Drei Abende lang stand der Festsaal der Volksschule Parndorf ganz im Zeichen der traditionellen Tamburizzamusik. Der Tamburizza-Verein „Ivan Vukovič – Parndorf“ lud von Freitag bis Sonntag zum Großen Tamburizza Herbstkonzert und durfte sich über einen großen Besucherandrang freuen.
Kurze Beziehung endete vor Gericht
Freispruch
Nur einige Tage währte die frische Liebe zwischen einem 55-Jährigen und einer Frau. Dann zeigte sie ihn an.
Am Landesgericht Eisenstadt musste sich ein 55-jähriger Mann verantworten. Eine Frau hatte ihn angezeigt.
© BVZ/Kirchmeir
Wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung musste sich der 55-Jährige, der im Bezirk Neusiedl lebt, am Landesgericht Eisenstadt verantworten.
An einem Montag Ende Februar war die neue Freundin bei ihm eingezogen. „Am Dienstag meldete ich sie an. Dann kam sie erst wieder am Freitag um drei Uhr früh betrunken heim. Nach vier Tagen!“, schilderte der Angeklagte die Kurzzeit-Beziehung.
Am Wochenende war die Frau wieder ohne ihn unterwegs. „Sie sagte, sie habe im Frauenhaus geschlafen“, berichtete der Angeklagte. Er vermutete aber, seine Freundin habe sich mit einem anderen Mann getroffen.
Mann wollte Bankomatkarte zurück
Am Montag, 4. März 2024, kontaktierte er die Frau. „Ich wollte nur meinen Schlüssel und die Bankomatkarte holen“, sagte er. Die Bankomatkarte habe er ihr zur Verfügung gestellt, damit sie nicht ohne Geld dastehe.
Es kam zu einem Treffen im Bezirk Neusiedl. „Sie sagte, ich bin grindig, weil ich sie rausgeschmissen habe“, bedauerte der Angeklagte. „Wie ein Häuferl Elend“ sei er gewesen und er habe an diesem Tag aus Trauer acht Bier getrunken.
Die Frau gab an, es sei zum Streit gekommen, der Kurzzeit-Freund sei aggressiv geworden und habe sie in den Bauch getreten. Dann seien sie zu zweit zu einer Tankstelle gegangen, dort habe der Angeklagte gedroht: „I hau da auf der Tankstelle den Schädel ein.“
Überwachungskameras dokumentierten den Ablauf
Dass das Pärchen die Tankstelle aufsuchte, ist aus Fotos von Überwachungskameras dokumentiert. „Ich war nicht aggressiv, ich war am Boden zerstört“, beteuerte der Angeklagte vor Gericht. „Ich sagte: Bitte gib mir meinen Schlüssel und die Bankomatkarte“, erinnerte er sich. Die Frau habe daraufhin den Tankwart gebeten, die Polizei zu rufen. „Ich weiß nicht, warum“, wunderte sich der Angeklagte.
„Ich hatte ihr erzählt, dass meine Ex-Frau zur Polizei ging, weil ich sie rausgeschmissen habe“, so der mehrfach vorbestrafte Angeklagte. „Jetzt fahre ich wieder ein wegen einer Frau.“
Er habe die Frau auch nicht in den Bauch getreten. „Ich habe 110 Kilo, wenn ich einen Menschen in den Bauch trete, steht der nicht mehr auf“, erklärte der 55-Jährige und beschwerte sich im Gegenzug über die Ex-Freundin: „Zuerst gibt es Sex, dann wird sie immer ärger und behandelt einen wie einen Hund.“
Angeklagter: „Das ist alles Lug und Trug“
Die Behauptungen der Frau seien „alles Lug und Trug“.
Die Polizei war am Nachmittag des 4. März zunächst von der Landesleitzentrale über den Vorfall bei der Tankstelle informiert worden und machte sich auf die Suche nach dem verdächtigen 55-Jährigen. „Wir fanden ihn“, berichtete ein Polizist, der damals bei der Suchaktion dabei war. Der Verdächtige sei „kooperativ“ gewesen. „Er sagte, warum ist die Polizei da. Wir waren sechs oder acht Beamte. Er war überrascht“, schilderte der Polizist die Situation.
In der Zwischenzeit war auch die Frau bei der Polizei angekommen. Bei beiden Beteiligten wurde ein Alkomattest durchgeführt: Die Frau hatte 0,2 Promille, der Mann 1,3. Schlüssel und Bankomatkarte wurden dem Verdächtigen bei der Polizei ausgefolgt, eine Verletzung wurde bei der Frau nicht festgestellt.
Frau schilderte „ein bissl Bauchschmerzen“
Vor Gericht sagte das mutmaßliche Opfer: „Er stand vor mir und trat mir in den Bauch. Er ist abgerutscht, weil er Patschen anhatte, und hat mich seitlich erwischt.“ Sie habe „ein bissl Bauchschmerzen“ gehabt, es sei „nicht so tragisch“ gewesen.
Dann sei sie „auf die Tankstelle geflüchtet“. Dort sei es dann zu der Drohung gekommen. Die Bankomatkarte habe ihr der 55-Jährige erst einen Tag zuvor gegeben, „weil er nicht mit dem Geld umgehen kann“.
„Sie ist eine Schauspielerin“, sagte dazu der Angeklagte. „Sie zieht von einem zum anderen, überall macht sie Probleme.“
Freispruch im Zweifel für den 55-Jährigen
Richterin Karin Lückl sprach den Mann im Zweifel von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen frei. „Es steht Aussage gegen Aussage“, sagte die Richterin. Bei der Frau seien nach dem Vorfall keine Verletzungen festgestellt worden, nicht einmal eine Rötung. Außerdem habe sie sich in ihrer Aussage widersprochen, so die Richterin. Und der Tankwart habe ausgesagt, er habe keine Streitigkeiten wahrgenommen.
Sie empfahl dem 55-Jährigen, seinen Alkoholkonsum in den Griff zu bekommen, um künftig ähnliche Vorfälle zu vermeiden.