Zwischen Zapfsäule, Kaffee und Ortsgespräch: Das Veranstaltungsformat „Redsölich - die Mattersburger Stadtgespräche“ widmen sich im Autohaus Bogner am 5. November (19 Uhr) einem Ort, der längst mehr ist als nur eine Tankstelle.
Polizist gefährdet: Angeklagter streitet alles ab
„Anderer im Auto“
In Mattersburg soll ein Eisenstädter auf einen Polizisten zugefahren sein. Vor Gericht schob der Mann die Schuld auf einen anderen.
Dem 42-jährigen Eisenstädter wird Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen.
© BVZ/Kirchmeir
Am 14. März 2024 war die Polizei auf einen möglicherweise alkoholisierten Lenker aufmerksam geworden, der in Richtung Mattersburg unterwegs war. Drei Polizisten begaben sich zur Michael Koch-Straße, um den Lenker anzuhalten.
Dieser steuerte am Mattersburger Pappelstadion vorbei in Richtung Innenstadt. In der Michael Koch-Straße stellte sich einer der Polizisten auf einen Zebrastreifen, seine Kollegin und ein Polizeischüler platzierten sich am Gehsteig.
Der Lenker sei angesichts der Anhaltezeichen „zögerlich langsamer geworden“, so die Polizistin als Zeugin vor Gericht, und dann vor ihrem Kollegen stehen geblieben. „Wir forderten ihn alle auf, den Motor abzustellen. Er schaute uns einige Sekunden in die Augen“, schilderte sie den weiteren Verlauf.
Polizist musste sich in Sicherheit bringen
Jedoch anstatt den Zündschlüssel umzudrehen, legte der Lenker den ersten Gang ein und gab Gas. „Ich schrie noch, er soll stehen bleiben“, so die Polizistin. Ihr Kollege musste sich mit einem Sprung zur Seite in Sicherheit bringen.
Eine Fahndung nach dem Auto verlief ergebnislos, jedoch konnte über das Kennzeichen der Fahrzeughalter ausgefindig gemacht werden. Dieser war zu einem früheren Zeitpunkt erkennungsdienstlich behandelt worden. Anhand eines hinterlegten Fotos habe sie den Fahrer identifizieren können, so die Polizistin.
Der Fahrzeughalter, ein 42-jähriger Eisenstädter, wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angezeigt und musste sich wegen dieses Delikts am 24. Juli 2024 vor Gericht verantworten.
Angeklagter: „Ich hatte das Auto hergeborgt“
„Ich hatte das Auto hergeborgt“, behauptete der Angeklagte und bekannte sich nicht schuldig. Ein Freund habe sein Auto einen Tag zuvor abgeholt, dieser habe mit einem anderen Mann „Sachen holen“ wollen.
Bei der Polizei hatte der Angeklagte eine handschriftliche Vollmacht vorgelegt, in der es um das angeblich ausgeborgte Auto ging. „Da steht 13. April drauf“, hielt die Richterin dem Angeklagten vor.
„Ich weiß, das ist ein Fehler“, sagte dieser.
„Sie sind also der Ansicht, dass dieser Freund die Person ist, die den Vorfall mit der Polizei hatte?“, fragte die Richterin.
„Um drei Ecken fand ich heraus, dass nicht er, sondern der andere Mann fuhr“, tischte der Angeklagte eine weitere Version auf.
Freund, der das Auto ausborgte, in Ungarn „nicht existent“
Die Polizei konnte übrigens zu keinem dieser Männer Kontakt aufnehmen. Jener Mann, den der Angeklagte als erstes genannt hatte, und der angeblich in Ungarn lebt, scheine dort im System der Polizei gar nicht auf, so die Richterin. „Diese Person ist nicht existent“, sagte sie.
Auch zu dem zweiten angeblichen Fahrer konnte der Angeklagte keine näheren Angaben machen. „Wo genau er wohnt, kriege ich raus“, bot er an.
Dann erzählte er, was er angeblich am Abend des 14. März 2024 getan habe. Er sei, so der Angeklagte, bis 19 Uhr in einem Cafe in Eisenstadt gewesen. Dann habe ihn ein Nachbar, mit dem er befreundet sei, abgeholt. Bei einer Tankstelle habe er einen Ungarn getroffen, der ein Ersatzteil für sein Auto benötigt habe.
Angeklagter will mit Freund Nachtlokal aufgesucht haben
Dann habe er mit dem Freund ein Nachtlokal im Bezirk aufgesucht.
Dort habe ihn die Polizei telefonisch erreicht, die mittlerweile bei der Mutter des 42-Jährigen vorstellig geworden war. „Wo bist'n?“, habe die Mutter gefragt. „Ich sagte, ich muss ja nicht sagen, wo ich bin“, so der Angeklagte.
Nach dem Besuch im Nachtlokal sei er mit dem Freund noch in ein Wettlokal gefahren.
Die Richterin wies darauf hin, dass der Angeklagte von den Polizeibeamten identifiziert worden sei. „Es war finster, das Auto hat verdunkelte Scheiben. Mich können sie nicht gesehen haben“, sagte der Angeklagte. Außerdem habe jener Mann, der nach seiner Darstellung am Steuer gesessen sei, eine ähnliche Statur wie er.
„Würde nie einen Polizisten niederfahren“
„Ich würde nie einen Polizisten niederfahren!“, beteuerte der Angeklagte.
Bei dem Telefonat mit dem Polizisten, der am Tag des Vorfalls die Mutter des Angeklagten aufgesucht hatte, soll der Angeklagte einen alkoholisierten Eindruck gemacht haben. Seine Aussprache soll lallend und verschwommen gewesen sein, wurde im Abschlussbericht extra festgehalten.
„Ich habe an diesem Tag keinen Alkohol getrunken“, behauptete der Angeklagte.
Als Zeuge befragt wurde jener 48-jährige Eisenstädter, der dem Angeklagten für den fraglichen Abend angeblich ein Alibi geben kann. „Ich bin mir sicher, dass ich mit ihm am 14. März unterwegs war“, sagte der Zeuge. Sein Freund habe ein bis zwei Bier getrunken, aber nicht beeinträchtigt gewirkt.
Polizistin: „Ich bin mir sicher. Zu hundert Prozent“
„Er sitzt jetzt vor Ihnen: Sind Sie sich sicher?“, fragte die Richterin die am Zeugenstuhl sitzende Polizistin. „Ich bin mir sicher. Zu hundert Prozent“, antwortete diese. Als der Lenker kurz stehengeblieben war, sei die Seitenscheibe des Autos halb geöffnet gewesen, so die Polizistin. „Man konnte das Gesicht super sehen“, sagte sie.
„Ich kann ausschließen, dass es jemand anderer war“, sagte der ebenfalls als Zeuge befragte Polizeischüler. „Es war meine zweite Woche im Praxisdienst - so etwas prägt sich ein.“
Der Prozess wurde vertagt. Jener Polizist, der sich durch einen Sprung zur Seite in Sicherheit bringen musste, soll als Zeuge ebenso befragt werden, wie jener Beamte, der nach dem Vorfall mit dem Angeklagten telefoniert hatte.
Dieser will wiederum nähere Informationen zum Aufenthaltsort jener Männer bereitstellen, die angeblich rund um den 14. März mit seinem Auto unterwegs waren.