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Frau vergewaltigt und mit Waffe bedroht? 24-Jähriger angeklagt
Bezirk Jennersdorf
Am 28. Juni 2024 soll ein 24-jähriger Mindestsicherungsbezieher versucht haben, in seiner Wohnung eine Bekannte zu vergewaltigen. Er soll ihr, um seiner Forderung nach Sex Nachdruck zu verleihen, sogar ein Gewehr angehalten haben.
Der Angeklagte bekannte sich zu den Vorwürfen nicht schuldig.
© BVZ/Kirchmeir
Nach dem Vorfall, der sich am Vormittag des 28. Juni im Bezirk Jennersdorf ereignet haben soll, verließ die Frau unbekleidet die Wohnung des Verdächtigen. Im Freien wurde sie schließlich von der Polizei und den Rettungskräften angetroffen.
Der 24-jährige Verdächtige wurde verhaftet. Am Dienstag, 1. Oktober 2024, wurde er aus der Justizanstalt ins Landesgericht gebracht.
Er sei, gab der junge Mann an, wegen Rückenproblemen und Depressionen seit zwei Jahren arbeitsunfähig und lebe von 460 Euro Mindestsicherung. Im Alter von 14 bis 18 Jahren habe er häufig Drogen konsumiert, seither werde er hin und wieder „rückfällig“ und nehme Ecstasy und Cannabis.
Das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer kenne er seit drei oder vier Jahren. Die Frau sei die Ex-Freundin eines Freundes, so der Angeklagte. Er habe mit der Frau eine „Freundschaft plus“ mit gelegentlichem Geschlechtsverkehr gepflegt.
Am 27. Juni sei sie „verheult“ zu ihm gekommen und habe darüber geklagt, dass sie es „zuhause nicht mehr aushält“, so der Angeklagte. Die Frau habe auch ihre Katze mitgehabt. Er habe sie für eine Nacht aufnehmen wollen, so der 24-Jährige.
Wegen seiner Rückenschmerzen habe er an diesem Tag einen „CBD-Joint“ geraucht. In ihrer Einvernahme hatte das mutmaßliche Opfer angegeben, der Angeklagte habe ihr angeboten, von diesem Joint ein paar Züge zu nehmen. Auch habe er ihr eine halbe Tablette Benzodiazepin gegeben.
Drogenkonsum wurde bei der Frau festgestellt
Im Spital war später festgestellt worden, dass die Frau Drogen konsumiert haben muss.
Der Angeklagte bestritt, der Frau Drogen angeboten zu haben. Dennoch sei sie „leicht neben sich“ gewesen und habe „immer berauschter“ gewirkt. „Ich dachte, da stimmt etwas nicht“, meinte der Angeklagte.
Die Frau habe dann in seinem Schlafzimmer geschlafen, er habe sich daneben gelegt. In der Früh sei er munter geworden, weil sie Anstalten gemacht habe, mit ihm sexuell verkehren zu wollen. „Es hat mich überrascht, aber es hat mich nicht gestört in dem Moment“, sagte der Angeklagte.
Zirka eine Stunde lang hätten sie Sex gehabt, die Frau sei jedoch immer wieder „weggedöst“. Er habe sie geschüttelt, da sei sie in Panik ausgebrochen. „Ich schrie, sie soll verschwinden. Beim Rausgehen rief sie Polizei! Polizei!“, so der Angeklagte.
Gewehr an die Stirn gehalten?
Bei der Polizei und später bei der auf Video aufgezeichneten gerichtlichen Einvernahme hatte die Frau angegeben, dass der Angeklagte mit den Worten „Du gehst jetzt nicht, ich will noch mal“ versucht habe, sie zu vergewaltigen. Als es ihr gelang zu flüchten, sei er ihr nachgelaufen und habe ihr ein Gewehr an die Stirn gehalten.
Sie habe in diesem Moment Todesangst empfunden, gab die Frau gegenüber den Behörden an. Sie habe geglaubt, sterben zu müssen.
„Ich besaß eine illegale Waffe“, gab der Angeklagte zu. Das Gewehr der Marke Winchester sei in einer Ritze hinter der Couch versteckt gewesen. Außerdem habe er Luftdruck- und Schreckschusspistolen und ein Paintballgewehr besessen.
„Sie besaßen sechs Waffen“, wunderte sich die Richterin. „Ich tu' gern Zielschießen“, sagte der Angeklagte.

© BVZ/Kirchmeir
Die Frau war nach dem Vorfall im Krankenhaus untersucht worden. Sie wies am ganzen Körper Verletzungen auf. Dokumentiert wurden Schürfwunden, Kratzwunden und Hämatome sowie eine Stelle am Oberarm, die einer Bissverletzung ähnelte.
„Wie können Sie sich das erklären?“, fragte die Richterin den Angeklagten. „Weil es relativ harter Sex war“, antwortete dieser.
Er meinte, die Frau belaste ihn zu Unrecht, weil sie ihm seine Tabletten gestohlen habe. „Es ist eine Schutzbehauptung“, meinte er.
„Sie meinen, sie will ihren Benzodiazepin-Diebstahl mit der Behauptung kaschieren, sie sei vergewaltigt worden?“, vergewisserte sich die zweite anwesende Richterin. „Für mich macht es auch keinen Sinn“, gab der Angeklagte zu.
Folgen körperlicher Gewalt waren sichtbar
Man habe am Zustand der Frau gesehen, dass es zu körperlicher Gewalt gekommen sei, berichtete als Zeugin jene Ärztin, die das mutmaßliche Opfer untersucht hatte. „Das ist ganz evident“, fügte sie hinzu. Die Frau habe über starke Schmerzen an der Hüfte und am Ellbogen geklagt, sei in einem „reduzierten Allgemeinzustand“ und sehr müde gewesen. Dennoch habe sie auf Fragen klar Auskunft geben können, so die Ärztin.
Der Prozess wurde vertagt. Weitere Zeugen sollen befragt werden.
Das Gewaltschutzzentrum Burgenland erreichen Sie unter:
Telefon: 03352 31420
Informationen finden Sie unter: www.gewaltschutz.at