Drei Abende lang stand der Festsaal der Volksschule Parndorf ganz im Zeichen der traditionellen Tamburizzamusik. Der Tamburizza-Verein „Ivan Vukovič – Parndorf“ lud von Freitag bis Sonntag zum Großen Tamburizza Herbstkonzert und durfte sich über einen großen Besucherandrang freuen.
80 Personen ins Land gebracht: Drei Jahre Haft für Schlepper
Bezirk Neusiedl
Ein 25-jähriger Rumäne war daran beteiligte, dass bei drei Schleppungen insgesamt 80 Personen ins Land gebracht wurden. Jetzt wurde er zu drei Jahren Haft verurteilt.
Der 25-jährige Rumäne bekannte sich vor Gericht schuldig.
© BVZ/Kirchmeir
Der 25-jährige Angeklagte musste sich am 4. November 2024 am Landesgericht Eisenstadt vor einem Schöffensenat verantworten. Vorgeworfen wurde ihm, im Jahr 2023 an drei Schlepperfahrten beteiligt gewesen zu sein.
Bei der ersten Schlepperfahrt am 12. Mai 2023 saß der Angeklagte selbst am Steuer des Schlepperfahrzeugs, in dem sich 18 Personen befanden. Er brachte die Flüchtlinge damals bei Zurndorf über die Grenze.
41 Flüchtlinge in Kastenwagen mit sieben Plätzen
Weitere Schlepperfahrten fanden am 13. Juni mit 21 geschleppten Personen und am 15. September 2023 mit 41 Flüchtlingen statt. Bei dieser dritten Fahrt hatten die Flüchtlinge während der Schleppung besonders qualvolle Umstände ertragen müssen: Sie waren in einen Ford Transit gepfercht worden, der für maximal sieben Personen zugelassen ist.
Andere an den Schleppungen beteiligte Personen hatten den 25-jährigen Rumänen bei polizeilichen oder gerichtlichen Einvernahmen belastet. Nach diesem wurde daraufhin europaweit gefahndet. Als er im April 2024 verhaftet werden konnte, wurde der Verdächtige erkennungsdienstlich behandelt. Fingerabdrücke und DNA wurden mit anderen Eintragungen in kriminalpolizeilichen Datenbanken verglichen.
Fingerabdruckspuren auf Getränkedose
Es zeigte sich, dass im Fahrzeug, das bei der Schlepperfahrt am 12. Mai 2023 verwendet worden war, eine Getränkedose verblieben war, die die Fingerabdruckspuren des 25-Jährigen trug. Außerdem war der Mann auf einem Foto zu erkennen, das von einer Grenzüberwachungskamera aufgenommen worden war.
Der Staatsanwalt berichtete über weitere Verdachtsfälle, wo der Angeklagte ebenfalls in Schleppungen involviert gewesen sein könnte. „Für eine Anklage reichte es in diesen Fällen aber nicht, weshalb diese Verdachtsmomente eingestellt wurden“, so der Staatsanwalt in seinem Anklagevortrag.
Von „Araber“ bedroht und geschlagen?
Der Angeklagte behauptete, er sei mit einem „Araber“ in Kontakt gewesen, dem er drei Autos verkauft habe. Der „Araber“ habe jedoch nur ein Auto bezahlt, worauf er, so der Angeklagte, sich mit dem Ersatzschlüssel die beiden anderen Fahrzeuge wieder zurückgeholt habe. Daraufhin sei er von dem Araber geschlagen und mit einer Pistole bedroht worden.
„Er sagte, dass ich Schulden bei ihm habe“, behauptete der Angeklagte. Deshalb habe er im Auftrag des Arabers die erste Schleppung im Mai 2023 durchgeführt. Geld habe er für diese Schleppung nicht bekommen.
Am 13. Juni 2023 saß der Angeklagte in einem Begleitfahrzeug, als eine weitere Schleppung durchgeführt wurde. Und am 15. September 2023 schickte er den direkten Schleppern Standortdaten und gab ihnen Geld zum Tanken.
„Er kletterte die Karriereleiter in der Schlepperorganisation hinauf“, sagte der Staatsanwalt zu dieser Entwicklung.
Der Angeklagte sprach von „Dolmetscherdiensten“ und von Hilfeleistungen für einen „Moldawier“. „Ich dachte nicht, dass es eine Straftat ist, wenn ich mit ihnen spreche“, meinte der Angeklagte.
Bulgare muss drei Jahre Haft verbüßen
Er wurde wegen seiner Schleppertätigkeit zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Schöffensenat ging davon aus, dass der Angeklagte nicht zwingend davon Kenntnis haben musste, dass am 15. September 2023 41 Personen in einen Kastenwagen gepfercht wurden. Dass es um die 20 Personen sein könnten, habe er aber aufgrund der zuvor organisierten Schleppungen mit 18 bzw. 21 Flüchtlingen annehmen können.
Der Bulgare wurde somit nicht für eine Schleppung „unter qualvollen Umständen“ verantwortlich gemacht, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt. „Seine Rolle ging aber über die eines bloßen Fahrers hinaus, er stand etwas höher in der Hierarchie“, stellte Richterin Karin Lückl in ihrer Urteilsbegründung fest.
Der Angeklagte nahm das Urteil an, auch der Staatsanwalt gab einen Rechtsmittelverzicht ab. Das Urteil ist somit rechtskräftig.