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Freispruch nach 18 Jahren: Pensionistin sagt „Dankeschön“
Bezirk Oberpullendorf
Der 1. April 2025 brachte für eine 77-jährige frühere Unternehmerin - verteidigt von Mirko Matkovits - nur positive Überraschungen.
Die 77-jährige Pensionistin musste nur für kurze Zeit vor dem Schöffensenat Platz nehmen.
© BVZ/Kirchmeir
Die Frau war vor Jahrzehnten Geschäftsführerin einer EDV-Firma im Bezirk Oberpullendorf gewesen. Im Nachhinein legte ihr die Finanzbehörde mehrere Finanzstrafvergehen zur Last.
Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt brachte eine Anklageschrift ein, das Gericht wartete aber jahrelang vergeblich auf die Rechtskraft von Finanzbescheiden.
Am 1. April 2025 war dann alles bereit und die 77-jährige unbescholtene Pensionistin saß tatsächlich am Landesgericht Eisenstadt im Verhandlungssaal Nummer 6.
Der Anklageschrift war zu entnehmen, dass es um Finanzstrafvergehen im Ausmaß von 700.000 Euro ging. „Es ist mir bewusst, dass in der Zwischenzeit einiges passiert ist“, erklärte der Staatsanwalt gleich zu Beginn.
Zeitreise in eine Ära ohne Handy und Navi
Sollte es tatsächlich zu einem umfangreichen Beweisverfahren kommen, so würde dieses in eine Zeitreise münden, kündigte Mirko Matkovits an.
„Ich fühle mich in eine Zeit zurückversetzt, als ich als Konzipient weder ein Mobiltelefon noch ein Navigationssystem zur Verfügung hatte, um die zahlreichen Verhandlungstermine wahrzunehmen und an Interventionsvollzügen teilzunehmen, bei denen ich von der Kanzlei immer mit ausreichend Bargeld ausgestattet wurde, um die Vollzugsgebühren des Gerichtsvollziehers vor Ort entrichten zu können oder einen Aufsperrdienst zu bezahlen“, bezog sich Verteidiger Mirko Matkovits auf den lange zurückliegenden Tatzeitraum von 1999 bis 2005.
Einmal sei er, so Matkovits, mit 250.000 Schilling Bargeld ans Oberlandesgericht Wien geschickt worden, um Gerichtsmarken einzukaufen.
Staatsanwalt zog Anklage teilweise zurück
Im gegenständlichen Fall habe die Finanzstrafbehörde im Vorjahr erklärt, von einem Strafverfahren Abstand nehmen zu wollen. Diesbezüglich zog der Staatsanwalt in weiterer Folge seine Vorwürfe zurück.
Übrig blieben Vorwürfe gegenüber dem früheren Einzelunternehmen der Angeklagten. Diese betrafen Beträge aus den Jahren 1998 bis 2002 im Ausmaß von insgesamt 139.921 Euro.
Und dazu kam der Angeklagten eine Gesetzesänderung zugute, die heuer in Kraft getreten ist: Die gerichtliche Wertgrenze für derartige Delikte wurde nämlich von 100.000 auf 150.000 Euro angehoben. „Somit ist keine gerichtliche Zuständigkeit gegeben“, brachte es der Verteidiger auf den Punkt.
Wertgrenze unterschritten - keine Zuständigkeit des Gerichts
„Die Karten liegen auf dem Tisch“, fand auch die Richterin klare Worte. Der Staatsanwalt zog den ersten Anklagepunkt zurück. Die Richterin bestätigte, dass zum zweiten Anklagepunkt der strafbestimmende Wert von knapp 140.000 Euro die Wertgrenze von 150.000 Euro unterschritt.
Bereits nach 20 Minuten verkündete sie den Schluss des Beweisverfahrens. Der Schöffensenat zog sich kurz zur Beratung zurück, danach verkündete die Richterin das Urteil: Die pensionierte Unternehmerin wurde freigesprochen. „Dankeschön!“, freute sich die 77-Jährige. Das Urteil in diesem seit 18 Jahren andauernden Verfahren ist rechtskräftig.