Mit dem neuen Parteienförderungsgesetz wird am Donnerstag die 300.000-Euro-Obergrenze bei den Wahlkampfkosten fixiert. Im Landtag stehen 22 weitere Punkte auf derTagesordnung, darunter stolze zehn Gesetzesänderungen. Ein dichtes Arbeitsprogramm, das auch bekannte Streitpunkte wieder aufs Tapet bringt.
Letzte Sitzung vor Sommer Noch vor der Pause beschließt der Landtag die Wahlkampfkosten-Grenze