Abhörgerät in Teddybär: Diversion für Mutter

Siebenjährigen gequält

Seelische Qualen fügte eine 36-jährige Frau aus dem Raum Eisenstadt ihrem siebenjährigen Sohn zu, indem sie ihn mit Kraftausdrücken beschimpfte. Dokumentiert wurden die Quälereien durch Audioaufnahmen, die der Kindsvater oder dessen Lebensgefährtin veranlasst haben dürften.

Von Elisabeth Kirchmeir

Die Mutter wurde wegen Quälens ihres Sohnes angeklagt und erhielt eine Diversion mit Auflagen.

Die Mutter wurde wegen Quälens ihres Sohnes angeklagt und erhielt eine Diversion mit Auflagen.

© Foto: BVZKirchmeir

Medial schlug der Fall bereits hohe Wellen: Im Zuge eines Pflegschaftsstreits schmuggelten der Vater oder dessen Lebensgefährtin Aufnahmegeräte in die Wohnung der 36-jährigen Kindsmutter. Die Wanzen waren in Stofftieren versteckt.

Am Montag, 19. Juni, musste sich die Kindsmutter wegen des Quälens ihres Sohnes vor Gericht verantworten.

„Der Kindsvater sagte zu meiner Mandantin, er werde sie nicht in Ruhe lassen, bis er die alleinige Obsorge habe“, schilderte Verteidigerin Kristina Unger die Hintergründe des Konflikts. Der Angeklagten sei bewusst, „dass die Aussagen schrecklich waren“. Die illegal zustandegekommenen Protokolle würden allerdings nur „minimale Ausschnitte aus dem gemeinsamen Leben wiedergeben“. Es habe auch „liebevolle Momente“ gegeben.

Handgreifliche Übergriffe, wie beispielsweise ein von Seiten des Kindsvaters vorgeworfenes „unter Wasser drücken“, habe es nicht gegeben, so die Anwältin.

Kommunikation mit Kind geheim aufgezeichnet

Dem Gericht lagen Audioaufnahmen von Zeitraum 14. Jänner bis 3. Februar und 23. April bis 27. Juni 2022 vor. „Wie kam es dazu, dass Sie solche Äußerungen gegenüber Ihrem Sohn tätigten?“, fragte Richterin Alexandra Fröhlich die Angeklagte.

„Es tut mir furchtbar leid und ich schäme mich dafür, was ich sagte“, bekannte sich die 36-Jährige schuldig. Ihr Ex-Partner terrorisiere sie seit drei Jahren, stelle ihr nach und lasse sie nicht in Ruhe. Sie sei in einer „Ausnahmesituation“ gewesen.

„Aber Sie sagten es ja nicht zum Vater, sondern zum Kind“, hielt die Richterin der Frau vor.

„Ich würde es gerne rückgängig machen“, antwortete die Frau. „Es war die dauernde Belastung...“

Bub war in Betreuungseinrichtung untergebracht

Als die Behörden durch die Audioprotokolle Kenntnis über den Umgang der Mutter mit dem Siebenjährigen erlangten, wurde der Bub in einer Betreuungseinrichtung untergebracht. Mittlerweile ist er wieder bei seiner Mutter.

„Diese Ausbrüche traten von null auf hundert auf - haben Sie das jetzt im Griff?“, fragte die Richterin und verwies auf die vielen Kraftausdrücke, die im Sprachgebrauch der Frau vorkamen.

„Es war furchtbar, das ist mir jetzt bewusst“, sagte die Angeklagte.

Jetzt arbeite sie ihren Erziehungsstil mit einer Psychologin und einer Elternberaterin auf. „Ich bin auch nur ein Mensch“, bat die Angeklagte um Verständnis. „Das ist nicht mein normaler Umgang mit meinem Sohn.“

Zum Vater gibt es begleitete Kontakte

Der Bub werde im September mit einer Therapie beginnen. Zum Vater gebe es, wie von der Kinderpsychologin empfohlen, nur begleitete Kontakte.

„Die Entscheidung über die Obsorge müsste überdacht werden“, sagte die Privatbeteiligtenvertreterin, die zu Prozessbeginn 2.500 Euro Schadenersatz für den Siebenjährigen verlangt hatte. „Aufgrund der Ausmaße der Qualen ist der Bub in einer Ausnahmesituation“, fügte die Juristin hinzu.

Sie werde sich im Rahmen des Strafverfahrens nicht mit dem Pflegschaftsverfahren befassen, stellte die Richterin fest, und schlug für die 36-Jährige eine Diversion unter Auflagen vor.

1.000 Euro für Kind werden mündelsicher angelegt

Die Mutter erklärte sich bereit, ihrem Sohn 1.000 Euro für die erlittenen Qualen zu zahlen, und das Geld mündelsicher anzulegen. Außerdem muss sie die begonnenen Therapien und Beratungen fortsetzen und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Nach Zahlung von 100 Euro Prozesskostenbeitrag wurde das Strafverfahren gegen die Mutter auf eine Probezeit von zwei Jahren vorläufig eingestellt.

„Ich hoffe, dass im Pflegschaftsverfahren alle Dinge geklärt werden können“, beendete die Richterin den Prozess.

Strafverfahren wegen illegal durchgeführter Aufnahmen

Gegen den Kindsvater und dessen Lebensgefährtin wurde wegen der illegal eingeschmuggelten Abhörgeräte Strafantrag eingebracht. Beide werden sich vor dem Bezirksgericht wegen Missbrauchs von Tonaufnahmen und Abhörgeräten verantworten müssen.