähriger aus dem Bezirk Neunkirchen wegen dieser Bombe am Landesgericht Eisenstadt verantworten.
Spuren des 22-Jährigen waren auf dem Sprengkörper gefunden worden.
© BVZ/Kirchmeir
„Ich weiß nicht, was ich mit dem Fall zu tun haben soll“, wunderte sich der arbeitslose 22-Jährige, dessen Schulausbildung mit dem Polytechnischen Lehrgang endete und der seither keiner Beschäftigung nachgeht.
Die Staatsanwaltschaft legte dem 22-Jährigen, der im Bezirk Neunkirchen lebt, zur Last, dieser habe die Eisenstädterin, die die Bombe unter ihrem Auto gefunden hatte, mit dem Tod bedroht.
Der Angeklagte widersprach. Er kenne die Eisenstädterin nicht einmal und sei zuletzt vor fünf Jahren in der burgenländischen Landeshauptstadt gewesen. Er habe auch gar keinen Führerschein.
Fingerabdruckspuren und DNA-Treffer auf der Bombe
Polizeiliche Untersuchungen hatten ergeben, dass sich auf dem Sprengsatz an zwei Stellen Fingerabdruckspuren des Angeklagten befanden. Auch ein DNA-Treffer wurde verzeichnet, der auf ihn hinwies.
Daten des Angeklagten befanden sich in der Polizeidatenbank, weil der 22-Jährige im Zuge eines früheren Strafverfahrens bereits einmal erkennungsdienstlich behandelt worden war. Er könne sich, meinte der Angeklagte, aber nicht erklären, wie seine Spuren auf die Bombe gelangten.
Angeklagter: „Jemand will mir etwas anhängen“
„Ich hatte auf jeden Fall keine Bombe in der Hand und unters Auto gelegt habe ich sie auch nicht“, sagte er. „Ich verstehe nicht, warum ich da bin. Es kann sein, dass mir jemand etwas anhängen will“, meinte er.
Er wisse auch gar nicht, „wie man so etwas baut“, sagte der 22-Jährige. „Ich habe ja nicht mal einen Hauptschulabschluss!“
Die Eisenstädterin, die die Bombe gefunden hatte, bestätigte vor Gericht, dass auch sie den 22-Jährigen nicht kenne. Am 4. März habe sie mit dem Auto zum Einkaufen fahren wollen, als sie beim Wegfahren bemerkte, dass unter einem Rad „etwas blockierte“.
Unter dem Auto war ein Müllsack, aus dem Zündschnüre ragten
Sie stieg aus und entdeckte unter dem Radkasten vorne links einen schwarzen Müllsack, aus dem zwei Zündschnüre ragten. Daraufhin verständigte sie die Polizei.
„Es war augenscheinlich, dass es eine Sprengvorrichtung war“, berichtete einer jener Polizisten, die damals am Tatort die Untersuchungen geführt hatten. Der Entschärfungsdienst wurde beigezogen.
Es stellte sich heraus, dass sich in dem schwarzen Müllsack zwei Cola-Flaschen aus Glas befanden, die mit 1,5 Litern Diesel und Seifenflocken gefüllt waren. Außerdem bestand die Sprengvorrichtung aus einem Behälter mit Liquidgas, das zum Nachfüllen von Gasfeuerzeugen verwendet wird, und zwei in Österreich verbotenen pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 4. „Man sagt dazu auch Tschechenböller“, erwähnte der Polizist.
Polizist: „Ein Kinderspielzeug ist das nicht mehr“
„Ein Kinderspielzeug ist das nicht mehr“, sagte der Polizist. Die Spezialisten kamen zu dem Schluss, dass eine Person in unmittelbarer Nähe der Bombe wohl schwer verletzt oder getötet worden wäre, wenn diese explodiert wäre. Bis zu 20 Meter im Umkreis wären Schäden durch Splitterflug zu befürchten gewesen.
Fingerabdruckspuren des Angeklagten wurden auf einem Klebeband und auf einer der Glasflaschen gefunden. Außerdem gab es eine DNA-Mischspur, so der Polizist.
„Verdächtig war für mich mein Ex-Partner“, sagte die Eisenstädterin. Dieser wohnt in der selben Gemeinde wie der Angeklagte und die beiden Männer sind einander bekannt.
Ex-Partner der Eisenstädterin geriet in Verdacht
Sie habe, so die Eisenstädterin, mit dem Mann aus dem Bezirk Neunkirchen bis zum Jänner 2024 eine Beziehung gehabt. Es habe sich, so berichtete sie, herausgestellt, dass der Mann verheiratet sei und ein Kind habe. „Das war unter anderem der Trennungsgrund“, berichtete sie vor Gericht.
Ihr Verdacht sei auf diesen Mann gefallen, „weil ich mit sonst niemandem Streit hatte“, so die Frau. „Niemand anderer kam in Frage“, sagte sie.
Die Richterin erwähnte, dass der Ex-Freund der Eisenstädterin durch einen Anwalt ausrichten hatte lassen, er habe mit dem Vorfall nichts zu tun. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.
Wurde jemand vom Ex-Freund beauftragt?
„Es war eindeutig kein Zufall“, sagte die Eisenstädterin zur Rolle des Angeklagten. Es sei „durchaus vorstellbar“, dass ihr Ex-Freund jemanden beauftragte, „dass er sich selber nicht die Hände schmutzig macht“, erklärte sie. Der „Wind“ könne die Sprengvorrichtung nicht nach Eisenstadt unter ihr Auto getragen haben, schon gar nicht aus dem Bezirk Neunkirchen.
Der Ex-Freund habe schon während aufrechter Beziehung gedroht, er sei in der Lage, ihr zu schaden. Er sei aber nicht „so dumm, es selber zu machen“, habe der Mann damals angekündigt, so die Eisenstädterin.
Angeklagter: „Ich bin nur ein Sündenbock“
„Ich denke, wenn er so etwas machen will, hat er bessere Leute zur Hand“, meinte der Angeklagte. Er sei „nur ein Sündenbock“.
Die Richterin sprach den Angeklagten wegen gefährlicher Drohung schuldig und verurteilte ihn zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet.
Richterin: „Sie sind tief in diese Sache verstrickt“
„Für mich ergab das Beweisverfahren, dass Sie die Straftat begangen haben, aber nicht alleine“, sagte die Richterin. „Sie wissen viel mehr, als Sie sagen, sind sehr tief in diese Sache verstrickt“, hielt sie dem Angeklagten vor. „Vielleicht haben Sie auch Angst und haben die Person deshalb gedeckt.“ Für sie, so die Richterin, habe sich eindeutig ergeben, dass der 22-Jährige am Bau der Bombe beteiligt gewesen sei. Diese sei als „Todesdrohung“ zu verstehen gewesen.
Der Angeklagte gab zum Urteil keine Erklärung ab, auch der Staatsanwalt nahm dazu nicht Stellung. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.