Mit dem neuen Parteienförderungsgesetz wird am Donnerstag die 300.000-Euro-Obergrenze bei den Wahlkampfkosten fixiert. Im Landtag stehen 22 weitere Punkte auf derTagesordnung, darunter stolze zehn Gesetzesänderungen. Ein dichtes Arbeitsprogramm, das auch bekannte Streitpunkte wieder aufs Tapet bringt.