Bezirk Neusiedl: Vater lud 28 Kinderporno-Videos herunter
Jetzt verurteilt
28 Videos mit kinderpornografischen Inhalten hatte ein 37-jähriger Familienvater auf einer externen Festplatte gespeichert. Er behauptete, nicht bewusst nach den illegalen Inhalten gesucht zu haben.
Der 37-jährige Angeklagte gab zu, 28 Videos mit Kindesmissbrauch-Darstellungen besessen zu haben.
© BVZ/Kirchmeir
Am 13. Februar musste sich der 37-Jährige vor Richterin Doris Halper-Praunias verantworten. Er bekannte sich zuerst nicht schuldig, gab dann aber zu, im Besitz der Kindesmissbrauchs-Videos gewesen zu sein.
Er lebe, gab der Angeklagte vor Gericht an, eigentlich in geordneten Verhältnissen. Er sei verheiratet und habe ein Kind.
Am Abend habe er sich „hingesetzt und nach Filmen und Serien zum Downloaden gesucht“, berichtete er.
Eigentlich habe er eine Filmserie herunterladen wollen, da sei er auf pornografisches Material gestoßen.
„Mehrere Pakete wurden heruntergeladen“
„Mehrere Pakete wurden heruntergeladen“, sagte der Angeklagte. Er sei dann zu Bett gegangen und habe die Dateiordner über sein Handy in die Dropbox verschoben.
„Da stellte ich fest, was ich da habe“, sagte der Angeklagte. Er habe nur einige Videos geöffnet und angeschaut und die Dateien dann von der Dropbox gelöscht.
Als er sich dann noch einmal einloggen wollte, um die Dateien endgültig aus dem „Papierkorb“ zu entfernen, sei sein Account bereits gesperrt gewesen.
Das sei im April 2023 gewesen. „Dasselbe“ sei ihm auch schon im April 2022 einmal „passiert“.
Richterin: „Welche Suchbegriffe gaben Sie ein?“
„Welche Suchbegriffe gaben Sie ein?“, fragte die Richterin.
„Ich habe keine spezielle Suche eingegeben, sondern zum Beispiel nach Special Edition gesucht“, behauptete der Angeklagte.
Sie könne kaum glauben, dass bei so einer allgemeinen Suchanfrage „automatisch“ illegale Dateien geliefert werden, meinte die Richterin.
„Doch!“, blieb der Angeklagte bei seiner Version. Er habe zwar pornografisches Material „angeklickt“, nicht aber Kinderpornografie. „Das wollte ich nicht“, sagte der Angeklagte. Er wolle „keinem Kind etwas zuleide tun“. Eigentlich sei er „ein Familienmensch“, meinte er.
Drei Monate Haft auf Bewährung
Der 37-Jährige wurde zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Dieses milde Urteil erging, weil nicht nachweisbar sei, dass der Angeklagte gezielt nach Kindesmissbrauchsdarstellungen gesucht und daran Interesse habe, so die Richterin.
„Sollte das noch einmal passieren, wird mit einer unbedingten Strafe vorzugehen sein“, warnte sie den 37-Jährigen. Dieser kündigte an, er werde das Urteil akzeptieren.