Vier Pistolen sind zwei zuviel!

Trotzdem Freispruch

Weil er vier statt zwei Pistolen bei sich zu Hause aufbewahrte, wurde ein 36-jähriger Mann aus dem Bezirk Eisenstadt angezeigt und angeklagt.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der 36-Jährige hatte sich bei der Polizei erkundigt, ob er die Waffen seines Vaters verwahren dürfe.

Der 36-Jährige hatte sich bei der Polizei erkundigt, ob er die Waffen seines Vaters verwahren dürfe.

© Foto: BVZKirchmeir

Der Fall ist skurril: Ein 36-Jähriger stand jetzt vor Gericht, weil die Polizei vier Pistolen bei ihm fand, obwohl er nur zwei besitzen darf. Dennoch wurde der Mann vom Vorwurf des unbefugten Schusswaffenbesitzes freigesprochen.

„Mein Mandant ist ein überkorrekter Mensch, nahezu penibel“, brachte Verteidiger Christian Supper zu Prozessbeginn vor.

Deshalb habe sich der 36-Jährige vorsichtshalber bei der Polizei erkundigt, als sein Vater mit einem speziellen Wunsch an ihn herantrat.

Es ging darum, dass der Vater nach Ungarn auswandern wollte, dabei aber seine beiden Pistolen nicht mitnehmen konnte.

Sohn sollte die Schusswaffen bei sich verwahren

Der Sohn sollte die Schusswaffen bei sich zuhause verwahren.

Seitens der Polizei sei für diese Verwahrung „grünes Licht gegeben“ worden, so der Anwalt. Er wüsste nicht, was sein Mandant noch mehr hätte tun können, als sich bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, „ob alles rechtens ist“.

„Man wird ihm wohl nicht zumuten, ein Rechtsgutachten einholen zu müssen“, fügte der Jurist hinzu.

„Wenn es die Polizei nicht erlaubt hätte, dann hätte ich es nicht getan“

„Wenn es die Polizei nicht erlaubt hätte, dann hätte ich es nicht getan“, bestätigte der Angeklagte.

„Sie haben eine Waffenbesitzkarte, die auf zwei Waffen limitiert ist?“, fragte Richterin Melanie Gschiel.

„Ja, es ist eine Standardwaffemnbesitzkarte“, antwortete der Angeklagte. Er besitze zwei Pistolen der Kategorie B.

Seitens der Landespolizeidirektion sei die Auskunft eingeholt worden, dass jemand, der bereits zwei Waffen besitze, trotzdem zwei weitere Waffen in Verwahrung übernehmen dürfe. „Wir haben daraufhin die Übernahme bei der Polizei gemeldet“, berichtete der 36-Jährige.

Polizei führte Waffenüberprüfung durch

Einige Tage später, Ende März 2023, führte die Polizei in der Wohnung des Angeklagten im Bezirk Eisenstadt eine routinemäßige Waffenüberprüfung durch.

„Ich hatte kein schlechtes Gewissen und zeigte alles her“, berichtete der Angeklagte.

Die vier Pistolen befanden sich an diesem Tag in einem Rucksack. „Als Sportschütze muss ich regelmäßig schießen gehen, sonst verfällt das“, sagte der 36-Jährige. „An dem Tag, als die Kontrolle war, hatte ich alle Pistolen in den Rucksack gepackt, weil ich mit meinem Vater zum Schießplatz gehen wollte.“

Er sei erstaunt gewesen, als der Polizist, der die Kontrolle durchführte, ihn darauf hinwies, dass er das melden müsse, „dass ich vier Pistolen habe“.

Anzeige wegen unbefugten Waffenbesitzes

Anzeige wurde erstattet, der 36-Jährige erhielt einen Strafantrag wegen unbefugten Waffenbesitzes.

Daraufhin habe er jenen Beamten in der Landespolizeidirektion aufgesucht, der ihm und seinem Vater die Auskunft gegeben hatte, dass einer Verwahrung der Pistolen nichts entgegenstünde.

„Er sagte: Ja, Sie dürfen das. Ich sagte, ich will das schriftlich. Er schickte nichts. Dann war ich noch einmal dort und zeigte ihm die Ladung zur Gerichtsverhandlung“, schilderte der 36-Jährige den Kontakt mit dem Mitarbeiter der Polizeidirektion. Daraufhin habe er eine Bestätigung per E-Mail bekommen, dass ihm tatsächlich die Auskunft erteilt worden sei, er dürfe die Waffen in Verwahrung nehmen.

Richterin zeigte sich verwundert

„Mich wundert, dass die Landespolizeidirektion Burgenland eine Verwahrung für möglich hält“, erklärte die Richterin.

Rechtlich gesehen sei jemand, der Waffen „verwahre“ automatisch deren „Besitzer“. Und „besitzen“ darf der Angeklagte nur zwei Waffen. Schon das „in Händen halten“ einer Waffe sei ein Besitz - das Gesetz sei hier sehr streng, so die Richterin.

Freispruch wegen falscher Auskunft

Weil der Waffenbesitzer offenbar eine falsche Auskunft aus der Landespolizeidirektion erhalten hatte, wurde der Angeklagte vom Vorwurf des unbefugten Waffenbesitzes freigesprochen.

„So ein Waffengesetz-Delikt hatte ich noch nie!“, erklärte die Richterin. Der 36-Jährige habe nicht einmal fahrlässig und schon gar nicht vorsätzlich gehandelt. „Man kann nichts anderes erwarten, als dass er sich erkundigt“, so die Richterin.

„Ich werde die Waffen wieder meinem Vater übergeben“, kündigte der Angeklagte an.