Raubversuch nicht verhindert: Freispruch für 16-Jährigen

Mattersburg

Weil er bei einem Raubversuch in Mattersburg nichts unternahm, um das Opfer zu schützen, musste ein 16-Jähriger vor Gericht.

Von Elisabeth Kirchmeir

Zwei 16-Jährige vor Gericht: Einer von ihnen wurde freigesprochen, der andere muss noch einmal kommen: Ein Zeuge fehlte.

Zwei 16-Jährige vor Gericht: Einer von ihnen wurde freigesprochen, der andere muss noch einmal kommen: Ein Zeuge fehlte.

© BVZ/Kirchmeir

Am 31. März 2024 waren vier Jugendliche mit einem 18-Jährigen nach Mattersburg gefahren, um einen anderen Jugendlichen „auf eine Zigarette“ zu treffen.

Geraucht wurde bei diesem Treffen im Einkaufszentrum nicht. Hingegen stieg der 15-jährige Beifahrer aus, schrie den Wartenden an, forderte von ihm Geld, schlug auf ihn ein und versuchte ihn auszurauben.

Wegen dieser und anderer Straftaten war der 15-Jährige kürzlich schuldig gesprochen und zu zwei Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Angeklagt wurden auch die Beifahrer im Auto, die den Raubversuch in Mattersburg nicht verhindert hatten. Zwei von ihnen wurden bereits im Juli von diesem Vorwurf freigesprochen.

Angeklagt, weil er nichts gegen Raubversuch unternahm

Ein dritter Beteiligter musste sich am 21. August 2024 vor Jugendrichterin Gabriele Nemeskeri verantworten. Er soll es, so der Staatsanwalt, unterlassen haben, „eine mit Strafe bedrohte Handlung zu verhindern“.

Das Opfer des Raubversuchs sei, so der Angeklagte, ein Freund von ihm. Der 15-jährige Haupttäter hatte angegeben, dass er auf das Opfer losgegangen sei, weil dieses dem nunmehr angeklagten 16-Jährigen 80 Euro geschuldet habe.

„Ging es um das Geld?“, fragte die Richterin. „Ich bin nur mitgefahren“, sagte der Angeklagte.

„Mir schuldete er nichts. Über Geld wurde nicht geredet“, behauptete er.

„Sie machen sich mit Ihrem Freund ein Treffen aus und dann steigt keiner aus, um zu rauchen!“, wunderte sich die Richterin. Nur der 15-Jährige, der das Opfer gar nicht kannte, sei ausgestiegen und habe den anderen Jugendlichen attackiert.

„Es war ein Raucher-Auto“, erzählte der 16-jährige Angeklagte. „Ich hatte mir schon eine angezündet und war gerade auf Snapchat in Diskussion mit einer Person.“ Er habe Kopfhörer in den Ohren gehabt und „erst am Ende mitbekommen, dass sie streiten“.

„Ich war wie gefroren, es war ein Schockmoment“

„Ich war wie gefroren, es war ein Schockmoment“, sagte der 16-Jährige. Der 15-Jährige habe seinem Freund Faustschläge gegeben, dann sei sein Freund weggelaufen.

Später sollen die Jugendlichen noch einmal nach dem Opfer gesucht haben, angeblich, um einen weiteren Versuch zu starten, um an dessen Geld zu kommen. Da sei aber schon die Polizei vor Ort gewesen.

Der 16-Jährige wurde im Zweifel von dem gegen ihn erhobenen Vorwurf freigesprochen. „Ich glaube, dass Sie während der Fahrt nicht wussten, dass der 15-Jährige auf Ihren Freund losgehen will“, sagte die Richterin. „Und die Situation dort haben Sie offenbar erst am Schluss mitgekriegt - den Angriff und den Raubversuch.“

So habe der Jugendliche faktisch kaum die Möglichkeit gehabt, helfend einzugreifen.

Wer filmt und bei Straftat nicht eingreift, riskiert Verurteilung

„Ich möchte Ihnen trotzdem Folgendes mitgeben“, so die Richterin. „Es gibt leider immer wieder Fälle, wo junge Leute auf andere losgehen, und andere stehen daneben und filmen. Diese jungen Leute würden, wenn sie nicht eingreifen, sehr wohl verurteilt werden - das können Sie gerne weitererzählen!“

Sie ermahnte den Jugendlichen, Zivilcourage zu zeigen. „Wenn alle draußen gestanden wären, hätten Sie zu viert den 15-Jährigen abhalten können, auf Ihren Freund loszugehen“, stellte sie klar.