Drei Abende lang stand der Festsaal der Volksschule Parndorf ganz im Zeichen der traditionellen Tamburizzamusik. Der Tamburizza-Verein „Ivan Vukovič – Parndorf“ lud von Freitag bis Sonntag zum Großen Tamburizza Herbstkonzert und durfte sich über einen großen Besucherandrang freuen.
Heroin verkauft: Drei Jahre Haft für Dealer
Einschlägig vorbestraft
Wegen des Verkaufs von 1,5 Kilo Heroin stand ein 42-Jähriger vor Gericht. Er hatte seine Rolle als Dealer heruntergespielt. Jetzt wurde er zu drei Jahren Haft verurteilt - nicht rechtskräftig.
Der 42-Jährige befand sich seit Jänner in U-Haft. Jetzt wurde er verurteilt.
© BVZ/Kirchmeir
Sechs einschlägige Vorstrafen sind im Strafregister des Arbeitslosen eingetragen. Schwer belastet wurde er von mutmaßlichen Abnehmern. Insgesamt soll der 42-Jährige, so berechnete es die Polizei, 1.536 Gramm Heroin an verschiedene Personen überlassen haben. Auch wurde ihm der Verkauf von elf Gramm Kokain und einer unbestimmten Menge Amphetamin vorgeworfen.
Am ersten Verhandlungstag im Juli hatte sich der 42-Jährige im Landesgericht Eisenstadt nur zum Eigenkonsum schuldig bekannt. Mit Heroin habe er anderen Süchtigen nur „ausgeholfen“.
Der Prozess war damals vertagt worden. Am 5. September 2024 befragte die Richterin einen vom Heroinkonsum gezeichneten 25-Jährigen, der bei der Polizei angegeben hatte, er habe dreimal pro Woche jeweils zehn Gramm Heroin bei dem Angeklagten gekauft.
Zeuge wurde von Polizei ins Gericht gebracht
Der Zeuge hatte von der Polizei ins Gericht gebracht werden müssen. Das hatte die Richterin angeordnet, weil der 25-Jährige am ersten Verhandlungstag unentschuldigt nicht erschienen war.
„Wir sind gemeinsam Suchtgift kaufen gefahren“, gab der mutmaßliche Abnehmer in undeutlicher Sprache an. „Wir fuhren mit dem Zug nach Wien. Er kennt die Leute. Ich gab ihm das Geld“, sagte er.
„Bei der Polizei sagten Sie, Sie hatten einen Lieferanten, das war der Angeklagte“, hielt ihm die Richterin vor.
„Ja. Von ihm habe ich es bekommen“, erwiderte der Zeuge.
Der Angeklagte hatte am ersten Verhandlungstag argumentiert, der 25-Jährige wolle sich mit falschen Angaben bei ihm rächen. Er habe, so der Angeklagte, gegenüber der Polizei Angaben zum 25-Jährigen und seiner damaligen Freundin gemacht, die beide Diebstähle begangen hätten.
„Meine Freundin wurde verurteilt“, bestätigte der Zeuge. „Nicht dass ich wüsste, dass der Angeklagte sie belastet hat.“
Richterin: „Es ist nichts Erfundenes, um dem Angeklagten zu schaden?“
„Also es ist nichts Erfundenes, was Sie sagen, um dem Angeklagten zu schaden?“, vergewisserte sich die Richterin. „Nein“, bestätigte der Zeuge.
Der Angeklagte hatte auch vorgebracht, dass der Belastungszeuge zum Zeitpunkt der behaupteten Drogeneinkäufe obdachlos gewesen sei. Das bestätigte der Zeuge. Er habe aber 1.600 Euro „AMS-Geld“ bekommen, weil er vorher gut verdient habe. So habe er sich den Heroinkonsum leisten können.
Ein weiterer Zeuge wurde aus der Strafhaft in den Verhandlungssaal gebracht. Der 39-Jährige gab an, er könne sich nicht erinnern, vom Angeklagten Suchtgift gekauft zu haben. Er selbst sei zu 22 Monaten Haft verurteilt worden.
„Beim Angeklagten geht es ganz viel“, informierte ihn die Richterin. „Es geht um bis zu 20 Jahre.“
Zeuge bestellte 30 Gramm Heroin, kaufte dann aber doch nicht
„Wir haben darüber geredet, aber es kam kein Kauf zustande“, sagte darauf der Zeuge. Er habe 30 Gramm Heroin bestellt, dann aber doch nicht gekauft. „Es war nur so ein Herumgerede“, sagte der Zeuge.
Die Richterin hielt ihm vor, dass er vor der Polizei auch Angaben zu tatsächlich stattgefundenen Suchtgiftkäufen gemacht hatte. 30 Gramm Heroin und fünf Gramm Kokain habe er von dem Angeklagten gekauft - so steht es in der Zeugeneinvernahme. „Ich wollte einfach Ruhe vom Landeskriminalamt haben“, sagte der Zeuge jetzt vor Gericht. „Wenn ich es unterschrieben habe, wird etwas dran sein. Dann wird es so sein“, meinte er.
„Ich überließ ihm einmal ein Gramm, einmal 1,5 Gramm, weil er mich angebettelt hat“, sagte dazu der Angeklagte.
Er wurde von einem Schöffensenat schließlich schuldig gesprochen, 322 Gramm Heroin und fünf Gramm Kokain weitergegeben zu haben. Dass dies gewerbsmäßig und gewinnbringend geschah, konnte ihm das Gericht nicht zweifelsfrei nachweisen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.