16-Jähriger belästigte, verletzte, bestahl und erniedrigte Jugendliche

Fünffach straffällig

Ein beschäftigungsloser 16-Jähriger aus dem Bezirk Neusiedl erniedrigte, schlug und filmte einen Jugendlichen, belästigte eine Kurskollegin und bestellte auf Kosten eines Lehrlings bei Amazon. Jetzt wurde der 16-Jährige zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der 16-Jährige beging von Dezember 2024 bis August 2025 Straftaten zum Nachteil von drei anderen Jugendlichen.

Der 16-Jährige beging von Dezember 2024 bis August 2025 Straftaten zum Nachteil von drei anderen Jugendlichen.

© BVZ/Kirchmeir

Bereits im September 2025 hatte sich der 16-Jährige vor der Jugendrichterin verantworten müssen, weil er in das Anfertigen eines demütigenden „Entschuldigungsvideos“ involviert gewesen war und einen 15-jährigen Schüler geschlagen hatte. Damals wurde er wegen vier Straftaten schuldig gesprochen. Der Ausspruch der Strafe wurde auf eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten.

Am 12. Dezember musste der 16-Jährige neuerlich vor Gericht. Der Staatsanwalt warf ihm mehrere Straftaten vor, die an drei Tagen begangen worden sein sollen.

Am 18. Dezember 2024 soll der 16-Jährige eine Kurskollegin aufs WC verfolgt, sie sexuell belästigt und verletzt haben. Am 5. Juni 2025 soll er an seinem Praktikumsplatz die Bankomatdaten eines Lehrlings ausgespät und auf dessen Kosten zwei Bestellungen durchgeführt haben. Außerdem vermisste der Lehrling am nächsten Tag 110 Euro Bargeld.

Am 5. August 2025 soll der 16-Jährige einen Jugendlichen gezwungen haben, sich hinzuknien und sich zu entschuldigen, obwohl es, wie der Staatsanwalt betonte, gar nichts gab, wofür er sich hätte entschuldigen müssen. „Er schlug ihm ins Gesicht, filmte das und stellte das Video auf Snapchat“, schilderte der Staatsanwalt die Tat.

Kriminalbeamtin sah das „Entschuldigungs“-Video

Das Video gelangte zufällig zu einer Kriminalbeamtin, die das Opfer erkannte, die Eltern informierte und weitere Ermittlungsschritte veranlasste.

Das Video wurde sichergestellt und lag dem Gericht vor. Es soll darauf zu sehen sein, dass das Opfer mit der Faust geschlagen wird. Man hört den Namen des Angeklagten. Vor Gericht gab der 16-Jährige nur zu, was aufgrund des Videos schwer abzustreiten war: Dass er den anderen Jugendlichen durch Faustschläge verletzt hatte. Sämtliche andere Vorwürfe bestritt er.

Vor der Polizei hatte er gar nichts zugegeben und selbst die auf Video aufgezeichneten Szenen bestritten. „Sie beanspruchen derartig viel Aufmerksamkeit von Behörden und Beamten“, hielt ihm die Richterin vor. „Ich wollte keine Probleme haben“, sagte der Angeklagte. „Sie sind nicht ehrlich“, warf die Richterin dem jungen Mann vor. Dieser nickte.

Der andere Jugendliche sei „frech“ gewesen, deshalb habe er gesagt: „Geh' auf die Knie, du wirst dich jetzt entschuldigen“, so der Angeklagte. „Ich machte das Video und gab ihm drei Faustschläge.“

Junges Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt

Vor zirka einem Jahr war der Angeklagte bei einem Kurs gewesen. „Ich habe nicht mitgearbeitet, ich wollte einfach nicht“, sagte der 16-Jährige. Er soll eine Kursteilnehmerin sexuell belästigt und verletzt haben. Die junge Frau wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu dem Vorfall befragt.

Im Juni dieses Jahres sollte der Angeklagte ein Praktikum in einer KFZ-Werkstätte absolvieren. Am 5. Juni soll er den unversperrten Spind eines Lehrlings geöffnet und dessen Bankomatkarten ausgespäht haben. Noch am selben Tag stellte der Lehrling fest, dass von seinem Bankkonto 16,99 Euro für eine Zahlung bei „Playstation-Network“ und am nächsten Tag 42,58 Euro für Bestelllungen auf Amazon abgebucht wurden.

Angeklagter gab fremde Kontodaten an und seine Adresse an

Die Bestellung bei Amazon ging an die Wohnadresse des Angeklagten. „Das spricht dafür, dass Sie seine Daten verwendeten“, hielt ihm die Richterin vor. „Es kam kein Paket nach Hause“, leugnete der Angeklagte.

„Das macht überhaupt keinen Sinn“, hielt die Richterin dem 16-Jährigen vor. „Ich glaube, dass Sie die Sachen bestellt haben und mich anlügen.“

„Könnte es sein, dass er Ihre Bankomatkarte fotografierte?“, fragte die Richterin den Lehrling. „So kann es gewesen sein“, meinte dieser. Er hatte auch 110 Euro vermisst, meinte vor Gericht aber, er könne das Geld „auch verloren“ haben.

Urteil für den 16-Jährigen: Vier Monate bedingt

Die Richterin sprach den 16-Jährigen zu allen Anklagepunkten schuldig, mit zwei Ausnahmen: Die sexuelle Belästigung der Kurskollegin soll nicht wie angeklagt stattgefunden haben und hinsichtlich des Diebstahls der 110 Euro ging die Richterin im Zweifelsfall von der Unschuld des Angeklagten aus.

Dieser wurde zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt und nahm das Urteil an.