Drei Abende lang stand der Festsaal der Volksschule Parndorf ganz im Zeichen der traditionellen Tamburizzamusik. Der Tamburizza-Verein „Ivan Vukovič – Parndorf“ lud von Freitag bis Sonntag zum Großen Tamburizza Herbstkonzert und durfte sich über einen großen Besucherandrang freuen.
Tochter ging mit Axt auf Vater los: Maßnahmen angeordnet
Gerichtsprozess
Am 15. September 2025 eskalierte der Streit zwischen einer jungen Frau und ihrem Vater. Im Garten eines Hauses im Bezirk Neusiedl ging die Tochter mit einer Axt auf ihren Vater los. Ein Schöffensenat entschied jetzt über die Strafe und weitere Schritte.
Die junge Frau wurde nach dem Prozess enthaftet.
© BVZ/Kirchmeir
Zwischen Vater und Tochter schwelte seit Jahren ein Streit, der 2025 heftiger wurde. Die Tochter drohte mindestens zehn Mal, ihre Eltern umzubringen, äußerte gar, sie werde Vater und Mutter „die Gedärme herausschneiden und dem Hund vorwerfen“.
Am 15. September des Vorjahres übte der Vater Kritik an der Tochter, weil die Küche nicht aufgefäumt war. Aus Wut zertrümmerte die Tochter ein Glas, räumte die Scherben aber nicht weg, was eine weitere Eskalation des Konfliktes bewirkte.
Tochter forderte Vater auf: „Knie nieder“
Als sich der Vater im Garten befand, tauchte die Tochter mit einer Axt auf und forderte: „Knie nieder, bitte um Verzeihung, bevor ich dir den Schädel einschlage.“
Dem Vater gelang es, der Tochter die Axt zu entwinden, diese griff daraufhin nach einem Spaten und nahm neuerlich eine bedrohliche Haltung ein.
Dem Vater gelang es, die junge Frau zum Aufgeben zu bewegen. Wütend zerstörte diese noch eine Tonvase und begab sich dann zur Großmutter, wo sie weitere Drohungen äußerte - etwa, dass sie mit der „russischen Mafia“ kommen werde, um Vater, Mutter und Schwester „aufzuschlitzen“.
Nach diesem Vorfall wurde die junge Frau verhaftet.
„Irgendwann schreit man sich nur mehr an“
„Ich bereue die Tat, es tut mir unendlich leid“, sagte die 21-Jährige beim Prozess am 10. Februar 2026 am Landesgericht Eisenstadt. Sie habe sich vom Vater ungerecht behandelt gefühlt. „Irgendwann schreit man sich nur mehr an, es eskalierte immer mehr“, berichtete die Angeklagte.
Sie habe unter psychischen Problem gelitten, habe sich von „der Welt abgelehnt“ gefühlt. Mit ihren Drohungen habe sie erreichen wollen, „dass mein Vater einmal zuhört und nicht immer seinen Willen durchsetzt“.
Ein Sachverständiger für Psychiatrie stellte bei der Angeklagten eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung fest. Es sei zu befürchten, dass die Frau weitere schwere Straftaten begehen könnte, wenn keine Maßnahmen ergriffen würden.
Frau wird nicht eingewiesen
Der Schöffensenat sprach die bislang unbescholtene Frau schuldig und verurteilte sie zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischem Zentrum wurde bedingt ausgesprochen, zusätzlich wurden mehrere Maßnahmen angeordnet.
So muss die 21-Jährige Wohnsitz in einer betreuten Einrichtung nehmen, sich einer psychiatrischen und psychologischen Therapie unterziehen, die verschriebenen Medikamente einnehmen und sich von Alkohol und Drogen fernhalten.
Die Angeklagte nahm das Urteil an, auch die Staatsanwältin stimmte zu. Das Urteil ist somit rechtskräftig.