Cobra-Einsatz: Trausdorfer teilweise freigesprochen

Urteil wegen Waffenbesitz

Ein Cobra-Einsatz am 4. August 2023 hatte mediales Aufsehen erregt. Vermutet wurde, dass ein Mann im Ortsgebiet geschossen hatte. Dieser Vorwurf löste sich in Luft auf.

Von Elisabeth Kirchmeir

Im Zweifel wurde der Trausdorfer vom Vorwurf der gefährlichen Drohung und der versuchten Nötigung freigesprochen.

Im Zweifel wurde der Trausdorfer vom Vorwurf der gefährlichen Drohung und der versuchten Nötigung freigesprochen.

© Foto: BVZ/Kirchmeir

Eine Nachbarin glaubte, am Vormittag des 4. August drei Schüsse gehört zu haben. Die Polizei zog die Cobra bei, der 56-Jährige wurde verhaftet und musste sich am 18. September wegen dreier Straftaten vor Richterin Karin Lückl verantworten.

Bei einer Hausdurchsuchung war im Haus des Trausdorfers zwar keine Schusswaffe gefunden worden, aber ein Nunchaku, ein sogenanntes „Würgeholz“, eine Waffe, die er nicht hätte besitzen dürfen.

Außerdem wurde dem Angeklagten vorgeworfen, er habe die Tochter der Nachbarin gefährlich bedroht und zu nötigen versucht.

Nachbar soll vom „Ausrotten“ gesprochen haben

Die Tochter der Nachbarin hatte zu Protokoll gegeben, der 56-Jährige habe sich mit den folgenden Worten bedroht: „Er kommt in mein Haus, dann wird alles vorbei sein und er wird uns ausrotten.“ Auch vom „Vernichten“ soll die Rede gewesen sein.

„Seit drei Jahren machen die Nachbarn dort eine illegale Hundezucht“, brachte Nikolaus Mitrovits, der Verteidiger des Trausdorfers, für seinen Klienten vor. „Die Hunde bellen um vier Uhr früh. Da ärgert man sich.“

Der Angeklagte bezeichnete es als „Schlamperei“, dass er noch Waffenteile, Munition und einen Böller zuhause gehabt habe. Nach einem Vorfall auf der A3 bei Ebreichsdorf, wo er, im alkoholisierten Zustand auf einem Motorrad sitzend, auf einen 16-jährigen L17-Lenker geschossen hatte, bestand gegen den Mann ein Waffenverbot.

Zur Straftat auf der Autobahn sagte der Trausdorfer: „Er hat mich geschnitten, ich hätte fast einen tödlichen Unfall gehabt. Ich habe den Hahn gespannt, der hat sich dann entspannt, das war der größte Blödsinn.“ Vor drei Jahren war er wegen der Schussabgabe in Wiener Neustadt verurteilt worden.

Streit wegen „Hundezuchten“

Doch wieder zurück zum aktuellen Konflikt. Grund für den Streit zwischen ihm und den Nachbarinnen seien die „zwei Hundezuchten“, so der Trausdorfer. Auch andere Nachbarn würden sich darüber aufregen.

Auch am 4. August habe er „Bellerei“ gehört. Gedroht habe er den Nachbarinnen aber nicht und auch nicht mit der Faust auf deren Eingangstor geschlagen. Einen Knall habe er möglicherweise gehört, verursacht habe er diesen nicht.

„Wie können Sie sich erklären, dass die Nachbarin das behauptet?“, fragte Richterin Karin Lückl.

„Ich vermute, dass sie mich mundtot machen will“, sagte der Angeklagte. Sein „größter Fehler“ seien „die lauten Schimpftiraden“ gewesen.

Geschlafen, als die Cobra kam

Als die maskierten und mit Sturmgewehren bewaffneten Cobra-Beamten in sein Haus eindrangen, habe er auf der Couch vor dem Fernseher geschlafen. „Ich wollte aufstehen, sie stießen mich nieder“, sagte der Trausdorfer.

Die 40-jährige Tochter der Nachbarin, die am 4. August bei ihrer Mutter zu Besuch war. berichtete über Beschimpfungen und Drohungen. „Er kommt rüber, rottet uns aus, vernichtet uns und bring uns um“, soll der Nachbar gedroht haben.

„Die Schüsse waren die Krönung“, sagte sie vor Gericht. Dreimal sei geschossen worden. „Es hallte so, das konnte nur von ihm kommen.“ Der Nachbar habe schon „öfter geschossen“.

Keine Schusswaffe sichergestellt

„Es wurde keine Schusswaffe sichergestellt“, informierte sie die Richterin.

Die 40-Jährige gab an, dass in dem Haus ihrer Mutter sechs Hunde leben. Hundezucht gebe es keine.

Warum der Nachbar sie beschimpfe, wisse sie nicht. Sie rede nicht mit ihm und habe mittlerweile eine einstweilige Verfügung erwirkt: Der 56-Jährige darf sich dem Wohnhaus der Mutter nur auf maximal 50 Meter nähern. Sie habe, so die 40-Jährige, große Angst und schlafe schlecht.

„Dass ich ihr nachstelle, ist unwahr. Ich bin froh, dass ich sie nicht sehe“, sagte der Angeklagte.

Ein gegenüber lebender Dorfbewohner berichtete, er habe am 4. August gegen 10 Uhr einen Knall gehört. „Ich konnte nicht sagen, war es ein Schuss, ein Böller, eine Fehlzündung von einem Auto“, so der Zeuge.

Bedrohlich fand er das nicht. Kurz danach sah er gegenüber die Cobra.

Abschießen von Knallern „nichts Ungewöhnliches“

Das Abschießen von Knallern sei im Ort nichts Ungewöhnliches. Das passiere „jederzeit, nicht nur zu Silvester“, so der Zeuge. Deshalb habe er dem Knall am 4. August auch keine Beachtung geschenkt.

Ein Polizist hatte nach dem Vorfall eine Anrainerbefragung durchgeführt. „Ich habe erfahren, dass es zwischen den Nachbarn seit längerer Zeit Streit gibt“, berichtete er vor Gericht. Ein Knall sei von den Bewohnern wahrgenommen worden, man habe diesen aber nicht lokalisieren können.

Sechs Monate Freiheitsstrafe, davon fünf Monate bedingt

Der Angeklagte wurde nach dem Waffengesetz schuldig gesprochen und zu sechs Monaten Freiheitsstrafe, davon fünf Monate bedingt verurteilt. Zum Vorwurf der gefährlichen Drohung und versuchten schweren Nötigung wurde er freigesprochen.

„Aus dem ganzen Verfahren geht hervor, dass Sie zur Aggression neigen“, sagte die Richterin. Um ein weiteres ruhiges Zusammenleben zu gewährleisten, habe sie entschieden, die Weisung zu erteilen, dass sich der Trausdorfer einem Anti-Aggressionstraining unterziehen muss.

Sie könne nachvollziehen, so die Richterin, „dass man sich aufregt, wenn der Nachbar fünf Hunde im Garten hat“. Im Zweifel sei sie davon ausgegangen, dass der Trausdorfer zwar schimpfte, die angeklagten Drohungen abernicht gefallen sind.