Stiefonkel missbrauchte Mädchen - wieder verurteilt

2. Rechtsgang

Fast fünf Jahre lang nützte ein heute 62-jähriger Mann die Zuneigung seiner Stief-Nichte aus. Unter den Folgen des sexuellen Missbrauchs leidet das Opfer noch heute.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der Pensionist wurde neuerlich verurteilt - diesmal zu einer vier Monate kürzeren unbedingten Haftstrafe.

Der Pensionist wurde neuerlich verurteilt - diesmal zu einer vier Monate kürzeren unbedingten Haftstrafe.

© BVZ/Kirchmeir

Im Mai 2023 war der Angeklagte im ersten Rechtsgang wegen der Missbrauchshandlungen zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Er erhob gegen das Urteil Einspruch, der Oberste Gerichtshof befasste sich damit und bestätigte das Urteil in den Hauptanklagepunkten. Nur hinsichtlich der Frage, ob der Angeklagte ein Autoritätsverhältnis gegenüber dem Opfer hatte und dieses ausnützte, hatte der Oberste Gerichtshof noch Zweifel und beauftragte das Landesgericht Eisenstadt, sich neuerlich mit dieser Frage zu befassen.

Dazu fand am Montag, 4. März 2023, nun ein weiteres Strafverfahren gegen den 62-jährigen Pensionisten statt, der seinen Wohnsitz zwischenzeitlich vom Bezirk Neusiedl nach Niederösterreich verlegt hatte.

Richterin Karin Lückl wies darauf hin, dass der Schuldspruch zu zwei Anklagepunkten hinsichtlich des schweren sexuellen Missbrauchs und des sexuellen Missbrauchs bereits rechtskräftig sei. „Jetzt wird nur geklärt, ob die Ausnützung eines Autoritätsverhältnisses vorlag“, sagte die Richterin.

Der Angeklagte wurde kurz dazu befragt, wie die Situation war, als seine Stief-Nichte nach der Schule zu seinem Arbeitsplatz in Wien gekommen war. Auch dort soll es zu Übergriffen gekommen sein.

„Ich führte sie in den Sozialraum und brachte ihr etwas zu essen. Sie machte ihre Hausübungen“, sagte der Angeklagte. Er habe dann weitergearbeitet und in seiner Tätigkeit als „Hauswerksmeister“ Möbel repariert und Lifte gewartet.

„Wurden Sie beauftragt, die Aufsicht zu übernehmen?“

„Wurden Sie von den Eltern des Mädchens beauftragt, die Aufsicht zu übernehmen?“, fragte die Staatsanwältin.

„Nein“, erwiderte der Angeklagte. „Die haben gar nichts gesagt.“

Im zweiten Rechtsgang wurde der Angeklagte nun vom Vorwurf des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses freigesprochen. Die Strafe - im ersten Rechtsgang drei Jahre Haft - wurde auf zwei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe reduziert.

Dem Opfer wurde wie im ersten Rechtsgang ein Betrag von 10.000 Euro als Schadenersatz zugesprochen. Ein Sachverständigengutachten hatte ergeben, dass die heute 35-jährige Frau wegen der Vorfälle an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet.

Die Übergriffe begannen im Jahr 2000, als das Mädchen zwölf Jahre alt war, und setzten sich bis zum Jahr 2005 fort. Der Angeklagte war zu Beginn der Straftaten 38 Jahre alt.

Schon im ersten Rechtsgang hatte sich der Pensionist nicht schuldig bekannt. Dabei war er auch im neuerlichen Verfahren geblieben. Er bat nach der Urteilsverkündung um Bedenkzeit. Auch die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.