Mit Drogen gedealt? Belastungszeuge sagte: „Es war ein anderer“
Glück für Angeklagten
Wegen der Weitergabe von 3,4 Kilogramm Cannabisblüten stand ein 33-jähriger Kellner, der 2021 in Lokalen am Neusiedler See gewesen war, vor Gericht. Der Prozess nahm eine überraschende Wendung, als jener Häftling den Saal betrat, der den Kellner belastet hatte.
Zwei bis drei Gramm Cannabisblüten habe er pro Tag konsumiert, sagte der Angeklagte vor Gericht.
© BVZ/Kirchmeir
Der 33-Jährige hatte 2021 in Gastronomiebetrieben am Neusiedler See gearbeitet. Damals habe er einen 34-jährigen Mann kennengelernt, der ebenfalls für einen Gastronomiebetrieb arbeitete.
„Er wusste, dass ich kiffe, und sagte, er sucht jemanden, der Gras verkauft“, erinnerte sich der 33-Jährige. „Ich sagte, ich bin kein Dealer.“
Er habe dem Drogenkonsumenten nur „mit Kleinigkeiten ausgeholfen“.
„Scharfes Zeug unter der Hand aus dem CBD-Shop“
„Es war ein großer Verkäufer im Ort“, sagte der Angeklagte. An diesen habe er den 34-Jährigen verwiesen. In einem CBD-Shop sei „unter der Hand“ auch „scharfes Zeug“ verkauft worden.
In seiner Hauptverhandlung Ende September 2023 hatte der 34-Jährige angegeben, er habe 3,4 Kilogramm Cannabisblüten von dem Kellner gekauft.
„Das ist absolut nicht die Wahrheit!“, erwiderte der Angeklagte. „Ich habe ihm nur ein paar Gramm gegeben.“
Er gab vor Gericht aber zu, 700 Gramm Cannabisblüten zum Einkaufspreis an andere Abnehmer weitergegeben zu haben. Durch den Einkauf in größeren Mengen habe er bei seinem Dealer einen besseren Preis erhalten, so der Angeklagte.
Zwei bis drei Gramm pro Tag geraucht
Er selbst sei „ein gröberer Konsument“ gewesen, habe zwei bis drei Gramm Cannabis pro Tag geraucht.
„Wie können Sie da arbeiten?“, wunderte sich Richterin Birgit Falb.
„Das sei dahingestellt“, hielt sich der Angeklagte bedeckt. Andere würden nach der Arbeit Alkohol konsumieren, er habe Joints geraucht.
Der 34-Jährige hatte den Angeklagten vor Gericht schwer belastet. Erst aufgrund dieser Aussage lud die Kriminalpolizei den 33-Jährigen zur Beschuldigteneinvernahme vor. „Er war umfassend geständig“, sagte jener Polizist, der den Kellner befragt hatte.
Als der 34-jährige Belastungszeuge aus der Strafhaft in den Verhandlungssaal vorgeführt wurde, wendete sich das Blatt.
Häftling sagte: „Ich kenne den Angeklagten nicht“
„Ihn kenne ich nicht“, sagte er gleich zu Beginn. Jener - mit dem Angeklagten namensgleiche! - Mann, von dem er die 3,4 Kilo Cannabisblüten bezogen habe, sei älter und molliger gewesen. „Und er ging mir nur bis zum Kinn“, beschrieb der Häftling eine Person, die nicht der Angeklagte sein konnte.
Diesen kenne er gar nicht, sagte der Häftling zunächst.
Sein Lieferant habe sich unter jenem Namen vorgestellt, den auch der Angeklagte trägt. Und er habe angegeben, im Bezirk Neusiedl zu wohnen. „Ich holte es mir aus Poysdorf, nein, Podersdorf“, sagte er, als er darauf hingewiesen wurde, dass Poysdorf in Niederösterreich liegt.
Die Richterin wies darauf hin, dass der Kellner zugegeben hatte, dem 34-Jährigen kleine Mengen Cannabis überlassen zu haben.
Nach und nach gab der Häftling zu, den Angeklagten doch gekannt zu haben.
Zeuge gab dann zu, mit dem Angeklagten geplaudert zu haben
Er habe ihm Essen geliefert und „einmal einen Joint mit ihm geraucht“. Cannabis bezogen habe er aber von dem Angeklagten nicht. Und er habe mit dem Angeklagten über „Anime-Serien“ geredet.
„Ich kenne ihn nur von ein paar Mal plaudern“, lautete schließlich seine Aussage.
Nachdem der Häftling wieder zurück in die Justizanstalt gebracht worden war, blieb die Aussage des Angeklagten im Raum stehen: Er hatte zugegeben, 700 Gramm Cannabisblüten an Abnehmer weitergegeben zu haben.
„Es war mir eine Lehre“, sagte abschließend der Angeklagte.
Kein Urteil, sondern Einstellung auf Probe
Als die Prozessbeteiligten nach einer Pause wieder in den Verhandlungssaal gerufen wurden, erfolgte die überraschende Mitteilung: „Es gibt keine Urteilsverkündung“, sagte die Richterin.
Unter Anwendung des Paragrafen 35/2 des Suchtmittelgesetzes werde das Strafverfahren auf eine Probezeit von zwei Jahren vorläufig eingestellt. Der Angeklagte sei aufgrund des eigenen Suchtgiftkonsums privilegiert, seine Schuld sei „nicht als schwer anzusehen“, so die Richterin.