Soldaten stahlen in Martinkaserne Red Bull-Dosen

Am 1. Juni 2026 hatten zwei Grundwehrdiener in der Martinkaserne in Eisenstadt dutzende Red Bull-Dosen gestohlen. Jetzt wurden sie verurteilt.

author Von Elisabeth Kirchmeir

Der 21-jährige Burgenländer und der 20-jährige Wiener hatten gemeinsam den Grundwehrdienst absolviert.

Der 21-jährige Burgenländer und der 20-jährige Wiener hatten gemeinsam den Grundwehrdienst absolviert.

© Kirchmeir

Haupttäter war ein 21-jähriger, jetzt arbeitssuchender Mann aus dem Bezirk Oberpullendorf. "Ich war vorher in der Küche und wusste, wo das Lager ist. Ich dachte mir, ich nehme etwas heraus", sagte der Angeklagte.

Sein Kollege habe ihn bei der Tat unterstützt und beim Tragen geholfen. Zwischenzeitlich wurden die gestohlenen Getränkedosen in einer Toilette zwischengelagert, dann schleppten die beiden Soldaten die Ware zu ihrer Unterkunft. Der Wert des Diebsguts betrug 133 Euro.

Der wegen Raubes und Betruges vorbestrafte 20-jährige Wiener, ebenfalls auf Arbeitssuche, bestritt zunächst vor Gericht, in den Diebstahl verwickelt gewesen zu sein. Sein Kollege habe gesagt: "Stopp, warte kurz", und habe "ein paar Getränke" genommen. "Ich dachte, dass es seine Aufgabe ist", meinte der Wiener.

"Höhere Dienstgrade" könnten die Getränke bei seinem Kollgen bestellt haben, gab er an.

Schilderung des Wieners unglaubwürdig

Weil seine Schilderung wenig glaubwürdig klang, erinnerte ihn die Richterin an den Milderungsgrund eines Geständnisses. "Das ist ja widersinnig, was Sie erzählen", sagte die Richterin.

Er habe Angst, gab der Wiener zu, dass seine früheren bedingten Haftstrafen widerrufen werden könnten. Immerhin würden ihm 19 Monate Gefängnis drohen.

Dann überlegte er es sich und gab zu: "Ich habe dort aufgepasst und war auch im Lager dabei." Für seine Unterstützung habe er einige Dosen Red Bull bekommen.

Vom Militär Ausgangssperre bekommen

Vom Militärkommando waren die beiden Soldaten bereits mit sieben Tage Ausgangssperre bestraft worden. Auch mussten sie den Schaden gutmachen.

Dem Burgenländer warf die Staatsanwaltschaft zusätzlich vor, im Bezirk Oberpullendorf an zwei Jugendliche im Alter von 14 oder 15 Jahren Cannabisblüten verkauft zu haben. Außerdem stahl er einem Mann am 1. Februar 2026 in dessen Wohnung 880 Euro Bargeld.

Auch zu diesen Straftaten war der 21-Jährige geständig. Er wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Wiener erhielt eine unbedingte Geldstrafe von 720 Euro. Die Bewährungszeit für seine früheren Verurteilungen wurde von drei auf fünf Jahre verlängert.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.