Bankomatkarte in falschen Händen: „Ex“ stand vor Gericht

Bezirk Neusiedl

Die Freundin zog aus, ihre Bankomatkarte blieb da. Irgendwann fehlten 300 Euro von ihrem Konto. Jetzt stand der Ex-Freund vor Gericht.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der 24-jährige Angeklagte gab zu, die Bankomatkarte seiner Ex-Freundin missbräuchlich verwendet zu haben.

Der 24-jährige Angeklagte gab zu, die Bankomatkarte seiner Ex-Freundin missbräuchlich verwendet zu haben.

© BVZ/Kirchmeir

„Wissen Sie, was Ihnen vorgeworfen wird?“, fragte Richterin Doris Halper-Praunias den 24-jährigen Angeklagten aus dem Bezirk Neusiedl.

„Dass ich meiner Ex-Freundin 200 Euro schulde? Dass ich einen Betrug gemacht habe?“, überlegte dieser.

„Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie die Bankomatkarte Ihrer ehemaligen Freundin verwendeten und einen Freund anstifteten, damit Geld abzuheben“, stellte die Richterin klar.

Ex-Freund kannte den Pin-Code

„Es war sein Vorschlag, ich war dem nicht abgeneigt“, erwiderte der Angeklagte. „Sie sagten ihm den Pin-Code!“, erinnerte ihn die Richterin.

„Ja“, gab der 24-Jährige zu. Sein Freund habe nach der Geldbehebung die Bankomatkarte „vor meinen Augen zerstört“.

Anfang Juli 2023 hatte sich die Besitzerin der Bankomatkarte von dem 24-Jährigen getrennt: „Ich war arbeiten, sie schrieb mir, sie macht Schluss“, schilderte der Angeklagte das für ihn überraschende Beziehungsende.

Die Bankomatkarte der Ex-Freundin blieb in der Wohnung. „Wir hatten sie gesucht, konnten sie aber nicht finden“, sagte der Angeklagte.

Freund hob 300 Euro ab, Geld wurde aufgeteilt

Als er später Möbel umstellte, habe er die Bankomatkarte hinter dem Bett gefunden. „Ich wusste den Code, war in Geldsorgen“, erklärte der 24-Jährige, warum er schließlich im Sommer 2023 gemeinsam mit einem Freund 300 Euro behob. Diesen Betrag teilten sich die Männer.

Er habe, behauptete der Angeklagte vor Gericht, zuvor mehrmals versucht, seiner Ex-Freundin die Bankomatkarte zurückzugeben: „Ich fuhr dreimal nach Wien und stand zwei Stunden vor ihrer Tür.“

Mittlerweile habe er sich wegen der Rückzahlung mit der Frau geeinigt, ein Teilbetrag sei bereits returniert worden.

Der 24-Jährige hätte sich den Prozess am Landesgericht ersparen können, wenn er, wie von der Staatsanwaltschaft angeboten, im Rahmen einer Diversion rechtzeitig die erste Rate einer Geldbuße bezahlt hätte.

„Als die erste Rate nicht fristgerecht mit 5. April einlangte, wurde das Strafverfahren fortgesetzt“, erklärte die Richterin. „Das ist klar, ich möchte mich dafür entschuldigen“, sagte der Angeklagte. Im April habe er noch Schulden begleichen müssen.

Die Richterin bot ihm nun neuerlich eine Diversion an. 600 Euro Geldbuße und 150 Euro Pauschalkosten muss der 24-Jährige innerhalb von sechs Monaten bezahlen, dann wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.