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Regierungskommissär bleibt noch ein Jahr länger
Neue Eisenstädter
Vor einem Jahr hat das Land Rechtsanwalt Matthias Burger bei der Wohnbaugesellschaft „Neue Eisenstädter“ eingesetzt, um die Geschäfte zu beaufsichtigen. Auch nach dem U-Ausschuss bleibt er in der Funktion, noch bis zum Oktober 2027.
Als Regierungskommissär wurde Matthias Burger vor dem U-Ausschuss zur „Neuen Eisenstädter“ befragt; er war auch als Verfahrensanwalt im Einsatz.
© Wolfgang Millendorfer
Es bestehe weiterhin struktureller Handlungs- und Verbesserungsbedarf, wurde die Entscheidung zur Verlängerung begründet. Seitens des Landes wurde jetzt verkündet, dass Matthias Burger in seiner Funktion bleibt, genau bis zum 14. Oktober kommenden Jahres. Auf diese Bekanntgabe folgte auch Kritik.
Wir erinnern uns: Der Regierungskommissär wurde vor knapp einem Jahr von der Landesregierung eingesetzt, weil eine Sonderprüfung mögliche Verstöße gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) ergeben hatte. Unter anderem soll die „Neue Eisenstädter“ zu hohe Zinsen an die Mieterinnen und Mieter weiterverrechnet und unzulässige Wohnungsverkäufe getätigt haben. Die Diskussionen, die folgten, sind bekannt - politisch gipfelten sie im Untersuchungsausschuss.
Begründung: Interne Kontrollmechanismen reichen nicht
Die bisherige Tätigkeit des Regierungskommissärs habe gezeigt, dass Abläufe in der Gebarung der „Neuen Eisenstädter“ angepasst und strukturelle Mängel behoben werden müssen. Interne Kontrollmechanismen würden nach wie vor nicht ausreichen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten, hieß es. Außerdem laufen laut Info Landesmedienservice noch Prüfungsmaßnahmen zur Finanzierungsstruktur bei den Objekten des Unternehmens.
Den U-Ausschuss zur Wohnbau-Causa hatte die SPÖ einberufen, er tagte mehrere Monate im Kulturzentrum Eisenstadt.
© Wolfgang Millendorfer
Ausschlaggebend für Burgers Verlängerung dürfte sein, dass die mehrheitliche Übernahme der „Neuen Eisenstädter“ durch das Land noch immer nicht ganz abgeschlossen ist. Bereits Ende Dezember hatte das Land angekündigt, 70 Prozent der Wohnbaugesellschaft zu erwerben und mit der Übernahme den Regierungskommissär abzuberufen.
Die erste Bestellung vor einem Jahr beschäftigt nach Einsprüchen derzeit auch noch das Landesverwaltungsgericht (LVwG). Mit einer Entscheidung wird demnächst gerechnet.
Kritische Opposition
ÖVP-Landesparteiobmann Christoph Zarits kritisierte, dass die Funktion des Regierungskommissärs verlängert werde, obwohl im Dezember 2025 eigentlich schon dessen Abberufung angekündigt worden sei. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil müsse erklären, warum dies nicht umgesetzt worden sei. „Ein Regierungskommissär ist ein weitreichender Eingriff und als befristete Ausnahme gedacht. Er darf nicht zum Dauerzustand nach politischem Belieben werden“, so Zarits.
Mit Unverständnis reagierte FPÖ-Klubobmann Christian Ries, er war auch blauer Fraktionsführer im Untersuchungsausschuss: „Nach dem WGG muss eine erhebliche, konkret nachvollziehbare Gefahr für die Einhaltung des Gesetzes beziehungsweise die Sicherung des gebundenen Vermögens bestehen. Ob diese Voraussetzungen tatsächlich vorlagen, muss gerichtlich überprüft werden. Dass eine solche Entscheidung offenbar länger dauert als die ursprünglich einjährige Tätigkeit des Regierungskommissärs, ist schon bemerkenswert“, erwartet Ries eine „unabhängige Prüfung“.