Hauseinbruch fingiert? Freispruch für Vater und Sohn

66.000 Euro gestohlen

Im April 2022 wurde aus einem Wohnhaus im Bezirk Mattersburg ein Bargeldbetrag von 66.130 Euro gestohlen. Dem Hausbesitzer und seinem Sohn wurde danach ein Versicherungsbetrug vorgeworfen.

Von Elisabeth Kirchmeir

Wer tatsächlich in das Wohnhaus eingedrungen ist, blieb ein Rätsel.

Wer tatsächlich in das Wohnhaus eingedrungen ist, blieb ein Rätsel.

© Symbolfoto: Shutterstock, Ground Picture

Am Mittwoch, 3. September 2025, mussten sich der Vater und sein Sohn deshalb vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, die Polizei falsch informiert zu haben. Auch sollen die Angeklagten versucht haben, zu Unrecht Geld von der Haushaltsversicherung zu beziehen.

Beide Männer bekannten sich nicht schuldig und blieben dabei, dass sich im April 2022 tatsächlich ungebetene Gäste Zutritt zum Wohnhaus verschafft hätten.

„Es ist mein Haus, ich habe es für meinen Sohn gebaut“, berichtete der Vater. In dem Haus bewahre man eine Geldkassette auf, in die sowohl der Sohn als auch der Vater Bargeldbeträge gelegt hätten.

Vater: „Alle zwei, drei Monate zählte ich das Geld“

„Es ging darum, dass wir Geld sparen“, sagte der Vater. „Alle zwei, drei Monate zählte ich das Geld.“ Zuletzt habe er das Mitte März 2022 getan. Damals hätten sich in der Geldkassette 65.000 Euro befunden. Nach dem Diebstahl habe man ein Sparkonto eröffnet.

Er selbst habe, so der Angeklagte, das Geld niemandem gezeigt. Ob das sein Sohn gemacht habe, wisse er nicht. Mit einem Freund habe er seinem Sohn den Umgang verboten. „Er ist auf die schiefe Bahn geraten“, sagte der Vater. „Das wir 2020.“

Diesen angeblich auf „die schiefe Bahn“ geratenen Freund hatte der Sohn des Diebstahls verdächtigt. Weil die Polizei von einer fingierten Tat ausging, wurde der Sohn in weiterer Folge auch wegen Verleumdung angeklagt.

Nicht verheimlicht, dass das Haus offenstand

Das Haus des Sohnes stehe immer offen, gab der Vater zu. Das habe er gar nicht verheimlicht. Deshalb habe er zuerst den Diebstahl gar nicht der Versicherung melden wollen. „Ich sagte, das bringt nichts, es war alles aufgesperrt“, habe er dem Versicherungsberater mitgeteilt. Auch sei das Bargeld nicht in einem Tresor, sondern in einer „normalen Kassa“ verwahrt gewesen.

Der Berater habe ihm aber trotzdem geraten, Meldung bei der Versicherung zu machen.

Das Chaos, das nach der Tat in den Wohnräumlichkeiten herrschte, habe den Verdacht aufkommen lassen, dass der Diebstahl möglicherweise fingiert sein könnte, sagte die Richterin. Die Tochter des älteren Angeklagten hatte damals, im April 2022, an einem Nachmittag die Verwüstung entdeckt.

Richterin: „Wer würde in der Wäschetonne suchen?“

„Wenn der Täter weiß, wo die Geldkassette ist, dann muss er nicht so eine Verwüstung anrichten“, sagte die Richterin. „Wer würde er in der Wäschetonne suchen?“, fragte sie den Vater. „Das kann ich Ihnen nicht sagen. Mein Sohn ist nicht so ordentlich“, bot dieser einen Grund für das Chaos in den Wohnräumen an.

Der Schöffensenat sprach Vater und Sohn schließlich von allen Vorwürfen frei. „Das Beweisverfahren ergab, dass sie nichts vorgetäuscht und der Versicherung auch nicht verheimlicht haben, dass das Haus offen stand“, erklärte die Richterin. Der Freispruch ist rechtskräftig.