Bei Skiunfällen mit Verletzungen oder Todesfolge kann der Betreiber des betreffenden Skigebiets haftbar sein. Darauf machte der ÖAMTC am Freitag in einer Aussendung aufmerksam. „Wer eine Liftkarte kauft, schließt einen Beförderungsvertrag mit dem Seilbahnunternehmen ab. Den Liftbetreiber bzw. Pistenhalter treffen damit aber nicht nur Transportpflichten, sondern auch Schutz- und Sorgfaltspflichten“, erläuterte ÖAMTC-Rechtsexperte Nikolaus Authried.