Wer ist gefahren? - "Keiner!"

Unfall mit 3 Promille

Am 16. Mai krachte ein Peugeot in Neutal gegen eine Hausmauer. Ein 30-Jähriger, hochgradig alkoholisiert, soll am Steuer gesessen sein.

author Von Elisabeth Kirchmeir

Die Angeklagten besitzen beide keinen Führerschein.

Die Angeklagten besitzen beide keinen Führerschein.

© Kirchmeir

Obwohl Zeugen gesehen hatten, dass der 30-Jährige nach dem Unfall auf der Fahrerseite des Wracks ausstieg, bestritt der Mattersburger am 2. November 2026 am Landesgericht Eisenstadt, das Fahrzeug gelenkt zu haben.

Seine Freundin, die ebenfalls auf der Anklagebank saß, soll damals gefahren sein. Einen Führerschein hat die 22-Jährige (noch) nicht. Aber auch ihr Lebensgefährte besitzt einen solchen nicht (mehr).

Nach dem Verkehrsunfall in Neutal, der sich gegen 22 Uhr ereignet hatte, hatte der 30-Jährige seine Emotionen nicht mehr unter Kontrolle. Er verweigerte einen Alkoholtest, weil er ja nicht mit dem Auto gefahren sei, beschimpfte und beleidigte die einschreitenden Polizeibeamten und ging auf einen der Polizisten los, wobei dessen Bodycam von der Jacke gerissen wurde.

Die Polizisten sprachen die Festnahme des Mannes aus. Dieser setzte die Beleidigungen bei der Fahrt zur Polizeiinspektion Oberpullendorf fort und drohte, den Beamten zu schlagen, wenn ihm die Handschellen wieder abgenommen würden.

Nach zirka einer Stunde wurde der 30-Jährige wieder freigelassen. Es war schon nach Mitternacht, als der immer noch stark Alkoholisierte mit seiner Freundin auf der Polizeiinspektion Mattersburg vorstellig wurden.

Nach Amtshandlung: Polizist beschuldigt

Sie wollten eine Anzeige erstatten. Der 30-Jährige sei bei der Amtshandlung geschlagen, beschimpft und gewaltsam festgenommen worden. Noch in derselben Nacht wurden Ermittlungen gegen den Beamten eingeleitet. Die Vorwürfe stellten sich jedoch als haltlos heraus. Der 30-Jährige und seine Freundin wurden wegen Verleumdung angeklagt.

Eine Augenzeugin des Unfalls hatte zu Protokoll gegeben, dass sie die beiden Insassen des Autos gefragt habe, wer gefahren sei. "Beide sagten gleichzeitig: keiner", erinnerte sich die Neutalerin. Ihr Sohn war durch ein lautes Geräusch aufmerksam geworden und hatte aus dem Fenster geblickt. Er sah einen Mann auf der Fahrerseite aussteigen, der versuchte, das mitten auf der Straße stehende Auto zur Seite zu schieben.

"Wer ist mit dem Auto gefahren?", fragte die Richterin die Zweitangeklagte. "Ich", behauptete diese. "Haben Sie den Führerschein?", fragte die Richterin. "Ich mache ihn gerade", antwortete die Angeklagte.

Eine Flasche Jägermeister und 15 Bier

Ihr Freund gab an, er habe an diesem Tag seinen 30er nachgefeiert und mit seinem Bruder eine Flasche Jägermeister getrunken. Außerdem habe er "zehn bis fünfzehn Bier" konsumiert. Als er nach Mitternacht bei der PI Mattersburg auftauchte, wurde dort ein Alkotest gemacht, der eine Alkoholisierung von 2,6 Promille ergab. Drei Stunden zuvor könnte diese bei 3 Promille gelegen sein.

Er habe sich am 16. Mai, so der Angeklagte, von seiner Freundin von einer Bushaltestelle in Weppersdorf abholen lassen. "Der Plan war, nach Hause zu fahren", so der Angeklagte. Als die Polizei nach dem Unfall behauptete, er sei gefahren, sei "alles auf mich eingeprasselt".

Das Verhalten des Angeklagten wurde von der Bodycam eines Polizisten aufgezeichnet. Die Richterin spielte die Videoaufnahmen im Gerichtssaal vor. Mehrfach forderte der Angeklagte die Polizisten auf: "Lutsch mein Spatz". Er öffnete, wie Zeugen bestätigten, sogar seinen Gürtel und einen Hosenknopf.

"Kann ich bitte gar nichts sagen?"

"Kann ich bitte gar nichts dazu sagen?", fragte der Angeklagte. "Es war schwer genug, sich das anzuschauen."

Der attackierte Polizist berichtete, dass ihn der Angeklagte "aufs Ärgste beschimpft" habe. Mindestens zehn bis zwanzig Personen seien dabei anwesend gewesen, allein die Feuerwehr war mit rund 16 Mitgliedern zum Einsatzort ausgerückt.

Alle Beruhigungsversuche seien ins Leere gegangen, so der Polizist bei seiner Zeugeneinvernahme vor Gericht. Der Angeklagte sei immer näher gekommen und habe ihn schließlich gestoßen. "Die Bodycam haute es herunter", sagte der Polizist. Beschädigt sei die Kamera dabei nicht worden.

Die Verleumdung habe ihn schwer getroffen: "Ich hatte noch nie ein Disziplinarverfahren und auf einmal ist man Beschuldigter", sagte der Polizist. Schlaflose Nächte habe ihm auch bereitet, dass er vom Angeklagten angespuckt worden war. "Ich machte mir Sorgen, dass eine Krankheit übertragen wurde."

Polizist ist froh über Bodycam

Er sei froh, dass der Vorfall dokumentiert wurde. "Wenn die Bodycam nicht gewesen wäre, hätte ich noch mehr schlaflose Nächte gehabt", sagte der Polizist.

Der Angeklagte entschuldigte sich im Gerichtssaal bei ihm und später auch beim zweiten Polizisten, der am 16. Mai bei der Amtshandlung dabei gewesen war.

Die 22-Jährige erhielt eine Diversion. Sie muss 720 Euro Geldbuße und 180 Euro Gerichtskosten bezahlen, dann wird das Verfahren gegen sie eingestellt.

Der 30-Jährige wurde wegen tätlichen Angriffs gegen einen Beamten, versuchter Sachbeschädigung, Beleidigung, gefährlicher Drohung, fahrlässiger Körperverletzung zum Nachteil seiner Freundin und Verleumdung schuldig gesprochen und zu 5.760 Euro Geldstrafe verurteilt. An den Polizisten, den er attackiert hatte, muss er 500 Euro bezahlen. Der Angeklagte nahm das Urteil an.