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Südburgenland: Schlug Vater Vierjähriger ins Gesicht?
Gerichtsprozess
Ein 38-jähriger Familienvater soll seiner vierjährigen Tochter einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. Auch die Mutter des Kindes steht vor Gericht.
Ein Elternpaar muss sich zu einer angeklagten Gewalttat vor Gericht verantworten.
© BVZ/Kirchmeir
Im Februar 2024 hatte ein vierjähriges Mädchen aus dem Südburgenland eine Verletzung an der Lippe erlitten. Aufgrund von Aussagen des Kindes und seiner etwas älteren Schwester fiel der Verdacht auf den 38-jährigen Vater: Er soll der Vierjährigen einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben.
Am Montag, 28. Oktober 2024, musste sich auch die 33-jährige Mutter am Landesgericht Eisenstadt verantworten: Sie soll bei der Polizei in Absprache mit ihrem Ehegatten zur Verletzung des Kindes falsche Angaben gemacht haben.
Die beiden Angeklagten bekannten sich vor Gericht nicht schuldig. Die Mutter sagte, sie sei bei dem Vorfall nicht dabeigewesen. Und der Vater schilderte einen „hysterischen Anfall“ seiner vierjährigen Tochter im Auto, bei dem sich das Kind selbst mit einem Tablet verletzt habe.
Sozialarbeiterin: „Ich nahm Verletzungen wahr“
Eine Sozialarbeiterin der Kinder- und Jugendhilfe war im Februar in den Kindergarten gerufen worden, als dort der Verdacht entstand, der Vater könnte die Vierjährige geschlagen haben. „Ich nahm bei dem Mädchen Verletzungen an der Unterlippe wahr“, sagte die Sozialarbeiterin.
Die Kindergartenpädagogin habe ihr mitgeteilt, dass das Mädchen berichtet hatte, es sei vom „Papa geschlagen worden“, weil sie wegen dem „Zuzi“ geweint habe.
Die ältere Schwester, die in einer anderen Kindergartengruppe betreut wurde, erzählte dort ebenfalls, dass der Vater zugeschlagen habe.
Schlug Vater auch schon früher zu?
Das ältere Kind habe, so die Sozialarbeiterin, von sich aus berichtet, „dass sie schon mehrmals vom Papa geschlagen worden sind“.
Sie sei dann mit den Mädchen und der Mutter nach Graz ins Spital gefahren, wo das verletzte Kind untersucht wurde. Gegenüber ihrer Assistenzärztin sei seitens der Kinder ein weiteres Mal geäußert worden, dass die Verletzung durch einen Faustschlag entstanden sei, sagte die Leiterin der zuständigen Abteilung.
Gutachten soll Verletzungsursache klären
„Kann eine solche Verletzung durch Herumschlagen mit einem Tablet entstanden sein?“, fragte der Verteidiger. Dazu konnte die Fachärztin nichts sagen.
„Ich glaube, wir kommen um ein medizinisches Sachverständigengutachten nicht herum“, stellte die Richterin fest. Das Gutachten soll offene Fragen zur Ursache der Verletzung des Kindes beantworten. Der Prozess wurde vertagt.