Kind misshandelt? Zweifel blieben
Freispruch
Eine 16-Jährige hatte angegeben, von Mutter und Stiefvater geschlagen worden zu sein. Jetzt wurden die Eltern vom Vorwurf der fortgesetzten Gewaltausübung freigesprochen.
Für eine Verurteilung gab es zu viele Widersprüche: Die angeklagten Eltern wurden freigesprochen.
© BVZ/Kirchmeir
„Sie haben mich so extrem geschlagen“, hatte die 16-Jährige bei ihrer auf Video aufgenommenen gerichtlichen Einvernahme geklagt. „Meine Mama hat mich gewürgt, mein Stiefvater warf mich zu Boden und trat mir in die Rippen.“
Die Mutter habe mehrmals pro Woche mit der flachen Hand oder der Faust zugeschlagen, der Stiefvater habe sie einmal pro Woche misshandelt.
18 Monate lang soll die Jugendliche der Gewalt ihrer Eltern ausgesetzt gewesen sein, Ende Jänner 2023 kam das Mädchen nach einem Streit nicht mehr nach Hause zurück und blieb zwei Tage lang verschwunden.
Die leibliche Mutter und der Stiefvater wurden angezeigt. Im September 2023 mussten sie sich das erste Mal vor Gericht verantworten und bestritten, dem Mädchen Gewalt angetan zu haben. Am 11. Jänner 2024 erfolgte beim zweiten Verhandlungstermin der Freispruch.
Mädchen lief weg und wurde von Polizei aufgegriffen
Bei einem Supermarkt in Güssing war das Mädchen von der Polizei aufgegriffen worden, nachdem es von zuhause weggelaufen war. „Auf der Dienststelle sagte sie, sie will nicht nach Hause“, erinnerte sich eine Polizistin. „Sie sagte, sie sei unsittlich berührt und geschlagen worden.“
Die heute 16-Jährige und ihre jüngere Schwester waren 2018 fremduntergebracht worden, nachdem sie in der Schule über Übergriffe berichtet hatten. Später zogen die Schwestern die Vorwürfe zurück.
„Es kam heraus, dass die Kinder nicht misshandelt worden waren, sondern sich Wünsche erfüllen wollten“, erinnerte sich eine Sozialarbeiterin. Die Schwestern kamen dann wieder zurück zur Familie.
„Dass es Probleme in der Familie gibt, war nicht überraschend“, sagte die Sozialarbeiterin. Sie habe den Eindruck gehabt, dass die Kinder von den Eltern „stark beeinflusst“ wurden, um nicht mit den Sozialarbeiterinnen zu kooperieren.
In der Schule wurde gezielt hingeschaut
Man habe jedoch eng mit der Schule zusammengearbeitet: „Dort hat man gezielt geschaut“, sagte die Sozialarbeiterin.
Eine Sachverständige prüfte die Aussagefähigkeit und Aussagetüchtigkeit der 16-Jährigen, die jetzt in einer Wohngemeinschaft lebt. Dort habe die Jugendliche ein Umfeld gefunden, in dem sie sich entfalten könne, so die Sachverständige.
Das Mädchen sei aussagefähig und aussagetüchtig und emotional geordnet.
Es sei, so die Sachverständige, nicht zu hundert Prozent auszuschließen, dass seitens der bisweilen überforderten Mutter „einmal eine Reaktion da war, wo man dem Kind körperlich nahe kommt“.
Familienverhältnisse waren „instabil“
Dass die Mädchen bei der ersten Fremdunterbringung ihre Vorwürfe zurückzogen, erklärte sie so: „Kinder versuchen den besten Weg für sich zu gehen. Das schlägt sich in den Angaben nieder, die sie in so einer Situation machen. Sie entwickeln gewisse Strategien.“ Die Familienverhältnisse seien jedenfalls „instabil“ gewesen.
„Auch Kinder, die misshandelt werden, sehnen sich nach ihren Eltern“, stellte Andrea Posch, Privatbeteiligtenvertreterin der 16-Jährigen, fest und hielt ihren Privatbeteiligtenanspruch in der Höhe von 2.160 Euro für die Jugendliche aufrecht.
Verteidiger: „Niemand nahm blaue Flecken wahr“
„In den zwei Jahren, wo sie regelmäßig traktiert worden sein soll, hat niemand etwas von blauen Flecken und Verletzungen wahrgenommen, obwohl die Kinder unter besonderer Beobachtung standen, weil es vorher schon Vorwürfe gab“, brachte Verteidiger Wolfgang Winkler für die Angeklagten vor und beantragte einen Freispruch.
Richterin Karin Lückl fällte schließlich einen Freispruch im Zweifel. „Es steht Aussage gegen Aussage“, erklärte die Richterin. Objektive Beweise für die Gewaltausübung gebe es keine. Sie würde es nicht ausschließen, so die Richterin, dass die Jugendliche die Wahrheit sage. „Aber für eine strafrechtliche Verurteilung gibt es zu viele Widersprüche, auch angesichts der Vorgeschichte, wo die Mädchen ihre Vorwürfe wieder zurückzogen“, so die Richterin.