Wieder Aufregung bei Prozess gegen 22-Jährigen

Verwandte filmte

Vergewaltigung und andere Straftaten gegenüber seiner Ex-Freundin werden einem 22-Jährigen aus dem Bezirk Eisenstadt vorgeworfen.

author Von Elisabeth Kirchmeir

Aus Sicherheitsgründen waren dem Angeklagten diesmal Fußfesseln angelegt worden, die im Gerichtssaal nicht gelöst wurden.

Aus Sicherheitsgründen waren dem Angeklagten diesmal Fußfesseln angelegt worden, die im Gerichtssaal nicht gelöst wurden.

© Kirchmeir

Der Prozess gegen den vorbestraften 22-Jährigen hatte im August begonnen. Dieser erste Verhandlungstag hatte mit einem Eklat geendet: Der Angeklagte, dem in einem Sachverständigen-Gutachten eine schwere psychische Störung attestiert worden war, sprang plötzlich auf und wollte der Verhandlung nicht mehr folgen.

Als er von Justizwachebeamten abgeführt wurde, mischte sich der als Zeuge am Gang wartende Vater ein und begann die Justizwachebeamten zu attackieren. Es kam zu einem Tumult, danach wurde die Verhandlung abgebrochen.

Am Donnerstag, 5. November 2026, wurde der Prozess unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen fortgesetzt. Der Angeklagte wurde nicht nur in Handschellen, sondern auch mit Fußfesseln, die mit einer Kette verbunden waren, in den Gerichtssaal gebracht. Der Vater war zum Bezirksgericht Mattersburg geschickt worden und sagte per Videokonferenz aus.

Verwandte filmte im Gerichtssaal

Doch auch diesmal kam es zu einem Eklat. Eine Verwandte des Angeklagten wurde beobachtet, wie sie im Gerichtssaal während der Verhandlung mit einem Handy filmte und einen vor dem Verhandlungssaal wartende Zeugin informierte. Die Richterin unterbrach den Prozess und ermahnte die Verwandte des Angeklagten wegen „Missachtung des Gerichts“

Der 22-Jährige hatte sich zu Prozessbeginn für sein Verhalten im August entschuldigt: „Mir ist bewusst, dass es ein Gerichtssaal ist“, sagte der junge Mann. „Wenn Sie merken, es wird Ihnen zuviel, melden Sie sich“, empfahl ihm die Richterin.

Wie schon am ersten Prozesstag bekannte sich der Angeklagte zu den meisten Vorwürfen nicht schuldig. Nur zur beharrlichen Verfolgung seiner Ex-Freundin zeigte er sich teilweise geständig und er gab zu, eine Freundin seiner Ex-Freundin gezwickt zu haben.

„Hätte längst mit ihm Schluss gemacht“

Als Zeugin wurde die ehemals beste Freundin der Ex-Freundin des Angeklagten einvernommen. Sie habe bei der jungen, heute 20-jährigen Frau, „geschwollene Lippen und Wunden“ wahrgenommen und gehört, dass der Angeklagte sie beschimpfte. „Ich dachte mir, ich hätte schon längst mit ihm Schluss gemacht“, so die Zeugin.

Immer wieder sei es zu Kontaktabbrüchen gekommen, dann habe der Angeklagte mit unterdrückter Nummer angerufen. „Es war keine gesunde Beziehung“, sagte die Zeugin. „Aber sie konnten ohne einander nicht.“

Am 4. Jänner 2026 hatte der Angeklagte die junge Frau bei ihr abgeholt, berichtete die Zeugin. Zuvor habe die 20-Jährige bei ihr Alkohol getrunken. Das Handy habe sie bei ihr gelassen, so die Zeugin, um zu verhindern, dass der Angeklagte es auf Kontakte mit anderen Männern kontrollierte.

Freundin beim Angeklagten abgeholt

Später am Abend des 4. Jänner habe der Angeklagte die 20-Jährige wieder „loswerden“ wollen, so die Zeugin, und sie sei in den Bezirk Eisenstadt gefahren, um ihre Freundin abzuholen. Ihre Freundin sei beim Abholen verweint gewesen, „ihre Lippen waren geschwollen“, sagte die Zeugin.

Sie sei mit ihr zur Polizei gefahren, um Anzeige zu erstatten. In einem Amtsvermerk hielt ein Beamter fest: Die 20-Jährige habe angegeben, vom Angeklagten geschlagen und gewürgt worden zu sein. Die jungen Frauen wurden ins Spital zu einer Untersuchung geschickt.

„Ich hatte keine bösen Absichten, wollte nichts als Ruhe“, meinte der Angeklagte zu diesem Vorfall. „Es war ein Fehler, ihr den Mund zuzuhalten“, meinte er. Geschlagen habe er die junge Frau nicht.

Der 22-jährige Angeklagte steht nicht zum ersten Mal vor Gericht und auch sein Vater hat sich bereits strafbar gemacht: Im August 2024 waren beide verurteilt worden. Dem damals erst 20-jährigen Sohn waren Gewalttaten vorgeworfen worden, unter anderem gegenüber jener Freundin, die nach der Enthaftung des jungen Mannes im Zeitraum von November 2024 bis Jänner 2026 neuerlich Opfer von dessen Übergriffen geworden sein soll.

Der Vater, heute 44 Jahre alt, stand vor zwei Jahren vor Gericht, weil er seinem Sohn die Flucht vor der Polizei ermöglicht hatte. Als Zeuge im aktuellen Prozess übte er Kritik an der Ex-Freundin seines Sohnes. Dieser sei sehr eifersüchtig, die junge Frau provoziere ihn.

Der Prozess wurde ein weiteres Mal vertagt.