Suite gemietet – aber nicht bezahlt: Prozess in Eisenstadt

Hotelier will 27.000 Euro

Ein vorbestrafter 48-jähriger Küchenchef mietete sich im Nordburgenland in einer Suite ein - gleich für sechs Monate. Bezahlt hat er nicht. Jetzt steht er wegen Betrugs vor Gericht.

Von Elisabeth Kirchmeir

Sechs Monate wollte der Küchenchef in der Suite verbringen.

Sechs Monate wollte der Küchenchef in der Suite verbringen.

© Symbolfoto: Shutterstock, Pueppi-Pictures, Pueppi-Pictures

Anfang 2022 hatte der 48-Jährige eine Haftstrafe verbüßt. Als Freigänger hatte er die Möglichkeit, in einem Gastronomiebetrieb in Niederösterreich zu arbeiten. Damit war im April Schluss. „Ab 11. April war ich arbeitslos“, berichtete der Küchenchef beim Betrugsprozess am 29. Jänner am Landesgericht Eisenstadt.

Mit der Frau seines Ex-Chefs in Niederösterreich hatte er eine Affaire begonnen. Das Paar speiste in einem renommierten Betrieb im Nordburgenland und übernachtete in der Suite.

Am 11. oder 12. April mietete der damals arbeitslose Küchenchef in diesem Gastronomiebetrieb dann die Luxussuite - gleich für sechs Monate.

„Ich habe dort insgesamt vier Nächte geschlafen“, sagte der Angeklagte. „Ich war nicht in der besten Situation.“

„Wir vereinbarten eine Pauschale von 27.000 Euro“, sagte der Besitzer des Beherbergungsbetriebs vor Gericht.

Pro Nacht kostet die Suite normaler Weise 325 Euro, der Küchenchef sollte sie für 140 Euro pro Nacht bekommen.

Gastronom: „Er war ein Gast wie jeder andere“

„Für uns war er ein Gast wie jeder andere“, sgte der Gastronom. „Irgendwann hat er gesagt, er habe eine Dame kennengelernt, er will ein Zimmer mieten.“

Bis Ende Oktober wollte der Küchenchef die Suite bewohnen. „Ausgemacht war, dass frische Blumen hereingebracht, Handtücher und Bettwäsche gewechselt werden“, sagte der Gastronom. Alles sei schriftlich vereinbart worden, bezahlt werden sollte der Gesamtbetrag im voraus.

Mehrmals wurde er dazu aufgefordert. „Aber es kam nichts“, so der Chef des Beherbergungsbetriebs. Der Angeklagte habe Screenshots von angeblichen Banküberweisungen geschickt, dann wieder versprochen, den Geldbetrag persönlich vorbeizubringen. „Es kamen immer Ausreden“, berichtete der Zeuge.

Liebesaffaire drohte aufzufliegen

„Er hat Druck ausgeübt. Es war eine Katastrophe“, beschwerte sich der Angeklagte über den Gastronom. Dieser habe damit gedroht, den Ehemann seiner Geliebten über das Verhältnis der beiden zu informieren.

Über die Rechnung in der Höhe von 27.000 Euro sei er „überrascht“ gewesen. Auf sein Konto in Luxemburg, wo er sich 50.000 Euro angespart habe, habe er keinen Zugriff mehr. „Es war vielleicht ein bisschen naiv: Durch meine lange Abwesenheit wurden Sperren reingehaut“, gab der 48-Jährige bekannt.

„Ich hatte auch ein Postkonto in Österreich, aber da war nichts drauf“, ließ er das Gericht wissen. Unterlagen über das gesperrte Konto in Luxemburg könne er nachreichen.

Wurde der Schlüssel je zurückgegeben?

Anfang Mai 2022 informierte ihn die Rezeption, dass die gemietete Suite geräumt werde. Ob der zahlungssäumige Gast jemals den Schlüssel zurückgegeben hat, konnten weder der Angeklagte noch der Betreiber des Beherbergungsbetriebs genau beantworten.

„Ich war zweimal unten, um es zu klären“, sagte der Angeklagte. „Es hieß immer, ich muss einen Schuldschein unterschreiben.“ Seiner Erinnerung nach habe er den Schlüssel abgegeben.

„Wir tauschten dann das Schloss aus“, berichtete der Betreiber des Beherbergungsbetriebes.

„Dass die Handlung nicht hundertprozentig auf meiner Seite war, ist mir klar“, sagte der Angeklagte. Er habe dann in Berlin gearbeitet. „Da habe ich mich nicht mehr damit beschäftigt“, gab er zu.

Mieter der Suite zur Verhaftung ausgeschrieben

Mitte Mai 2022 erstattete der Gastronom Anzeige bei der Polizei. Weil keine Meldeadresse des 48-Jährigen vorlag, wurde dieser zur Verhaftung ausgeschrieben. Als er wegen eines Reisepasses zum Passamt ging, wurde er verhaftet.

Mitte November 2023 kam er unter Auflagen wieder frei. Derzeit arbeite er in der Steiermark, gab der Angeklagte bekannt.

Aus früheren Straftaten hat der Küchenchef noch offene Rechnungen zu begleichen. „Haben Sie diese Privatbeteiligten-Zusprüche bedient?“, erkundigte sich Richterin Melanie Gschiel. „Nein“, gab der Angeklagte zu.

„Trotzdem mieteten Sie ein Zimmer um 27.000 Euro an!“, wunderte sich die Richterin.

Angeklagter: „Es war eine Fehlentscheidung“

„Es war eine Fehlentscheidung“, gab der Angeklagte zu.

„Wir anerkennen 29 Tage, bis zum 9. Mai 2022“, machte der Verteidiger des Küchenchefs ein Angebot. „4060 Euro, das bezahlen wir sofort.“

Zuerst wollte der Betreiber des Beherbergungsbetriebs diesen Betrag nicht annehmen, dann willigte er ein, die 4060 Euro als Anzahlung entgegenzunehmen.

Der Verteidiger zählte die Banknoten auf den Tisch. „Kann mir jemand unterschreiben, dass das keine Blüten sind?“, fragte der Gastronom. „Keiner kann Ihnen das bestätigen“, musste ihn die Richterin enttäuschen.

Gastronom will Banknoten prüfen lassen

Er werde mit dem Geld zur Polizei gehen und es überprüfen lassen, kündigte der Gastronom an.

„Wir trafen uns einige Male dort“, berichtete die Ex-Geliebte des Angeklagten. „Die ersten ein-, zweimal bezahlte ich es. Dann war ich noch ein paar Mal dort. Ich rechnete damit, dass es bezahlt ist“, sagte die Frau.

Als sie im Mai einen Anruf des Betreibers des Beherbergungsbetriebes bekam, sei sie „richtig geschockt“ gewesen. „Dieser Betrag - für die paar Nächte.“ Von einer Anmietung der Suite bis Ende Oktober habe sie nichts gewusst.

„Wenn mein Mann das erfährt - Katastrophe!“

„Ich sagte, ich würde 2000 Euro zahlen“, berichtete die Frau. „Wenn das mein Mann erfährt - Katastrophe“, habe sie sich Sorgen wegen der Liebesaffaire gemacht und Angst um ihre Ehe gehabt.

Doch die 2000 Euro wären nur als Anzahlung akzeptiert worden, den Rest hätte sie in Raten abstottern müssen. „Das habe ich nicht unterschrieben“, sagte die Ex-Geliebte des Angeklagten.

Der Prozess wurde vertagt. Eine Ex-Mitarbeiterin des Beherbergungsbetriebes soll als Zeugin geladen werden.