Frau geschlagen? Klärung vor dem Eisenstädter Gericht

Schwierige Aufarbeitung

Ein 47-jähriger Mann soll seine Freundin bedroht haben: Er werde Bilder und Videos von sexuellen Begegnungen mit ihr veröffentlichen, wenn sie die Beziehung nicht weiter mit ihm aufrecht erhalte.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der Angeklagte hatte sich schon am ersten Prozesstag nicht schuldig bekannt.

Der Angeklagte hatte sich schon am ersten Prozesstag nicht schuldig bekannt.

© BVZ/Kirchmeir

Auch soll der Mann angekündigt haben: „Ich werde dich töten, keiner redet mit mir so!“ Seit 2019 soll er die Frau mindestens sechsmal verletzt haben. Auch die Kinder der Frau soll er durch Schläge verletzt haben.

Zu allen diesen Vorwürfen bekannte sich der Mann nicht schuldig. Mehrere Verhandlungstage haben bereits stattgefunden, nun wurde der Prozess neuerlich vertagt.

Die 30-jährige Ex-Freundin des Angeklagten hatte bei ihrer Einvernahme einen Vorfall geschildert, der sich im Juli 2022 zugetragen haben soll. Später gab sie an, sich im Jahr geirrt zu haben: Der Vorfall sei bereits 2021 passiert.

Nach einem islamischen Grillfest in ihrer Wohnung in Eisenstadt habe ihr der Angeklagte zweimal ins Gesicht geschlagen, ihr die Füße weggezogen und sie mit dem Knie zu Boden gedrückt. Er habe ihren Pyjama zerrissen und ihr gedroht, er werde sie töten.

„Ich war lange am Boden, musste mich entschuldigen“

„Ich war lange am Boden, ich musste mich bei ihm entschuldigen“, schilderte die Frau die Situation.

Am 10. Jänner 2024 befragte Richterin Doris Halper-Praunias einen Freund des Angeklagten zu diesem Tag.

Er sei damals bei dem Grillfest anwesend gewesen, sagte er. Kurz vor 22 Uhr habe er die Wohnung verlassen. „Wie ich dort war, war alles normal“, sagte der Zeuge.

Neuerlich befragt wurde die Chefin der 30-Jährigen. Sie konnte zum Datum des angeblichen Vorfalls nichts sagen, habe aber oft bemerkt, dass ihre Mitarbeiterin psychisch angeschlagen war. „Ein paar Mal sah ich blaue Flecken, sie sagte, es sei nichts Ernstes“, so die Chefin.

Dass es mit dem Mann Probleme gab, habe sie mitbekommen, ergänzte sie.

Nach islamischem Glauben bis zu vier Frauen erlaubt

Der Angeklagte berichtete noch, dass er mit der 30-Jährigen einen Ehevertrag nach islamischem Glauben geschlossen habe. Er dürfe nach dem Islam bis zu vier Frauen haben und müsse das den anderen Frauen auch nicht erzählen.

Die Verheiratung in der Moschee fand statt, als der Angeklagte noch mit einer 38-jährigen Frau in einer aufrechten Beziehung war. Mit dieser in Ungarn lebenden Frau hat er sogar einen gemeinsamen Sohn. Als sie im April 2023 von der Nebenbuhlerin erfuhr, trennte sich die 38-Jährige von dem Angeklagten.

„Mir ist nichts aufgefallen“, hatte sie bei ihrer Einvernahme im Oktober 2023 angegeben. Sie sei mit der 30-Jährigen befreundet gewesen und habe viel Zeit mit ihr verbracht. Ihr Lebensgefährte und die Nebenbuhlerin seien freundlich miteinander umgegangen, „wie Bruder und Schwester“, hatte die in Ungarn lebende Frau ausgesagt. Ihren Ex-Lebensgefährten nahm sie in Schutz: „Er war immer herzlich zu anderen Menschen.“

Der Prozess wurde auf Ende Jänner vertagt.