Baubescheide ohne Unterschrift: Freispruch für Amtsleiter

Amtsmissbrauch-Prozess

Mit den Zeugenaussagen der amtierenden Bürgermeisterin und ihres Vorgängers ging der Prozess gegen einen suspendierten Amtsleiter zu Ende. Ihm war vorgeworfen worden, jahrelang Bauvorhaben ohne die Unterschriften der Bürgermeister genehmigt zu haben.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der Amtsleiter wurde von allen Vorwürfen freigesprochen.

Der Amtsleiter wurde von allen Vorwürfen freigesprochen.

© BVZ/KIrchmeir

Der Prozess hatte im März 2026 begonnen. Der Amtsleiter hatte sich damals nicht schuldig bekannt, sein Anwalt hatte von einem „Usus“ in der Gemeinde gesprochen.

Am Donnerstag, 20. August 2026, wurden nun die amtierende Bürgermeisterin und ihr Vorgänger als Zeugen befragt. Die Bürgermeisterin gab an, sie habe nicht gewusst, dass sie die Baubescheide hätte genehmigen und unterschreiben müsse. Man sei nicht Verwaltungsprofi, wenn man in das Amt gewählt werde, müsse Vertrauen in die Mitarbeiter haben, insbesondere in so langjährige wie den Amtsleiter, der seit 1989 im Gemeindeamt tätig war.

Sie selbst habe den Amtsleiter gar nicht anzeigen wollen, sagte die Bürgermeisterin. Warum die Bezirkshauptmannschaft Anzeige erstattet habe, wisse sie nicht. „Ich habe immer versucht, alles richtig zu machen“, sagte der Angeklagte nach der Zeugenaussage der Bürgermeisterin. „Aber ich bin natürlich kein Jurist“, fügte er hinzu. Seit zwei Jahren und zwei Monaten sei er nun vom Dienst suspendiert, erwähnte er.

„Wahrscheinlich wurde es mir nicht vorgelegt“

Nach der Mittagspause wurde der frühere Bürgermeister befragt. Die Richterin verwies auf Baubescheide ohne seine Unterschrift. „Keine Ahnung, wie es dazu kam“, sagte der Altbürgermeister. „Wahrscheinlich wurde es mir nicht vorgelegt.“ Er könne sich nicht „um jeden Bauakt kümmern, ich kann nicht 24 Stunden hinter dem Amtsleiter hersein“.

Der Amtsleiter hätte ihm die Bescheide jedenfalls vorlegen müssen, meinte der frühere Bürgermeister. „Es gab keine Unterschriftsermächtigung, weder mündlich noch schriftlich“, sagte er. In seinem letzten Amtsjahr wurden zehn Baubescheide erteilt, vom Bürgermeister wurde nur ein einziger unterschrieben. „Wird da mit zweierlei Maß gemessen, nach Sympathie der Bauwerber?“, fragte der Altbürgermeister.

„Das ist eine Unterstellung!“, ärgerte sich der Angeklagte.

„Hatten Sie ein gutes Arbeitsverhältnis?“

„Hatten Sie ein gutes Arbeitsverhältnis?“, fragte die Richterin den Zeugen. „Es war einmal besser, einmal schlechter“, sagte der Altbürgermeister und schilderte einen Vorfall. „2017, da hatten wir die Gemeindewahlbehörde und der Amtsleiter hätte Schriftführer sein sollen. Er schrieb mir ein SMS, dass er dafür nicht zuständig sei. Da habe ich ihn suspendiert für ein paar Wochen.“

„Ihnen fällt nicht auf, dass Ihnen Bescheide zur Vergebührung von Baubescheiden vorgelegt werden, die Sie nicht unterschrieben haben?“, warf die Staatsanwältin dem Altbürgermeister vor. Dieser wurde emotional: „Ich lasse mich nicht verarschen.“ - „Reißen Sie sich ein bisschen zusammen“, antwortete die Staatsanwältin. Und die Richterin erinnerte: „Sie sitzen hier vor einem Schöffensenat.“

Staatsanwältin sah keinen Amtsmissbrauch

Am Ende des Beweisverfahrens überraschte die Staatsanwältin, die ja die Anklage zu vertreten hatte, mit ihrer Einschätzung: „Ich glaube, strafrechtlich, dass der Tatbestand des Amtsmissbrauchs nicht erfüllt ist.“

Anders sah es der Anwalt der Gemeinde, der zuvor einen symbolischen Schadenersatz von 1.000 Euro gefordert hatte: Dem Angeklagten sei sehr wohl bewusst gewesen, dass die Bescheide mit Unterschrift hätten freigegeben werden müssen.

Die Bürgermeisterin sei seit Bekanntwerden der Angelegenheit mit der Aufarbeitung der betroffenen Bauvorhaben befasst, der Gemeinde sei durch die angefallenen Überstunden einer Mitarbeiterin ein Schaden von 50.000 Euro entstanden.

Der Verteidiger verwies auf sein Eröffnungsplädoyer, wo er angekündigt habe, „zwei Begriffe werden uns begleiten: Usus und Lebensnähe". Es habe in der Gemeinde offenbar einen langjährigen Usus gegeben, dass der Amtsleiter die Bescheide unterschrieb. „Ich bin überzeugt, dass die Bürgermeister davon Kenntnis hatten“, sagte der Verteidiger. „Es ist nicht lebensnah, dass man keinen Bescheid mitbekommt“, meinte er.

Freispruch - kein Befugnismissbrauch

Das Urteil des Schöffensenates lautete auf Freispruch. „Ein wissentlicher Befugnismissbrauch konnte nicht nachgewiesen werden“, sagte die Richterin. Bürgermeister oder Bürgermeisterin seien als Baubehörde erster Instanz ihrer Verantwortung offensichtlich nicht ausreichend nachgekommen.

„Man muss eigentlich von einem systematischen Organisationsversagen sprechen“, sagte die Richterin. Dieses sei nicht dem Amtsleiter anzulasten.

Die Staatsanwältin akzeptierte den Freispruch, der Anwalt der Gemeinde gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.