„Ich bin ein bissl nervös, meine Frau auch“

Freispruch für Ehemann

Mehrfach gab es Krach zwischen den Ehepartnern in einer Ortschaft im Bezirk Güssing. Sie sei geschlagen worden, behauptete die Ehefrau bei der Polizei.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der Angeklagte schilderte seine Eheprobleme vor Gericht.

Der Angeklagte schilderte seine Eheprobleme vor Gericht.

© BVZ/Kirchmeir

Deshalb kam es zu einem Gerichtsverfahren gegen den 33-jährigen Ehemann. Am Mittwoch, 11. März 2026, musste er sich vor Gericht verantworten.

Seit dem letzten Vorfall im Jänner 2026 darf der Mann nicht mehr die eigene Wohnung betreten. Einen Monat lang müsse er noch in einer Wohnung in der Steiermark leben, berichtete er vor Gericht. Er habe jetzt aber wieder Kontakt zu seiner Frau. „Wir probieren die Ehe zu retten“, sagte er.

„Ich bin ein bissl nervös, wenn etwas nicht passt, aber die Frau auch. Das ist unser Problem“, sagte der Vater zweier Kinder.

Schon 2023 aus der Wohnung gewiesen

Schon 2023 war er vorübergehend aus der Wohnung gewiesen worden. Seine Frau hatte die Polizei gerufen, weil ihr Mann ihr ins Gesicht geschlagen habe.

„Ja, das ist schon passiert“, sagte der Angeklagte. „Die Frau hat mich auch geschlagen.“

Ihm liege daran, Probleme durch Reden zu lösen, seine Frau könnte aber „ein paar Monate lang oder ein Jahr böse sein“.

Übel nahm der Angeklagte seiner Frau, dass sie ihn und die Kinder nicht auf einer Reise in den Weihnachtsferien begleitete. Die Frau war alleine unterwegs gewesen, deshalb kam es im Jänner zum Streit. „Ich sagte: So geht's nicht weiter“, berichtete der Angeklagte.

„Ich sagte, deine Mutter ist schuld. Da ist sie explodiert“, so der Ehemann. Die Ehefrau holte die Polizei und zeigten ihren Mann wegen Körperverletzung, Freiheitsentziehung und gefährlicher Drohung an.

Ehefrau: „Ich hatte oft Angst um mein Leben“

„Ich hatte oft Angst um mein Leben“, sagte die Ehefrau als Zeugin vor Gericht. „Da wehrt sich jeder. Ich lasse mir auch nicht alles gefallen.“ Öfter habe sie sich im Auto eingesperrt, um Schutz zu suchen. Fünf Minuten lang habe ihr Mann sie einmal nicht aus dem Badezimmer gehen lassen.

Die Richterin wies darauf hin, dass von der Frau keine einzige Verletzung dokumentiert worden sei, vom Angeklagten jedoch schon.

„Fotos habe ich gemacht. Er hatte mein Handy und löschte die Bilder“, sagte die Frau.

„Es dürfen keine Hoppalas mehr passieren“, forderte sie. Es habe eine Aussprache gegeben. „Wenn er es schafft - ich würde mich darüber freuen“, so die Frau.

Freispruch im Zweifel

Die Richterin sprach den Angklagten im Zweifel frei. „Ich bin mir nicht sicher, wie es wirklich passiert ist“, sagte sie. Sie könne nicht klären, „wer auf wen losgegangen ist“. Der Tatbestand der Freiheitsentziehung sei zudem nicht erfüllt: Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn die Frau mindestens zehn Minuten lang eingesperrt gewesen wäre.

Hilfe bei Gewalt

Das Gewaltschutzzentrum Burgenland erreichen Sie unter 03352 31420

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.gewaltschutz.at