Am Sonntag, 18. Oktober 2026, fand in Sieggraben ein spannender Infonachmittag für Kinder und Jugendliche statt.
Strategischer Fahrplan steht: Neudörfl einigt sich auf Zukunftskonzept
Entwicklungskonzept
Das Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) ist im Burgenland ein zentrales Instrument der kommunalen Raumplanung. Es legt die langfristigen Ziele und Maßnahmen einer Gemeinde fest und dient als strategische Grundlage für die räumliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Jede Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, noch im Jahr 2026 ein solches Konzept zu erstellen. Siedlungsentwicklung, Wirtschaft, Umwelt, Mobilität sollen dadurch besser planbar sein.
In der Gemeinderatssitzung wurden gemeinsam mit Susanne Scherübl-Meitz (l.) vom Planungsbüro Dr. Paula ZT-GmbH Ziele und möglichen Maßnahmen für das örtliche Entwicklungskonzept finalisiert. Diese bilden die Grundlage für einen Austausch mit der Bevölkerung, der am 3. September im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung stattfinden wird.
© Christian Artner
Das Ziel der Ende April einberufenen Sitzung des Gemeinderates war es, so führte es Bürgermeister Dieter Posch aus, „möglichst Einvernehmen darüber herzustellen, welche Fassung des ÖEK im Zuge einer Bürgerbeteiligung Anfang September der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll.“ Zu diesem Zwecke wurde DI Susanne Scherübl-Meitz vom Raumplanungsbüro Dr. Paula ZT-Gmbh zur Sitzung eingeladen. Das Büro war von der Gemeinde mit der Grundlagenforschung über den Ort beauftragt worden. Erste Ergebnisse mit den wesentlichen Zieldefinitionen sowie einem zugehörigen Maßnahmenkatalog hatte Susanne Scherübl-Meitz im März dem Gemeindevorstand vorgestellt.
Ein wesentliches Merkmal des ÖEK ist seine Funktion als übergeordneter Rahmen: Es definiert keine Detailprojekte, sondern gibt die Richtung vor, an der sich unter anderem zukünftige Planungen wie Flächenwidmungs- und Bebauungspläne orientieren.
Zu unterscheiden ist zudem zwischen vorgegebenen Zielen und Maßnahmen, die sich zum Beispiel aus dem Landesentwicklungsprogramm ableiten, die verbindlich sind und seitens der Gemeinde kein Abänderungsspielraum besteht und gemeindeeigenen Gestaltungsbereichen. Das sind jene Bereiche, in denen Gemeinde im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten über einen eigenen Handlungsspielraum verfügen und somit aktive Gestaltungsmöglichkeiten zur Dorfentwicklung nutzen kann.
Aufwertung der Hauptstraße für Zu-Fuß-Gehende und Radfahrende
Als Beispiele können exemplarisch angeführt werden Ziele und Maßnahmen aus dem Bereich Mobilität oder Wirtschaft. Es sollen etwa die „Rahmenbedingungen des öffentlichen, des Fuß- sowie des Radverkehrs im Gesamtverkehrsaufkommen durch Schaffen von kurzen, sicheren Wegen im öffentlichen (Straßen)-Raum“ verbessert werden. Eine Maßnahme dazu könnten lauten: „Förderung der aktiven und umweltfreundlichen Mobilität durch Aufwertung der Hauptstraße für Zu-Fuß-Gehende und Radfahrende durch eine attraktive, klimafitte Gestaltung.“
Erhalten von ortsansässigen Betrieben inklusive Gastgewerbe
Im Bereich Wirtschaft wurde beispielsweise als ein übergeordnetes Ziel definiert: „Erhalten von ortsansässigen Betrieben inkl. Gastgewerbe und Verbessern der Versorgungsqualität im Ortszentrum entsprechend der Einstufung als Zentraler Standort der Stufe 1.“ Eine mögliche Maßnahme dazu wäre: „Aufwertung des Ortskerns durch Nachverdichtung. Gegebenenfalls Überprüfen der Verfügbarkeit von Leerständen zur Sicherung einer kompakten Ortsentwicklung.“
„Wir hoffen natürlich, dass aus der Bevölkerung Impulse kommen“
Der Neudörfler Gemeinderat hat sich in der rund eineinhalbstündigen Sitzung einstimmig auf mehr als ein Dutzend solcher Ziele und Maßnahmen verständigen können, die am 3. September in einer öffentlichen Veranstaltung der Neudörfler Bevölkerung zur Diskussion vorgestellt werden. Bürgermeister Dieter Posch hatte bereits zu Beginn des ganzen Prozesses darauf verwiesen, dass die Bevölkerung mit eingebunden werden soll: „Letztlich geht es um die Zukunft Neudörfls – niemand soll den Eindruck haben, diese würde still und heimlich vom Gemeinderat unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen werden. Wir hoffen natürlich, dass aus der Bevölkerung Impulse kommen.“