Erstmals wurde eine Einchrichtung der Gesundheit Burgenland im Rahmen eines Zertifizierungsprozesses als eigenständiges Vollzentrum anerkannt.
Spenden von Staatsverweigerern kassiert: Freispruch für Mitläuferin
Bezirk Güssing
Rund 10.000 Euro sammelte der obskure Verein „Es ist Zeit“ 2018 für eine deutsche Staatsbürgerin, die sich im Bezirk Güssing niedergelassen hatte. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ortete einen Spendenbetrug.
Die deutsche Staatsbürgerin bekannte sich zum Betrugsvorwurf nicht schuldig.
© BVZ/Kirchmeir
Die heute 62-jährige Frau hatte sich dem diesbezüglichen Strafverfahren jahrelang entzogen. Am 19. August 2025 stellte sich die wieder in Deutschland lebende Angeklagte endlich dem Prozess - vermutlich weil einer ihrer Ex-Freunde im Mai in dieser Sache wegen Verleumdung verurteilt worden war.
Die Staatsanwältin warf ihr schweren Betrug vor. „Es geht um einen Spendenaufruf im ersten Halbjahr 2018“, erläuterte sie. Die Angeklagte sei die Lebensgefährtin eines Mannes gewesen, der im Südburgenland in einer staatsfeindlichen Verbindung, dem Verein „Es ist Zeit“, aktiv war.
Dieser Verein lockte Mitglieder mit der Behauptung an, man könne ihnen Entschädigungszahlungen aus der „Haager Landkriegsverordnung“ vermitteln. „Es war ein großangelegter Mitgliederbetrug mit einem Schaden von 300.000 Euro“, sagte die Staatsanwältin.
Die Angeklagte musste 2018 ihren Umzug von Deutschland nach Österreich organisieren, sie habe auch mehrere Pferde gehabt, so die Staatsanwältin. „Vorgespiegelt wurde, dass sie unter einer enormen Notlage leidet und es sei notwendig, dass für sie gespendet wird“, berichtete sie weiter.
10.000 Euro seien daraufhin auf ein Konto geflossen, bei dem die deutsche Staatsbürgerin zeichnungsberechtigt gewesen sei. Ein Ex-Freund der Deutschen behauptete jedoch, die Frau sei gar nicht notleidend gewesen. Es kam zu wechselseitigen Anzeigen, schließlich beugte sich der Ex-Freund dem Druck und zog seine Behauptung zurück.
Daraufhin wurde er in Eisenstadt wegen Verleumdung verurteilt.
Wortreich schilderte die Angeklagte ihre Situation vor Gericht. Sie habe 2017 mit dem mittlerweile wegen Verleumdung verurteilten Mann in Deutschland zusammengelebt, man habe sich kaum die Miete leisten können und ihr Freund, „der ältere Herr, wollte nichts arbeiten“, meinte die Angeklagte. Er hätte ja Spargel oder Erdbeeren ernten können.
Der Präsident des Vereins „Es ist Zeit“, ein heute 63-jähriger Biobauer aus dem Südburgenland, hatte 2018 den Spendenaufruf gestartet und überwies der Frau, an der er ein Interesse hatte und mit der er in weiterer Folge eine Beziehung einging und im Südburgenland zusammenlebte, 1.000 Euro. „Damit konnte der Heizöltank befüllt werden“, sagte die Angeklagte.
Sie bestritt aber, von dem Spendenaufruf gewusst zu haben. Und sie sei tatsächlich in einer Notlage gewesen. Der Schöffensenat sprach sie schließlich vom Vorwurf des schweren Betrugs frei. Der Tatbestand sei „subjektiv und objektiv nicht erfüllt“. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab - das Urteil ist nicht rechtskräftig.