50-Jähriger betrog Schwager nach Dachstuhlbrand

Bezirk Neusiedl

Nach einem Dachstuhlbrand legte ein 50-jähriger Mann seinem Schwager gefälschte Überweisungsbestätigungen vor. Jetzt stand der 50-Jährige vor Gericht.

Von Elisabeth Kirchmeir

Ein 50-jähriger Familienvater wurde verurteilt, weil er von seinem Schwager 14.000 Euro erschlichen hat.

Ein 50-jähriger Familienvater wurde verurteilt, weil er von seinem Schwager 14.000 Euro erschlichen hat.

© BVZ/Kirchmeir

Am Mittwoch, 24. April 2024 musste sich der fünffach vorbestrafte beschäftigungslose Familienvater aus dem Bezirk Neusiedl wegen Betrugs vor Gericht verantworten.

Anlass für seine Straftat war ein Dachstuhlbrand im Haus, das früher im Besitz des Schwagers des Angeklagten gestanden war, zum Zeitpunkt des Brandes aber bereits auf dessen Schwester - die Gattin des 50-Jährigen - überschrieben war.

„Meine Frau hatte einen Aschenkübel auf die Stiege gestellt, das begann zu brennen“, berichtete der Angeklagte.

Der Schaden wurde fotografiert und an die Versicherung geschickt, die noch auf den Namen des Schwagers lief.

Schwager bekam von der Versicherung 19.000 Euro

„Er hat von der Versicherung 19.000 Euro bekommen“, berichtete der Angeklagte. Die Sanierungsarbeiten hätten aber 42.000 Euro gekostet.

„Ich habe es privat günstiger repariert, so wie ich das ganze Haus hergerichtet habe“, erklärte er.

„Stellte Ihnen Ihr Schwager die 19.000 Euro für die Renovierung zur Verfügung?“, fragte Richterin Doris Halper-Praunias.

„Er hat gar nichts rausgerückt!“, ärgerte sich der Angeklagte.

Mit Fälschungen 14.000 Euro herausgelockt

Um das Geld von seinem Schwager zu bekommen, stellte der 50-Jährige gefälschte Überweisungsbestätigungen her. Damit wollte er den Eindruck erwecken, er habe Handwerksfirmen für die Renovierungsarbeiten nach dem Dachstuhlbrand bezahlt.

Der Schwager glaubte dem 50-Jährigen und überwies einmal 8.000 Euro und einmal 6.000 Euro.

Als er zum dritten Mal eine gefälschte Überweisung übermittelt bekam, schöpfte der Schwager Verdacht und wollte die Rechnung sehen. Daraufhin stellte der 50-Jährige sogar eine gefälschte Rechnung her. Der Schwager glaubte ihm jedoch nicht mehr und erstattete Anzeige.

„Sie haben gefälschte Überweisungen an Firmen vorgelegt, obwohl Sie an die Firmen gar nichts bezahlt haben“, hielt die Richterin dem Angeklagten vor.

Angeklagter: „Es ist mir nichts Besseres eingefallen“

„Es ist mir nichts Besseres eingefallen, ich habe es so gemacht“, gab der Angeklagte zu. „Bei uns hat es schon hereingeregnet.“

Zirka 7.000 bis 8.000 Euro habe er tatsächlich in die Renovierung des Dachstuhls investiert, den Rest für andere Renovierungsarbeiten im Haus verwendet.

„Wie kommt Ihr Schwager dazu, mit dem Geld von der Versicherung andere Renovierungsarbeiten zu finanzieren?“, fragte die Richterin.

„Sollen sich seine Schwester und die Kinder in einen Saustall setzen?“, fragte der Angeklagte, der das Verhältnis zu seinem Schwager als sehr konfliktbeladen schilderte. „Ich habe meine Arbeit reingesteckt“, sagte er. Und über den Schwager meinte er: „Er soll nicht so dumm reden!“

Angeklagter hatte sich ein Auto gekauft

„Kauften Sie sich ein Auto, kurz nachdem Sie die 14.000 Euro bekommen hatten?“, fragte die Anwältin des Schwagers. „Ja, mit meinem Geld. Das ist ein Auto Baujahr 2005. Es kostete 1.800 Euro“, sagte der Angeklagte.

Er wurde zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Dem Schwager gestand die Richterin einen symbolischen Schadenersatz von einem Euro zu, zumal der Angeklagte das Dach zumindest teilweise repariert hat. Mit seinen weiteren Ansprüchen wurde der Schwager auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Der Angeklagte nahm das Urteil an.