Bei der Gemeinderatssitzung 2024 wurde unter anderem die Umwidmung eines Grundstücks der Neudörfler Bau- und Siedlungsgesellschaft (NBSG) von „Bauland-Gemischtes Baugebiet“ in „Bauland-Betriebsgebiet“ beschlossen. Daraufhin brachte NBSG-Geschäftsführer Tibor Teldjesi eine Schadensersatzklage gegen die Marktgemeinde Neudörfl ein. Diese wurde nun vom Landesverwaltungsgericht Burgenland abgewiesen.