Ab 1. Februar 2026 werden bestimmte Verwaltungsstrafverfahren im Burgenland zentral in sogenannten Schwerpunkt-Bezirkshauptmannschaften bearbeitet. Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übernimmt dabei landesweit die Verfahren nach dem Kraftfahrgesetz. Parallel wird die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung für Arbeits- und Sozialrechtsdelikte zuständig.