Sediment, also Schlamm, und nicht verwertbares Schilf fallen bei Arbeiten am Neusiedler See an. Forschung Burgenland, Technische Universität Graz und weitere Partner untersuchen, ob daraus Baustoffe und andere Produkte entstehen können. Ein begehbarer „Schilfraum“ in Winden am See zeigt erste Ergebnisse.
Bezirkshauptmannschaft: Neue Schwerpunkte für Neusiedl und Eisenstadt
Verwaltung
Ab 1. Februar 2026 werden bestimmte Verwaltungsstrafverfahren im Burgenland zentral in sogenannten Schwerpunkt-Bezirkshauptmannschaften bearbeitet. Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übernimmt dabei landesweit die Verfahren nach dem Kraftfahrgesetz. Parallel wird die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung für Arbeits- und Sozialrechtsdelikte zuständig.
Sabine Munzenrieder, Bezirkshauptfrau Ulrike Zschech (BH Neusiedl/See), Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Bezirkshauptfrau Birgit Kiss-Wagner (BH Eisenstadt-Umgebung).
© LMS Burgenland
Mit Wirksamkeit 1. Februar 2026 setzt das Land Burgenland eine strukturelle Änderung in der Verwaltung um. Bestimmte Verwaltungsstrafverfahren werden künftig nicht mehr in allen sieben Bezirkshauptmannschaften parallel geführt, sondern zentral gebündelt. Ziel sind eine einheitliche Vollziehungspraxis, effizientere Abläufe und eine stärkere fachliche Spezialisierung.
Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See wird ab Februar 2026 landesweit für alle Verwaltungsstrafverfahren nach dem Kraftfahrgesetz zuständig sein. Das Kraftfahrgesetz, kurz KFG, regelt unter anderem die Zulassung von Fahrzeugen, technische Anforderungen, Pflichten von Fahrzeughalterinnen und -haltern sowie Verwaltungsstrafen bei Verstößen.
Die Entscheidung begründet das Land mit dem bereits vorhandenen Fachwissen am Standort. Schon bisher wurden dort mehr KFG-Strafverfahren bearbeitet als in allen anderen burgenländischen Bezirkshauptmannschaften zusammen. Im Jahr 2024 wurden burgenlandweit 31.940 Verfahren nach dem Kraftfahrgesetz geführt. Davon entfielen 17.148 Verfahren – mehr als 53 Prozent – auf den Zuständigkeitsbereich der BH Neusiedl am See.
Durch die Bündelung sollen gleichartige Arbeitsschritte in größerer Anzahl effizienter abgewickelt werden. Eine zusätzliche Aufnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist laut Land nicht vorgesehen. Bestehende Planstellen sollen im Rahmen von Verwaltungsoptimierungen gezielt verlagert werden.
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil verweist auf die Bedeutung dieser Maßnahme für die Qualität der Verwaltung: „Mit der Bündelung bestimmter Verwaltungsstrafverfahren in Schwerpunkt-Bezirkshauptmannschaften setzen wir einen weiteren Schritt zur Optimierung der Verwaltung. Effizienz, Spezialisierung und Rechtssicherheit stehen dabei im Mittelpunkt.“
Ein vergleichbares Modell besteht bereits seit Jänner 2020. Damals begann das Land, Verfahren nach der Straßenverkehrsordnung an der Bezirkshauptmannschaft Güssing zu konzentrieren. Laut Landesmedienservice hat sich diese Vorgangsweise bewährt und wird nun auf weitere Rechtsmaterien ausgeweitet.
Parallel dazu richtet das Land bei der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung einen Schwerpunkt für Verwaltungsstrafverfahren im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts ein. Ab 1. Februar 2026 werden sämtliche Verwaltungsstrafverfahren aus diesen Rechtsmaterien einschließlich der Strafvollstreckung landesweit dort abgewickelt.
Als Grund nennt das Land die zunehmende Komplexität und den hohen Bearbeitungsaufwand arbeits- und sozialrechtlicher Verfahren. Diese erfordern eine gezielte Spezialisierung und die Bündelung von Fachwissen. Durch die zentrale Zuständigkeit soll eine effizientere Verfahrensführung erreicht und eine einheitliche Vollziehungspraxis sichergestellt werden.
Mit der neuen Aufgabenverteilung konzentriert das Land Burgenland Fachkompetenzen an einzelnen Standorten. Für den Bezirk Neusiedl am See bedeutet das eine landesweite Zuständigkeit im Bereich der kraftfahrrechtlichen Verwaltungsstrafverfahren, während Eisenstadt-Umgebung zum Zentrum für Arbeits- und Sozialrechtsdelikte wird.