Das Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) ist im Burgenland ein zentrales Instrument der kommunalen Raumplanung. Es legt die langfristigen Ziele und Maßnahmen einer Gemeinde fest und dient als strategische Grundlage für die räumliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Jede Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, noch im Jahr 2026 ein solches Konzept zu erstellen. Siedlungsentwicklung, Wirtschaft, Umwelt, Mobilität sollen dadurch besser planbar sein.