BH-Mitarbeiterin bedroht: 900 Euro Strafe
Jetzt verurteilt
Mit der Wortwahl von „Staatsverweigerern“ begehrte ein polnischer Staatsbürger gegenüber einer Mitarbeiterin der Bezirkshauptmannschaft Güssing auf. Jetzt wurde der Mann verurteilt.
Der polnische Staatsbürger wurde nach Aufhebung der Diversion am 16. März 2026 verurteilt.
© BVZ/Kirchmeir
Eigenartig waren die Schreiben gewesen, die ein in Österreich lebender 61-jähriger Pole im Sommer 2025 an eine Mitarbeiterin der Bezirkshauptmannschaft Güssing geschickt hatte. Zuvor hatte der Mann von der BH Güssing eine Strafverfügung erhalten.
Im Jänner 2026 war der Pole bereits vor Gericht gestanden und hatte wegen einer Nötigung der BH-Mitarbeiterin eine Diversion erhalten.
Doch das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung auf und so musste der 61-jährige Angeklagte am 16. März 2026 neuerlich zum Landesgericht Eisenstadt.
Ein Thema war der eigenartige Stil der Schreiben an die BH-Mitarbeiterin. „Das Schreiben klingt so wie aus Staatsverweigerer-Kreisen“, bemerkte die Richterin. „Das sind Gruppen, die die staatlichen Strukturen nicht anerkennen.“
„Ich habe nichts gegen den Staat oder Ämter und Behörden“, beteuerte der Angeklagte, dessen Aussagen von einer Dolmetscherin auf Deutsch übersetzt werden mussten, obwohl der Mann nach eigenen Angaben bereits seit 23 Jahren in Österreich lebt.
„Ich wollte einfach wissen, was sie dort tut, ob sie nur eine Schreibkraft ist oder eine Beamtin“, sagte der Angeklagte. „Glauben Sie, dass Sie von einer Schreibkraft eine Strafverfügung bekommen?“, wunderte sich die Richterin.
Nunmehr wurde der Angeklagte wegen versuchter Nötigung schuldig gesprochen. Er habe die Beamtin mit einer Schädigung an der Ehre bedroht, indem er ankündigte, er werde bei Ausbleiben der von ihm geforderten Bestätigung Anzeige gegen sie erstatten.
Der Pole erhielt nunmehr eine Geldstrafe in der Höhe von 900 Euro. Der bereits für die Diversion bezahlte Betrag - 600 Euro - wird davon abgezogen. Somit muss der Angeklagte noch 300 Euro überweisen. Der Angeklagte nahm das Urteil an.