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Akademikerin hielt Miet-Einkünfte geheim: Wegen Betrugs verurteilt
Ausgleich kassiert
Eine 70-jährige Akademikerin bezog Einkünfte aus der Vermietung von 16 Wohnungen. Trotzdem ließ sie sich eine Ausgleichszulage zu ihrer Pension auszahlen.
Die 70-jährige Angeklagte gab schließlich doch zu, einen Fehler gemacht zu haben.
© BVZ/Kirchmeir
Von 2004 bis 2022 bezog eine pensionierte Akademikerin mit Wohnsitz im Bezirk Jennersdorf ein Einkommen aus der Vermietung ihrer zuletzt 16 Wohnungen. Das hielt sie aber vor der Pensionsversicherungsanstalt geheim, die der Frau jahrelang monatlich eine Ausgleichszulage sowie Geld aus einem Unterstützungsfonds überwies.
Am Freitag, 5. September 2025, musste sich die Akademikerin am Landesgericht Eisenstadt wegen Betrugs verantworten. 19.563 Euro hatte sie zu Unrecht bezogen.
Dazu bekannte sich die 70-Jährige nunmehr reumütig schuldig, nachdem sie am ersten Verhandlungstag vor mehr als einem Jahr keine Verantwortung für die Betrugshandlungen übernommen gehabt hatte.
Finanzamt stellte außerdem Steuerschulden fest
Die Angeklagte gab an, aus der Vermietung ihrer Wohnungen weiterhin zwischen 1.500 und 2.000 Euro monatlich zu beziehen. Das Finanzamt habe ein Steuerprüfungsverfahren durchgeführt und Steuerschulden von 150.000 Euro für die nicht deklarierten Mieteinkünfte festgestellt. Diesen Schuldenberg muss die Frau jetzt abstottern. An die Pensionsversicherung hat sie bereits 6.000 Euro an Schadensgutmachung überwiesen.
„Es ist mir entglitten“, sagte die Angeklagte. Es sei falsch gewesen, von der Pensionsversicherungsanstalt eine Ausgleichszulage zu beziehen. „Kann ich daraus schließen, dass Sie sich schuldig bekennen?“, fragte die Richterin. „Mhm“, murmelte die Frau. Die Richterin bestand auf einem „ja“, das die Angeklagte dann doch über die Lippen bekam.
Verteidigerin: „Die Sache ist ihr über den Kopf gewachsen“
„Die Sache ist ihr über den Kopf gewachsen“, erklärte die Verteidigerin. Ihre Mandantin habe zunächst nur vier Wohnungen vermietet. „Es war ein Sozialprojekt für sie, das ihr entglitten ist“, so die Anwältin. Später seien weitere Wohnungen dazugekommen.
Die Richterin verurteilte die Pensionistin zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und hielt ihr den „ordentlichen Lebenswandel bis ins hohe Lebensalter“ zugute. Erschwerend sei jedoch der lange Tatzeitraum gewesen. Ans Gericht muss die Frau 400 Euro Gerichtskosten bezahlen.
Das Urteil ist rechtskräftig.