Friedhöfe zu besuchen, fasziniert viele Menschen. Brigitte Krizsanits liefert die Storys zu den Gräbern und macht Stadtgeschichte lebendig.
Pensionist attackiert: Vier Monate bedingt
Tumult in Wohnanlage
Ein 31-jähriger Wiener stieß in einer Wohnhausanlage einen 89-jährigen Eisenstädter zu Boden und trat auf ihn ein. Einer Frau versetzte er einen Faustschlag auf den Kopf.
Der Wiener wurde schließlich verurteilt und nahm das Urteil an.
© BVZ/Kirchmeir
Am ersten Prozesstag Ende Jänner 2024 hatte sich der Wiener nicht schuldig bekannt. Vorgeworfen wurde ihm seitens der Staatsanwaltschaft auch, er habe seiner damaligen Freundin im Oktober 2023 im Schlaf eine Spritze mit Drogen verabreicht.
Vor Gericht zog die Ex-Freundin diesen Vorwurf wieder zurück. Auch war plötzlich nicht mehr die Rede davon, der Wiener habe ihr Handy gestohlen und verkauft. Das hatte die Eisenstädterin ebenfalls bei der Polizei behauptet.
Am zweiten Verhandlungstag, dem 6. März 2024, wurde ein Polizist befragt, der wegen des Vorfalls am 28. Oktober 2023 vor Ort gewesen war.
Schon am Vormittag war es unter den Beteiligten in der Wohnhausanlage zu einem ersten Tumult gekommen und die Polizei war gerufen worden. „Da ging es um eine Taxirechnung“, sagte der Polizist.
Opa sollte Taxirechnung bezahlen
Der Wiener und seine Eisenstädter Freundin hatten ein Taxi von der Bundeshauptstadt in die burgenländische Landeshauptstadt genommen, der 89-jährige Großvater der Ex-Freundin der Eisenstädterin sollte dieses bezahlen.
Am Nachmittag fand dann neuerlich ein Polizeieinsatz statt, nur 200 Meter von dem Vorfall am Vormittag entfernt.
Drei Personen waren verletzt worden: Der Wiener, der 89-Jährige und seine Enkelin, die Ex-Freundin der damaligen Freundin des Wieners.
„Aufgebracht waren alle Parteien“, berichtete der Polizist. Der Wiener habe aber bestritten, dass er auf den Pensionisten und die Frau hingeschlagen habe.
Zwei Augenzeuginnen waren ausgeforscht worden, aber nicht zur Zeugenaussage bei der Polizei erschienen. „Die Herrschaften sind eher unzuverlässig“, bedauerte der Polizist.
Pensionist bekommt 500 Euro Schmerzensgeld
Der Wiener wurde schließlich schuldig gesprochen und zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Neben den körperlichen Angriffen auf den 89-Jährigen und seine Enkelin umfasste der Schuldspruch auch eine Geste des „Halsabschneidens“, die der Wiener gegenüber der Ex-Freundin seiner damaligen Freundin gezeigt hatte.
Zum Vorwurf hinsichtlich der verabreichten Spritze und des verkauften Handys wurde der Wiener freigesprochen. An den Pensionisten muss er 500 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Der Wiener nahm das Urteil an.