Bezirk Mattersburg: 58-Jähriger ging in Lokal auf 15-Jährigen los

Beide vor Gericht

Am 14. Juli 2024 wurde in einem Lokal im Bezirk Mattersburg laut gestritten. Ein 58-Jähriger schlug einem 15-Jährigen ins Gesicht. Später rauften auf der Straße die Mutter des 15-Jährigen und die Freundin des 58-Jährigen.

Von Elisabeth Kirchmeir

Auf der Anklagebank mussten der 58-Jährige und der Jugendliche Platz nehmen.

Auf der Anklagebank mussten der 58-Jährige und der Jugendliche Platz nehmen.

© BVZ/Kirchmeir

Am 30. Oktober 2024 mussten sich der 15-Jährige und der 58-Jährige wegen des Vorwurfs der gefährlichen Drohung vor Jugendrichterin Gabriele Nemeskeri verantworten.

Dem 58-Jährigen wurde vorgeworfen, er habe dem Jugendlichen gedroht, er werde diesen umbringen, wenn er 18 Jahre alt werde. Der Jugendliche soll erwidert haben, er habe zuhause eine Waffe und werde den 58-Jährigen und dessen Familie umbringen.

Auslöser des Streits war eine „alte Geschichte“. Die Lebensgefährtin des 58-Jährigen hegte gegen den Jugendlichen seit Jahren Groll, weil sie vermutete, dieser habe seiner Tochter etwas angetan.

„Ich war damals elf oder zwölf Jahre und habe wirklich nichts getan“, sagte der 15-Jährige vor Gericht. Es habe einmal ein Treffen bei einem Freund gegeben, da habe man das Mädchen „gekitzelt“. „Wir haben Spaß gemacht“, sagte der Jugendliche vor Gericht. „Sie rief ihre Eltern an, ob sie länger bleiben kann. Es war nichts. Eine Woche später hieß es, wir haben sie ausgezogen.“

15-Jähriger wurde der Vergewaltigung beschuldigt

Bei dem zufälligen abendlichen Treffen in einem Lokal im Bezirk Mattersburg wurde diese alte Geschichte im Juli 2024 wieder thematisiert. Die 50-jährige Mutter des Mädchens stellte den 15-Jährigen zur Rede. „Sie sagte: Du hast meine Tochter vergewaltigt“, berichtete dieser.

„Auch wenn etwas gewesen sein sollte“, sagte die Richterin zu dem Jugendlichen, „du warst damals nicht strafmündig und es gab kein Verfahren.“

Im Lokal soll die 50-Jährige den Jugendlichen mehrmals als Vergewaltiger beschimpft haben. „Ich sagte daraufhin respektlose Sachen“, gab der 15-Jährige vor Gericht zu. Dann habe ihm der 58-Jährige, der Lebensgefährte der 50-Jährigen, eine Watsche gegeben. „Ich sagte: Oha, du schlägst ein Kind. Er sagte: Ich warte nur, bis du 18 bist, dann bringe ich dich um“, schilderte der 15-Jährige die Situation.

Angeklagter: „Er hat sein Tatschkerl gekriegt“

„Er hat sein Tatschkerl gekriegt“, gab der 58-Jährige zu. „Er sagte, er geht nach Hause, holt sich eine Waffe und räumt alle weg.“

„So etwas würde ich nie sagen“, widersprach der 15-Jährige. Er „schließe zu hundert Prozent aus“, so etwas gesagt zu haben.

Der 58-Jährige wiederum bestritt, den Jugendlichen mit dem Umbringen bedroht zu haben. „Wenn ich etwas sagte, dann das: Du hast Glück, dass du nicht so alt bist wie ich, sonst würde es rascheln.“

„Umbringen“ sei damit nicht gemeint werden, so der 58-Jährige. „Ich kann ihn auch an der Nase nehmen und rausziehen“, meinte er. Es seien damals „böse Worte“ gefallen, die habe er sich gar nicht merken können. „Es war unter der Gürtellinie“, sagte der 58-Jährige, der sich selbst mehrfach als „Streitschlichter“ bezeichnete.

