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23-Jähriger spielte Polizist: „Machte das aus Langeweile“
Oberwart
„Polizei. Einmal Ausweise und Führerschein.“ Mit diesen Worten stellte sich ein Arbeitsloser bei einer Frau vor, die nachts in Oberwart in einem Auto saß.
Der 23-Jährige musste wegen Amtsanmaßung und schwerer Körperverletzung vor Gericht.
© BVZ/Kirchmeir
Der 23-jährige Arbeitslose, der gar kein Polizist ist, musste wegen dieser Amtsanmaßung am Dienstag, 24. Februar 2026, vors Landesgericht Eisenstadt. Vorgeworfen wurde ihm auch, der Frau einen zweifachen Kieferbruch zugefügt zu haben.
„Es war Notwehr“, behauptete der Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung. Er sei am 8. September 2025 zuerst in einer Tankstelle gewesen, bis diese um 22 Uhr zusperrte. Er habe „ein bisschen was getrunken“ gehabt. Dann sei er mit dem Fahrrad unterwegs gewesen.
Angeklagter: „Ich wollte einen Scherz machen“
Er habe ein Auto gesehen, in dem eine Frau saß. „Sie fotografierten das Auto von hinten?“, fragte die Richterin. „Ich wollte einen Scherz machen, als wäre ich ein Polizist“, sagte der Angeklagte. „Ich sagte: Einmal Ausweise und Führerschein.“
„Sagten Sie auch 'Polizei'"?, fragte die Richterin. Der Angeklagte bestätigte dies. Er sei bei der Fahrerseite des Autos gestanden und habe die Reaktion der Frau beobachtet. Dann habe er den Scherz „komplett aufgelöst“.
Mittlerweile war auch der Begleiter der Frau zum Auto gekommen. Man habe dem Unbekannten, so dessen Angaben bei der Polizei, „auf höfliche Art zu erklären versucht, dass er sich vertschüssen soll“.
Wegen Belästigung Polizeinotruf gewählt
Weil der falsche Polizist vor dem Auto stand und nicht gehen wollte, habe man den Polizeinotruf gewählt.
„Sie sollen die Frau beschimpft und beleidigt haben“, hielt die Richterin dem Angeklagten vor. „Das stimmt nicht“, widersprach der Angeklagte.
„Warum fuhren Sie nicht weg?“, wunderte sich die Richterin. „Wenn ich ehrlich bin, aus Langeweile habe ich das gemacht“, meinte der Angeklagte. „Ich sagte, okay, passt, ruf' die Polizei an, wenn du es darauf ankommen lassen willst.“
Die belästigte Autolenkerin berichtete vor Gericht, sie sei ausgestiegen, weil der Unbekannte sie bei ihrer beruflichen Tätigkeit aufhielt und sie endlich wegfahren wollte. Der Mann habe „herumgefuchtelt“, sie sei gestolpert und habe ihn dabei im Gesicht berührt.
„Ich schlug einfach hin“
„Ich verdeckte mein Gesicht, holte Schwung und schlug einfach hin“, gab der Angeklagte zu, der Frau einen Kinnhaken verpasst zu haben. Auch der Beifahrer soll sich noch in die Auseinandersetzung eingemischt haben.
Als die Polizei kam, sei die Rauferei bereits zuende gewesen. „Es dauerte nur ein paar Sekunden“, sagte der Angeklagte, der bereits 2022 und 2024 wegen schwerer Körperverletzung, Diebstahls und nach dem Suchtmittelgesetz verurteilt worden war.
Für die neuerliche Straftat erhielt jetzt eine unbedingte Geldstrafe von 720 Euro und eine bedingte Haftstrafe von zwölf Monaten. An die verletzte Frau muss er 3.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen.
Dieses Urteil akzeptierte der Angeklagte.