„Er hat mich aus der Reserve geholt“

„Er hat mich so sehr provoziert, dass er sogar mich aus der Reserve geholt hat“, sagte der Erwachsene über den Jugendlichen.

„Es war eine ganz schlimme Situation“, sagte die Richterin. „Ich verstehe, dass es für den Burschen ein Wahnsinn ist, wenn er in der Öffentlichkeit als Vergewaltiger bezeichnet wird“, erwähnte sie.

„Ich hörte 'Vergewaltiger' nicht“, sagte der 58-Jährige.

50-Jährige beklagte sich über Mobbing

Die 50-Jährige behauptete vor Gericht, dass der 15-Jährige ihrer Tochter „bis heute keine Ruhe“ gebe. „Das ist Mobbing“, sagte die Frau. Sie habe die Angelegenheit am 14. Juli vor und in dem Lokal „klarstellen“ wollen. Sie gab zu, den Jugendlichen als „Vergewaltiger“ bezeichnet zu haben.

Der 15-Jährige habe in dem Lokal von „einer Waff'n“ geredet. „Ich denke, er ist unberechenbar“, meinte die Frau.

Die Mutter des 15-Jährigen berichtete, der 58-Jährige habe ihrem Sohn eine „saftige Ohrfeige“ gegeben und gesagt: „Wart', bis du 18 bist, dann find' ich dich und bring' dich um.“

„Mein Sohn schimpfte, aber er drohte nicht“, sagte der 43-Jährige Vater des Jugendlichen. Er selbst habe zu dem 58-Jährigen gesagt: „Wenn du mein Kind noch einmal schlägst, passiert etwas.“

Mütter begannen vor dem Lokal zu raufen

Der Jugendliche hatte am 14. Juli nach dem Vorfall die Polizei gerufen. Vor dem Lokal kam es in der aufgeheizten Stimmung zu einem neuerlichen Zusammentreffen zwischen der 50-Jährigen und der 48-jährigen Mutter des 15-Jährigen, das in eine körperliche Auseinandersetzung mündete.

Wegen dieses Vorfalls müssen beide Frauen ebenfalls vor Gericht. Der Prozess wird im Dezember am Bezirksgericht Mattersburg stattfinden. „Es hätte nicht so eskalieren müssen“, gab die 50-Jährige zu.

Für den 15-Jährigen hatte der Streit noch eine weitere schlimme Folge: Er verlor seine Lehrstelle. Die 50-Jährige war zum Lehrherrn des Burschen gegangen und hatte diesem angekündigt, sie werde die Leistungen des Betriebes nicht mehr in Anspruch nehmen, wenn der 15-Jährige dort arbeite.

Wegen Beschuldigungen verlor 15-Jähriger seine Lehrstelle

„Ich sagte, dass ich Angst habe, wenn er dort arbeitet. Er ist ein sehr raffiniertes Kind“, sagte die 50-Jährige. „Er hat seine Lehrstelle verloren“, hielt ihr der Verteidiger des Jugendlichen, Florian Astl, vor. „Das überschreitet rote Linien.“

Die Richterin bot dem 58-Jährigen eine Vorgangsweise mit Tatausgleich an. Dieser übernahm die Verantwortung für die ausgesprochene Drohung. „Ja, habe ich gesagt. Ich entschuldige mich öffentlich. Auch bei den Eltern“, sagte der 58-Jährige. Der 15-Jährige nahm die Entschuldigung an.

Der 15-Jährige wurde vom Vorwurf der gefährlichen Drohung freigesprochen. „Du hast schon ordentlich geschimpft“, ermahnte die Richterin den 15-Jährigen. „Das sind Dinge, die sagt man nicht.“ Sie könne aber nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, dass der Jugendliche tatsächlich eine gefährliche Drohung geäußert habe. Es habe sich eher um „Unmutsäußerungen aus der Situation heraus“ gehandelt, so die Richterin.